Brandschutz in der Liegenschaft In der Au 14-16
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In der Au — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu In der Au per E-MailBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich den Brandschutz in der Liegenschaft In der Au 14-16 zu überprüfen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, um diesen auf den aktuellen Stand zu bringen. Dabei ist darauf zu achten, dass die derzeitigen Nutzerinnen und Nutzer der Liegenschaft im Zuge der Maßnahmen nicht verdrängt werden und die gewohnte Nutzung weiterführen können. Begründung: Kürzlich war der Presse zu entnehmen, dass auf dem Grundstück In der Au 14-16, das sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befindet und seit mehr als 30 Jahren besetzt ist, ein Brand ausgebrochen war. Nach Auskunft des Magistrats obliegt der Brandschutz grundsätzlich den Bewohner*innen bzw. Nutzern*innen der Liegenschaft. Diese Aussage verkennt jedoch geltendes Recht: Verantwortlich für den baulichen Brandschutz ist grundsätzlich der Eigentümer der Immobilie, ebenso für Brandmeldeeinrichtungen sowie für Brandschutzeinrichtungen im Bereich von Feuerstätten (Heizungen). Die Bewohner sind lediglich dafür verantwortlich, dass sie durch eigenes Verhalten keine zusätzlichen Brandgefahren herbeiführen, z.B. durch offenes Feuer oder Verwendung defekter elektrischer Geräte.
Inhalt
Antrag vom 25.02.2019, NR 769
Betreff: Brandschutz in der Liegenschaft In der Au 14-16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich den Brandschutz in der Liegenschaft In der Au 14-16 zu überprüfen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, um diesen auf den aktuellen Stand zu bringen. Dabei ist darauf zu achten, dass die derzeitigen Nutzerinnen und Nutzer der Liegenschaft im Zuge der Maßnahmen nicht verdrängt werden und die gewohnte Nutzung weiterführen können.
Begründung: Kürzlich war der Presse zu entnehmen, dass auf dem Grundstück In der Au 14-16, das sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befindet und seit mehr als 30 Jahren besetzt ist, ein Brand ausgebrochen war. Nach Auskunft des Magistrats obliegt der Brandschutz grundsätzlich den Bewohner*innen bzw. Nutzern*innen der Liegenschaft. Diese Aussage verkennt jedoch geltendes Recht: Verantwortlich für den baulichen Brandschutz ist grundsätzlich der Eigentümer der Immobilie, ebenso für Brandmeldeeinrichtungen sowie für Brandschutzeinrichtungen im Bereich von Feuerstätten (Heizungen). Die Bewohner sind lediglich dafür verantwortlich, dass sie durch eigenes Verhalten keine zusätzlichen Brandgefahren herbeiführen, z.B. durch offenes Feuer oder Verwendung defekter elektrischer Geräte.Hauptvorlage: Antrag vom 09.01.2019, NR 727 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 27.02.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Februar 2019 brachte FRAKTION diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.02.2019 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Maßnahmen auf Kosten der Nutzer erfolgen) zu 2. Erster Satz: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Maßnahmen auf Kosten der Nutzer erfolgen) Zweiter Satz: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 727 = Ablehnung, NR 769 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Maßnahmen auf Kosten der Nutzer erfolgen) zu 2. Erster Satz: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Maßnahmen auf Kosten der Nutzer erfolgen); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Zweiter Satz: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)