Besetzung der städtischen Immobilie In der Au unverzüglich beenden
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In der Au — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
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Neues zu In der Au per E-MailBegründung
In der Au unverzüglich beenden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die widerrechtliche Besetzung der im Eigentum der Stadt stehenden Immobilie "In der Au 14-16" unverzüglich zu beenden. Hierzu hat der Magistrat folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Feststellung, welche Personen in der genannten Liegenschaft ihren ständigen Wohnsitz haben;
- Falls die unter 1. aufgeführten Personen nicht festgestellt bzw. gefunden werden können, die Liegenschaft unmittelbar in Besitz zu nehmen und zu räumen; 3. von den unter 1. aufgeführten Personen sämtliche Kosten für die Liegenschaft (Müllabfuhr, Grundsteuer, Straßenreinigung etc.) einzufordern, die die Stadt Frankfurt in der Vergangenheit getragen hat, soweit diese nicht verjährt sind;
- Feststellung, ob die Immobilie den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Brandschutz, Sicherheit, Statik etc. entspricht;
- Falls Mängel hinsichtlich der unter 4. aufgeführten Punkte festgestellt werden, erforderliche Maßnahmen zu treffen, ggf. das Gebäude abzubrechen;
- Vermietung oder Verpachtung der Immobilie zu einem ortsüblichen Miet- / Pachtzins bzw. bei Abriss des Gebäudes Überplanung des Areals (z.B. zu Gewerbe- oder Wohnzwecken). Begründung: Im Rahmen des Akteneinsichtsausschusses (NR 487 vom 17.01.2018) hat der Magistrat die im Antrag genannten Akten (nicht ganz vollständig) vorgelegt, so dass ein hinreichender Überblick über die von der Stadt im Zusammenhang mit der Liegenschaft "In der Au 14-16" geleisteten Zahlungen besteht. Die Stadt Frankfurt hat die genannte Liegenschaft, die seit mehr als 35 Jahren widerrechtlich besetzt ist, 1988 erworben. Der Magistrat wurde seinerzeit im Kaufvertrag ausdrücklich auf den Zustand der Besetzung aufmerksam gemacht und unternahm Anfang der 90er mehrere Versuche, die Besetzung zu beenden. Dies scheiterte jedoch regelmäßig daran dass die ständigen Bewohner nicht festzustellen waren. Die jeweils angetroffenen Personen hatten angegeben, nur Besucher zu sein. Ernsthafte Versuche des Magistrats, den rechtswidrigen Zustand zu beenden, gab es danach nicht mehr, obwohl die Rechtslage eindeutig ist und dem Magistrat rechtsstaatliche Mittel zur Verfügung stehen, die Besetzung auch tatsächlich zu beenden. Da sich das Gebäude nach 35-jähriger Besetzung ohne angemessene Wartung und Instandhaltung vermutlich in einem baulich desolaten Zustand befindet und das gesamte Areal von 15.000 qm ohnehin einer völlig anderen Nutzung (Neubebauung) zugeführt werden sollte, ist ein Abriss des besetzten Gebäudes ohnehin die einzige Option. Im Rahmen dieses Abrisses müsste das Gebäude dann vollständig geräumt werden. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, die rechtwidrige Besetzung unverzüglich zu beenden und die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Inhalt
Antrag vom 20.07.2018, NR 619
Betreff: Besetzung der städtischen Immobilie In der Au unverzüglich beenden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die widerrechtliche Besetzung der im Eigentum der Stadt stehenden Immobilie "In der Au 14-16" unverzüglich zu beenden. Hierzu hat der Magistrat folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Feststellung, welche Personen in der genannten Liegenschaft ihren ständigen Wohnsitz haben;
- Falls die unter 1. aufgeführten Personen nicht festgestellt bzw. gefunden werden können, die Liegenschaft unmittelbar in Besitz zu nehmen und zu räumen; 3. von den unter 1. aufgeführten Personen sämtliche Kosten für die Liegenschaft (Müllabfuhr, Grundsteuer, Straßenreinigung etc.) einzufordern, die die Stadt Frankfurt in der Vergangenheit getragen hat, soweit diese nicht verjährt sind;
- Feststellung, ob die Immobilie den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Brandschutz, Sicherheit, Statik etc. entspricht;
- Falls Mängel hinsichtlich der unter 4. aufgeführten Punkte festgestellt werden, erforderliche Maßnahmen zu treffen, ggf. das Gebäude abzubrechen;
- Vermietung oder Verpachtung der Immobilie zu einem ortsüblichen Miet- / Pachtzins bzw. bei Abriss des Gebäudes Überplanung des Areals (z.B. zu Gewerbe- oder Wohnzwecken). Begründung: Im Rahmen des Akteneinsichtsausschusses (NR 487 vom 17.01.2018) hat der Magistrat die im Antrag genannten Akten (nicht ganz vollständig) vorgelegt, so dass ein hinreichender Überblick über die von der Stadt im Zusammenhang mit der Liegenschaft "In der Au 14-16" geleisteten Zahlungen besteht. Die Stadt Frankfurt hat die genannte Liegenschaft, die seit mehr als 35 Jahren widerrechtlich besetzt ist, 1988 erworben. Der Magistrat wurde seinerzeit im Kaufvertrag ausdrücklich auf den Zustand der Besetzung aufmerksam gemacht und unternahm Anfang der 90er mehrere Versuche, die Besetzung zu beenden. Dies scheiterte jedoch regelmäßig daran dass die ständigen Bewohner nicht festzustellen waren. Die jeweils angetroffenen Personen hatten angegeben, nur Besucher zu sein. Ernsthafte Versuche des Magistrats, den rechtswidrigen Zustand zu beenden, gab es danach nicht mehr, obwohl die Rechtslage eindeutig ist und dem Magistrat rechtsstaatliche Mittel zur Verfügung stehen, die Besetzung auch tatsächlich zu beenden. Da sich das Gebäude nach 35-jähriger Besetzung ohne angemessene Wartung und Instandhaltung vermutlich in einem baulich desolaten Zustand befindet und das gesamte Areal von 15.000 qm ohnehin einer völlig anderen Nutzung (Neubebauung) zugeführt werden sollte, ist ein Abriss des besetzten Gebäudes ohnehin die einzige Option. Im Rahmen dieses Abrisses müsste das Gebäude dann vollständig geräumt werden. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, die rechtwidrige Besetzung unverzüglich zu beenden und die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.07.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Juli 2018 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.08.2018 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 609) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.