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Besetzung der städtischen Immobilie In der Au unverzüglich beenden

Vorlagentyp: NRAfD
2 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

In der Au unverzüglich beenden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die widerrechtliche Besetzung der im Eigentum der Stadt stehenden Immobilie "In der Au 14-16" unverzüglich zu beenden. Hierzu hat der Magistrat folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Feststellung, welche Personen in der genannten Liegenschaft ihren ständigen Wohnsitz haben;
  2. Falls die unter 1. aufgeführten Personen nicht festgestellt bzw. gefunden werden können, die Liegenschaft unmittelbar in Besitz zu nehmen und zu räumen; 3. von den unter 1. aufgeführten Personen sämtliche Kosten für die Liegenschaft (Müllabfuhr, Grundsteuer, Straßenreinigung etc.) einzufordern, die die Stadt Frankfurt in der Vergangenheit getragen hat, soweit diese nicht verjährt sind;
  3. Feststellung, ob die Immobilie den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Brandschutz, Sicherheit, Statik etc. entspricht;
  4. Falls Mängel hinsichtlich der unter 4. aufgeführten Punkte festgestellt werden, erforderliche Maßnahmen zu treffen, ggf. das Gebäude abzubrechen;
  5. Vermietung oder Verpachtung der Immobilie zu einem ortsüblichen Miet- / Pachtzins bzw. bei Abriss des Gebäudes Überplanung des Areals (z.B. zu Gewerbe- oder Wohnzwecken). Begründung: Im Rahmen des Akteneinsichtsausschusses (NR 487 vom 17.01.2018) hat der Magistrat die im Antrag genannten Akten (nicht ganz vollständig) vorgelegt, so dass ein hinreichender Überblick über die von der Stadt im Zusammenhang mit der Liegenschaft "In der Au 14-16" geleisteten Zahlungen besteht. Die Stadt Frankfurt hat die genannte Liegenschaft, die seit mehr als 35 Jahren widerrechtlich besetzt ist, 1988 erworben. Der Magistrat wurde seinerzeit im Kaufvertrag ausdrücklich auf den Zustand der Besetzung aufmerksam gemacht und unternahm Anfang der 90er mehrere Versuche, die Besetzung zu beenden. Dies scheiterte jedoch regelmäßig daran dass die ständigen Bewohner nicht festzustellen waren. Die jeweils angetroffenen Personen hatten angegeben, nur Besucher zu sein. Ernsthafte Versuche des Magistrats, den rechtswidrigen Zustand zu beenden, gab es danach nicht mehr, obwohl die Rechtslage eindeutig ist und dem Magistrat rechtsstaatliche Mittel zur Verfügung stehen, die Besetzung auch tatsächlich zu beenden. Da sich das Gebäude nach 35-jähriger Besetzung ohne angemessene Wartung und Instandhaltung vermutlich in einem baulich desolaten Zustand befindet und das gesamte Areal von 15.000 qm ohnehin einer völlig anderen Nutzung (Neubebauung) zugeführt werden sollte, ist ein Abriss des besetzten Gebäudes ohnehin die einzige Option. Im Rahmen dieses Abrisses müsste das Gebäude dann vollständig geräumt werden. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, die rechtwidrige Besetzung unverzüglich zu beenden und die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Inhalt

Antrag vom 20.07.2018, NR 619

Betreff: Besetzung der städtischen Immobilie In der Au unverzüglich beenden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die widerrechtliche Besetzung der im Eigentum der Stadt stehenden Immobilie "In der Au 14-16" unverzüglich zu beenden. Hierzu hat der Magistrat folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Feststellung, welche Personen in der genannten Liegenschaft ihren ständigen Wohnsitz haben;
  2. Falls die unter 1. aufgeführten Personen nicht festgestellt bzw. gefunden werden können, die Liegenschaft unmittelbar in Besitz zu nehmen und zu räumen; 3. von den unter 1. aufgeführten Personen sämtliche Kosten für die Liegenschaft (Müllabfuhr, Grundsteuer, Straßenreinigung etc.) einzufordern, die die Stadt Frankfurt in der Vergangenheit getragen hat, soweit diese nicht verjährt sind;
  3. Feststellung, ob die Immobilie den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Brandschutz, Sicherheit, Statik etc. entspricht;
  4. Falls Mängel hinsichtlich der unter 4. aufgeführten Punkte festgestellt werden, erforderliche Maßnahmen zu treffen, ggf. das Gebäude abzubrechen;
  5. Vermietung oder Verpachtung der Immobilie zu einem ortsüblichen Miet- / Pachtzins bzw. bei Abriss des Gebäudes Überplanung des Areals (z.B. zu Gewerbe- oder Wohnzwecken). Begründung: Im Rahmen des Akteneinsichtsausschusses (NR 487 vom 17.01.2018) hat der Magistrat die im Antrag genannten Akten (nicht ganz vollständig) vorgelegt, so dass ein hinreichender Überblick über die von der Stadt im Zusammenhang mit der Liegenschaft "In der Au 14-16" geleisteten Zahlungen besteht. Die Stadt Frankfurt hat die genannte Liegenschaft, die seit mehr als 35 Jahren widerrechtlich besetzt ist, 1988 erworben. Der Magistrat wurde seinerzeit im Kaufvertrag ausdrücklich auf den Zustand der Besetzung aufmerksam gemacht und unternahm Anfang der 90er mehrere Versuche, die Besetzung zu beenden. Dies scheiterte jedoch regelmäßig daran dass die ständigen Bewohner nicht festzustellen waren. Die jeweils angetroffenen Personen hatten angegeben, nur Besucher zu sein. Ernsthafte Versuche des Magistrats, den rechtswidrigen Zustand zu beenden, gab es danach nicht mehr, obwohl die Rechtslage eindeutig ist und dem Magistrat rechtsstaatliche Mittel zur Verfügung stehen, die Besetzung auch tatsächlich zu beenden. Da sich das Gebäude nach 35-jähriger Besetzung ohne angemessene Wartung und Instandhaltung vermutlich in einem baulich desolaten Zustand befindet und das gesamte Areal von 15.000 qm ohnehin einer völlig anderen Nutzung (Neubebauung) zugeführt werden sollte, ist ein Abriss des besetzten Gebäudes ohnehin die einzige Option. Im Rahmen dieses Abrisses müsste das Gebäude dann vollständig geräumt werden. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, die rechtwidrige Besetzung unverzüglich zu beenden und die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.07.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Juli 2018 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.08.2018 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 21.08.2018
TO I, TOP 13
Abgelehnt
Die Vorlage NR 619 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 609) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 23.08.2018
TO I, TOP 9
Abgelehnt
a) Die Vorlage NR 619 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dr. Rahn, Dr. Schmitt, Busch, Dr. Schulz, Pauli, Zieran, Schenk, Popp, Kliehm, Daum, Ditfurth und Förster dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL und fünf Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen hat. d) Die Vorsitzende rügt Frau Stadtverordnete Ditfurth wegen der Verwendung des Begriffs "Lüge". Namentliche Abstimmung auf Antrag der AfD-Fraktion: Stadtverordneter Dr. Alt Ja Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi fehlt Stadtverordnete auf der Heide Nein Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Nein Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Nein Stadtverordnete Brandt fehlt Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordneter Bross Nein Stadtverordneter Burcu Nein Stadtverordnete Burkert Nein Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordneter Daum Nein Stadtverordnete David fehlt Stadtverordneter Dr. Deusinger fehlt Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordnete Dorn Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordneter Emmerling Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordneter Frischkorn Nein Stadtverordneter Fuchs Ja Stadtverordneter Gannoukh Nein Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordnete Hanisch Nein Stadtverordneter Prof. Dr. Harsche Nein Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordnete Hübner Ja Stadtverordneter Kirchner Nein Stadtverordneter Kliehm Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Krause Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordnete Leineweber Ja Stadtverordneter Leonhardt Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Nein Stadtverordnete Loizides Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Mund Ja Stadtverordneter Ochs Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordnete Pfreundschuh Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Purkhardt Nein Stadtverordnete Puttendörfer Nein Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Ja Stadtverordneter Reschke Ja Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer Nein Stadtverordnete Romic-Stojanovic Nein Stadtverordnete Ross Nein Stadtverordnete Scharf Nein Stadtverordneter Schenk Ja Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Christoph Schmitt Nein Stadtverordneter Hubert Schmitt Nein Stadtverordneter Thomas Schmitt fehlt Stadtverordnete Schubring Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein Stadtverordneter Siefert Nein Stadtverordneter Siegler Nein Stadtverordneter Stammwitz Ja Stadtverordneter Stock Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Nein Stadtverordnete Dr. Teufel Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Nein Stadtverordneter Wehnemann Nein Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordnete Wüst Nein Stadtverordneter Wurtz Ja Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein Beschlussausfertigung(en): § 3006,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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