Ernst-May-Viertel/Volleinhausung anstreben
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- Erneute Nachfrage zur Schulwegsicherung in der Wöllstädter Straße18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Abruf von Investitionskostenzuschüssen für das Haushaltsjahr 2026 im Rahmen der Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die19.06.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Seckbacher Landstraße per E-MailBegründung
anstreben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Realisierung einer Volleinhausung - entsprechend der Variante L 1 aus der Vorlage M 82 / 2016 - anzustreben, die für die Bewohner sowohl des neu zu schaffenden Ernst-May-Viertels als auch der betroffenen Bestandssiedlungen maximalen Verkehrslärmschutz garantiert. Begründung: Gemäß der Vorlage M 82 / Sachstandsbericht Ernst-May-Viertel gib es in den Voruntersuchungen zur Einhausung der A 661 derzeit vier verschiedene Planungsvarianten, die sich im Wesentlichen in der Länge des Tunnelbauwerkes und somit in den Realisierungskosten unterscheiden: L1 = 1200 m, L 2 = 1080 m, L 3 = 880 m und die derzeit von den Planern favorisierte Lösung L 4 = 400 m. Lediglich die Variante L 1 beinhaltet eine Volleinhausung. Die derzeit von den Planern favorisierte Variante L 4 umfasst lediglich 400 m Meter Einhausung, beginnt ca. 150 m südlich der Friedberger Landstraße und endet ca. 400 m nördlich der Seckbacher Landstraße. Die Variante würde insbesondere die vorgesehene Wohngebiete "Atterberry Ost", "Katharinencampus", und "Südlich Seckbacher Landstraße" in nicht akzeptablem Umfang dem Verkehrslärm aussetzten. Die Variante L 4 sollte daher nicht weiterverfolgt werden. Auch die beiden Variante L 2 und L 3 erscheinen aufgrund des eingeschränkten Lärmschutzes nicht den entsprechenden Anforderungen der vorgesehenen neuen Quartiere zu entsprechen. CDU, SPD und Grüne haben sich Presseberichten zufolge mittlerweile ebenfalls für eine Volleinhausung ausgesprochen, diese Variante sollte daher im weiteren Planungsverfahren verfolgt werden.
Inhalt
Antrag vom 11.05.2018, NR 578
Betreff: Ernst-May-Viertel/Volleinhausung anstreben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Realisierung einer Volleinhausung - entsprechend der Variante L 1 aus der Vorlage M 82 / 2016 - anzustreben, die für die Bewohner sowohl des neu zu schaffenden Ernst-May-Viertels als auch der betroffenen Bestandssiedlungen maximalen Verkehrslärmschutz garantiert.
Begründung: Gemäß der Vorlage M 82 / Sachstandsbericht Ernst-May-Viertel gib es in den Voruntersuchungen zur Einhausung der A 661 derzeit vier verschiedene Planungsvarianten, die sich im Wesentlichen in der Länge des Tunnelbauwerkes und somit in den Realisierungskosten unterscheiden: L1 = 1200 m, L 2 = 1080 m, L 3 = 880 m und die derzeit von den Planern favorisierte Lösung L 4 = 400 m. Lediglich die Variante L 1 beinhaltet eine Volleinhausung. Die derzeit von den Planern favorisierte Variante L 4 umfasst lediglich 400 m Meter Einhausung, beginnt ca. 150 m südlich der Friedberger Landstraße und endet ca. 400 m nördlich der Seckbacher Landstraße. Die Variante würde insbesondere die vorgesehene Wohngebiete "Atterberry Ost", "Katharinencampus", und "Südlich Seckbacher Landstraße" in nicht akzeptablem Umfang dem Verkehrslärm aussetzten. Die Variante L 4 sollte daher nicht weiterverfolgt werden. Auch die beiden Variante L 2 und L 3 erscheinen aufgrund des eingeschränkten Lärmschutzes nicht den entsprechenden Anforderungen der vorgesehenen neuen Quartiere zu entsprechen. CDU, SPD und Grüne haben sich Presseberichten zufolge mittlerweile ebenfalls für eine Volleinhausung ausgesprochen, diese Variante sollte daher im weiteren Planungsverfahren verfolgt werden.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11 Versandpaket: 16.05.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Mai 2018 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.08.2018 im OBR 3 angenommen.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF