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Rassistisch motivierter Hetze entschieden entgegentreten

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

entgegentreten Gemäß § 88 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vertritt die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) durch Beratung der Gemeindeorgane die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt. Für die demokratische Teilhabe ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Frankfurt ist die KAV von essentieller Bedeutung. Sie machte mit dem Antrag K 74 somit von dem in § 8, Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung dokumentierten Recht Gebrauch, Anregungen an die Stadtverordnetenversammlung heranzutragen, die dann unter Abwägung aller Aspekte diskutiert und abgestimmt werden. Dieses Engagement für die Belange zahlreicher Frankfurterinnen und Frankfurter mit ausländischem Hintergrund ist grundsätzlich zu würdigen - unabhängig davon, ob eine eingebrachte Anregung bei allen Fraktionen Zustimmung findet. Am Beispiel des dem Antrag K 74 zugrundeliegenden Anliegens entwickelte sich eine umfassende Diskussion über Rassismus und Sprache. Dabei wurde sowohl im Ausschuss für Bildung und Integration als auch im Stadtparlament engagiert über tradierte Begriffe und als diskriminierend empfundene Worte und Logos debattiert - soweit ein ganz normaler, demokratischer Vorgang, den die Stadtverordnetenversammlung als Ausdruck demokratischer Streitkultur und kritischer Beschäftigung mit der Stadtgesellschaft, ihren Traditionen und Mitgliedern als durchaus bereichernd sieht. Infolge der Berichterstattung kam es jedoch nicht nur zu einem sachbezogenen Austausch unterschiedlicher Positionen, sondern auch zu Hassbotschaften, Anfeindungen und Drohungen gegen die KAV im Allgemeinen und die Antragstellerin im Besonderen. Einzelne sprachen dabei Menschen mit vermeintlichem oder tatsächlichem Migrationshintergrund das Recht ab, sich öffentlich zu äußern und politische Forderungen zu stellen. Darüber hinaus versuchten zahlreiche Kommentatorinnen und Kommentatoren einen Keil in unsere Gesellschaft zu treiben, indem sie von "wir Deutsche" und "die Ausländer" sprachen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Wir stellen uns als Vertreterinnen und Vertreter des Frankfurter Stadtparlaments auf die Seite derer, die im Zusammenhang mit dieser Diskussion Beleidigung und Bedrohung erfahren haben. Wir erklären ausdrücklich: Eine demokratische Gesellschaft muss in der Lage sein, sachlich und ohne Ausgrenzung in irgendeine Richtung über ihre Verfasstheit zu diskutieren und auch zu streiten. Beschimpfungen und Drohungen gegenüber KAV-Mitgliedern und anderen, die bestimmte Begriffe und deren Verwendung problematisieren, sind genauso wenig hinnehmbar, wie ein genereller Rassismusvorwurf gegenüber den Geschäftsinhabern, die eine Umbenennung ihres Geschäfts kritisch in Frage stellen. Demokratie lebt vom Austausch, dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der friedlichen Auseinandersetzung mit anderen Positionen. Angriffe auf, sowie Diffamierung und Bedrohung von Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, lehnen wir entschieden ab. Dieses Verhalten ist nicht Teil unseres politischen Willensbildungsprozesses und nicht zu tolerieren. Wir stellen außerdem klar, dass alle hier lebenden Menschen gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft sind und es ihr Recht ist, sich politisch einzubringen. Eine Spaltung unserer Gesellschaft nimmt die Stadtverordnetenversammlung nicht hin.

Inhalt

Antrag vom 19.04.2018, NR 564

Betreff: Rassistisch motivierter Hetze entschieden entgegentreten Gemäß § 88 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vertritt die Kommunale Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) durch Beratung der Gemeindeorgane die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt. Für die demokratische Teilhabe ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Frankfurt ist die KAV von essentieller Bedeutung. Sie machte mit dem Antrag K 74 somit von dem in § 8, Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung dokumentierten Recht Gebrauch, Anregungen an die Stadtverordnetenversammlung heranzutragen, die dann unter Abwägung aller Aspekte diskutiert und abgestimmt werden. Dieses Engagement für die Belange zahlreicher Frankfurterinnen und Frankfurter mit ausländischem Hintergrund ist grundsätzlich zu würdigen - unabhängig davon, ob eine eingebrachte Anregung bei allen Fraktionen Zustimmung findet. Am Beispiel des dem Antrag K 74 zugrundeliegenden Anliegens entwickelte sich eine umfassende Diskussion über Rassismus und Sprache. Dabei wurde sowohl im Ausschuss für Bildung und Integration als auch im Stadtparlament engagiert über tradierte Begriffe und als diskriminierend empfundene Worte und Logos debattiert - soweit ein ganz normaler, demokratischer Vorgang, den die Stadtverordnetenversammlung als Ausdruck demokratischer Streitkultur und kritischer Beschäftigung mit der Stadtgesellschaft, ihren Traditionen und Mitgliedern als durchaus bereichernd sieht. Infolge der Berichterstattung kam es jedoch nicht nur zu einem sachbezogenen Austausch unterschiedlicher Positionen, sondern auch zu Hassbotschaften, Anfeindungen und Drohungen gegen die KAV im Allgemeinen und die Antragstellerin im Besonderen. Einzelne sprachen dabei Menschen mit vermeintlichem oder tatsächlichem Migrationshintergrund das Recht ab, sich öffentlich zu äußern und politische Forderungen zu stellen. Darüber hinaus versuchten zahlreiche Kommentatorinnen und Kommentatoren einen Keil in unsere Gesellschaft zu treiben, indem sie von "wir Deutsche" und "die Ausländer" sprachen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Wir stellen uns als Vertreterinnen und Vertreter des Frankfurter Stadtparlaments auf die Seite derer, die im Zusammenhang mit dieser Diskussion Beleidigung und Bedrohung erfahren haben. Wir erklären ausdrücklich: Eine demokratische Gesellschaft muss in der Lage sein, sachlich und ohne Ausgrenzung in irgendeine Richtung über ihre Verfasstheit zu diskutieren und auch zu streiten. Beschimpfungen und Drohungen gegenüber KAV-Mitgliedern und anderen, die bestimmte Begriffe und deren Verwendung problematisieren, sind genauso wenig hinnehmbar, wie ein genereller Rassismusvorwurf gegenüber den Geschäftsinhabern, die eine Umbenennung ihres Geschäfts kritisch in Frage stellen. Demokratie lebt vom Austausch, dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der friedlichen Auseinandersetzung mit anderen Positionen. Angriffe auf, sowie Diffamierung und Bedrohung von Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, lehnen wir entschieden ab. Dieses Verhalten ist nicht Teil unseres politischen Willensbildungsprozesses und nicht zu tolerieren. Wir stellen außerdem klar, dass alle hier lebenden Menschen gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft sind und es ihr Recht ist, sich politisch einzubringen. Eine Spaltung unserer Gesellschaft nimmt die Stadtverordnetenversammlung nicht hin.Hauptvorlage: Anregung der KAV vom 16.01.2018, K 74 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 25.04.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Januar 2018KK 74Kein Rassismus im Stadtbild FrankfurtsKAV-Anregung
  2. 19. April 2018Sie sind hier
    NRNR 564Rassistisch motivierter Hetze entschieden entgegentreten
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 21 · 24.04.2018
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Die Vorlage K 74 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (K 74 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurterSPDGrüneFDPBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. erster und zweiter Absatz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen K 74 und NR 546) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen K 74) dritter Absatz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen K 74 und NR 546) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen K 74) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (K 74 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 26.04.2018
TO II, TOP 49
Angenommen
1. Die Vorlage K 74 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPBFFFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurterSPDGrüneFDPFRAKTIONBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. erster und zweiter Absatz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen K 74 und NR 546) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen K 74) dritter Absatz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen K 74 und NR 546) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen K 74)

KAV
Sitzung 24 · 07.05.2018
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 564 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2650,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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