Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick: Sportflächenplanung nicht gefährden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Riedberg-Altkönigblick: Sportflächenplanung nicht gefährden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der weiteren Sportflächenplanung im Quartier Riedberg-Altkönigblick nicht dadurch vorgegriffen wird, dass die östlich der "Altenhöferallee" festgesetzte private Grünfläche - Freizeitgärten - und die öffentliche Grünfläche angelegt und ihrer neuen Nutzung zugeführt werden. In diesem Fall stünden sie nämlich für eine möglicherweise notwendig werdende Arrondierung der Gemeinbedarfsfläche nicht mehr zur Verfügung. Diese Flächen sollen erst dann einer neuen Nutzung zugeführt werden, wenn die Sportflächenplanung, an der sowohl der Ortsbeirat als auch die örtlichen Sportvereine zu beteiligen sind, abgeschlossen ist und absehbar ist, dass die im Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 ausgewiesene Fläche ausreichend dimensioniert ist. Begründung: Im Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick - ist östlich der "Altenhöferallee" eine Fläche für den Gemeinbedarf - Sportanlage - dargestellt (Block 4 231), die im vorausgegangenen Bebauungsplan Nr. 803 jedoch noch größer dimensioniert war. Östlich daran schließen sich eine private Grünfläche - Freizeitgärten - und eine öffentliche Grünfläche an. Der Stellungnahme des Magistrats vom 23. Januar 2012, ST 139, zufolge steht bislang nicht fest, für welche Sportarten diese Fläche genutzt werden soll. In der Stellungnahme heißt es dazu: "Belastbare Aussagen zum Zeitpunkt der Realisierung und Fertigstellung von Sport- und Freizeitnutzungen östlich der Altenhöferallee kann der Magistrat derzeit nicht treffen. Die Planung steht in Abhängigkeit zur weiteren Bevölkerungsentwicklung am Riedberg und sollte die zum Zeitpunkt der Realisierung aktuell vorhandenen Sport- und Bewegungsbedarfe der Riedberger Bevölkerung aufgreifen. Für die Zeit des Planungsprozesses hat der Magistrat einer Zwischennutzung der Fläche für eine Containeranlage als Kindertagesstätte zugestimmt. Die Nutzung ist vorläufig bis Ende 2015 genehmigt." Vor Ort ist wiederholt der Wunsch nach einer Leichtathletikfläche geäußert geworden. Da es auf dem Riedberg durch das Gymnasium Riedberg, das (provisorische) Oberstufengymnasium und die zwei Grundschulen auch einen nicht unerheblichen Bedarf aus dem Bereich des Schulsports geben dürfte, scheint diese Forderung nicht unbegründet zu sein. Hinzu kommt, dass in einem Stadtteil mit bis zu 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sicherlich nicht "nur" Interesse an Ballsportarten bestehen dürfte. Für diesen Sportbereich gibt es auf der vom SC Riedberg e. V. genutzten Anlage westlich der "Altenhöferallee" zwei Großspielfelder mit Natur- und Kunstrasen, eine Soccer-Arena und zusätzliche Flächen für Trendsportarten. Vom SC Riedberg e. V. wiederum ist der Wunsch nach einem Rugby- oder Cricketfeld geäußert worden. Auch dafür wäre die nunmehr festgesetzte Sportfläche nicht ausreichend. Daher sollen im weiteren Vollzug der geänderten Bauleitplanung vorerst keine Maßnahmen ergriffen werden, die dem Bau einer Leichtathletikanlage mit einer 400-Meter-Bahn oder einer ähnlich groß dimensionierten Sportanlage entgegenstehen würden.
Inhalt
Antrag vom 20.03.2013, NR 564
Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick: Sportflächenplanung nicht gefährden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der weiteren Sportflächenplanung im Quartier Riedberg-Altkönigblick nicht dadurch vorgegriffen wird, dass die östlich der "Altenhöferallee" festgesetzte private Grünfläche - Freizeitgärten - und die öffentliche Grünfläche angelegt und ihrer neuen Nutzung zugeführt werden. In diesem Fall stünden sie nämlich für eine möglicherweise notwendig werdende Arrondierung der Gemeinbedarfsfläche nicht mehr zur Verfügung. Diese Flächen sollen erst dann einer neuen Nutzung zugeführt werden, wenn die Sportflächenplanung, an der sowohl der Ortsbeirat als auch die örtlichen Sportvereine zu beteiligen sind, abgeschlossen ist und absehbar ist, dass die im Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 ausgewiesene Fläche ausreichend dimensioniert ist.
Begründung: Im Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick - ist östlich der "Altenhöferallee" eine Fläche für den Gemeinbedarf - Sportanlage - dargestellt (Block 4 231), die im vorausgegangenen Bebauungsplan Nr. 803 jedoch noch größer dimensioniert war. Östlich daran schließen sich eine private Grünfläche - Freizeitgärten - und eine öffentliche Grünfläche an. Der Stellungnahme des Magistrats vom 23. Januar 2012, ST 139, zufolge steht bislang nicht fest, für welche Sportarten diese Fläche genutzt werden soll. In der Stellungnahme heißt es dazu: "Belastbare Aussagen zum Zeitpunkt der Realisierung und Fertigstellung von Sport- und Freizeitnutzungen östlich der Altenhöferallee kann der Magistrat derzeit nicht treffen. Die Planung steht in Abhängigkeit zur weiteren Bevölkerungsentwicklung am Riedberg und sollte die zum Zeitpunkt der Realisierung aktuell vorhandenen Sport- und Bewegungsbedarfe der Riedberger Bevölkerung aufgreifen. Für die Zeit des Planungsprozesses hat der Magistrat einer Zwischennutzung der Fläche für eine Containeranlage als Kindertagesstätte zugestimmt. Die Nutzung ist vorläufig bis Ende 2015 genehmigt." Vor Ort ist wiederholt der Wunsch nach einer Leichtathletikfläche geäußert geworden. Da es auf dem Riedberg durch das Gymnasium Riedberg, das (provisorische) Oberstufengymnasium und die zwei Grundschulen auch einen nicht unerheblichen Bedarf aus dem Bereich des Schulsports geben dürfte, scheint diese Forderung nicht unbegründet zu sein. Hinzu kommt, dass in einem Stadtteil mit bis zu 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sicherlich nicht "nur" Interesse an Ballsportarten bestehen dürfte. Für diesen Sportbereich gibt es auf der vom SC Riedberg e. V. genutzten Anlage westlich der "Altenhöferallee" zwei Großspielfelder mit Natur- und Kunstrasen, eine Soccer-Arena und zusätzliche Flächen für Trendsportarten. Vom SC Riedberg e. V. wiederum ist der Wunsch nach einem Rugby- oder Cricketfeld geäußert worden. Auch dafür wäre die nunmehr festgesetzte Sportfläche nicht ausreichend. Daher sollen im weiteren Vollzug der geänderten Bauleitplanung vorerst keine Maßnahmen ergriffen werden, die dem Bau einer Leichtathletikanlage mit einer 400-Meter-Bahn oder einer ähnlich groß dimensionierten Sportanlage entgegenstehen würden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.01.2013, M 14 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.03.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2013MM 14Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 20. März 2013Sie sind hierNRNR 564Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick: Sportflächenplanung nicht gefährdenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Ablehnung) NPD (M 14 und OA 347 = Enthaltung) REP (M 14 und OA 347 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung)