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Bebauungsplan Gräfstraße/Sophienstraße

Vorlagentyp: NRLINKE
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Begründung

Gräfstraße/Sophienstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 884 folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Es sind 30 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festzusetzen.
  2. Es ist der Bau einer Kindertagesstätte verbindlich vorzuschreiben.
  3. Die Bäume auf dem Mainova-Gelände nördlich und westlich des Umspannwerks werden als zu erhaltend festgesetzt. Begründung: zu
  4. Laut Bauschild werden auf dem Gelände 193 Wohnungen gebaut. Laut Magistratsbericht B 449 vom 5.10.2012 sind 38 geförderte Wohnungen geplant. Die Quote an geförderten Wohnungen beträgt also nur knapp 20 %. Da die Stadt offensichtlich nicht in der Lage oder Willens ist, das deklarierte Ziel von 30 % geförderter Wohnungen gegenüber der ABG durchzusetzen, sollte diese Quote im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt werden. zu
  5. Bei fast 200 Wohnungen ist davon auszugehen, dass auch etliche Familien mit Kindern einziehen, die einen Betreuungsbedarf haben. Daher ist es notwendig, eine Kindertagesstätte vorzusehen, da in den angrenzenden Gebieten ein Mangel an Betreuungsplätzen besteht und die Schaffung von Betreuungsplätzen auf dem südlichen Campus-Gelände noch in den Sternen steht. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, bei jedem größeren Wohnungs-Neubauprojekt eine Kindertagesstätte vorzusehen, aber in Frankfurt werden solche Selbstverständlichkeiten einfach ignoriert. zu
  6. In der Großstadt sollten Bäume erhalten bleiben, wo immer es nur möglich ist. Neupflanzungen stellen keinen gleichwertigen Ersatz für großkronige, alte Bäume dar. Auf dem Mainova-Gelände sind keine Baumaßnahmen geplant, daher können die dortigen Bäume ohne Beeinträchtigung des geplanten Wohnungsbaus erhalten werden.

Inhalt

Antrag vom 18.02.2013, NR 525

Betreff: Bebauungsplan Gräfstraße/Sophienstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 884 folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Es sind 30 % der Fläche gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festzusetzen.
  2. Es ist der Bau einer Kindertagesstätte verbindlich vorzuschreiben.
  3. Die Bäume auf dem Mainova-Gelände nördlich und westlich des Umspannwerks werden als zu erhaltend festgesetzt. Begründung: zu
  4. Laut Bauschild werden auf dem Gelände 193 Wohnungen gebaut. Laut Magistratsbericht B 449 vom 5.10.2012 sind 38 geförderte Wohnungen geplant. Die Quote an geförderten Wohnungen beträgt also nur knapp 20 %. Da die Stadt offensichtlich nicht in der Lage oder Willens ist, das deklarierte Ziel von 30 % geförderter Wohnungen gegenüber der ABG durchzusetzen, sollte diese Quote im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt werden. zu
  5. Bei fast 200 Wohnungen ist davon auszugehen, dass auch etliche Familien mit Kindern einziehen, die einen Betreuungsbedarf haben. Daher ist es notwendig, eine Kindertagesstätte vorzusehen, da in den angrenzenden Gebieten ein Mangel an Betreuungsplätzen besteht und die Schaffung von Betreuungsplätzen auf dem südlichen Campus-Gelände noch in den Sternen steht. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, bei jedem größeren Wohnungs-Neubauprojekt eine Kindertagesstätte vorzusehen, aber in Frankfurt werden solche Selbstverständlichkeiten einfach ignoriert. zu
  6. In der Großstadt sollten Bäume erhalten bleiben, wo immer es nur möglich ist. Neupflanzungen stellen keinen gleichwertigen Ersatz für großkronige, alte Bäume dar. Auf dem Mainova-Gelände sind keine Baumaßnahmen geplant, daher können die dortigen Bäume ohne Beeinträchtigung des geplanten Wohnungsbaus erhalten werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.11.2012, M 259 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.02.2013

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. November 2012MM 259Bebauungsplan Nr. 884 - Gräfstraße/Sophienstraße hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 18. Februar 2013Sie sind hier
    NRNR 525Bebauungsplan Gräfstraße/Sophienstraße
    STVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 17 · 18.02.2013
TO I, TOP 11
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 525 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
FDPRömer
Ablehnung:
LinkeFreie Wähler
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Piraten (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 525) zu 2. FDP und RÖMER gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); CDU, GRÜNE, SPD und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 18 · 26.02.2013
TO I, TOP 22
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 525 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 259 = Ablehnung, NR 525 = Annahme)REP (M 259 = Annahme, NR 525 = Ablehnung)
zu 2 / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPRömer
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiraten
zu 2 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPRömer
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 525) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 259 = Ablehnung, NR 525 = Annahme) REP (M 259 = Annahme, NR 525 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 28.02.2013
TO II, TOP 18
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 525 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömerREP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
zu 2 / Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPRömerREP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenÖkoLinX-ARL
zu 2 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPRömerREP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 525) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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