Kulturverein
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In der Au — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu In der Au per E-MailBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dem Verein "Islamische Informations- und Serviceleistungen e.V." einen Teil des Grundstücks "In der Au 14-16" für dessen geplantes Kulturzentrum zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Verein "Islamische Informations- und Serviceleistungen e.V." hat vor einiger Zeit das Grundstück Bessemerstr. 7 in Enkheim erworben, um dort ein Kulturzentrum zu errichten. Sowohl aus Sicht des Vereins als auch aus Sicht der Anwohner ist dieses Grundstück denkbar ungeeignet für diesen Zweck (s. Anlage). Die von den Anwohnern gegründete Bürgerinitiative bittet daher den Oberbürgermeister, ein geeignetes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Frankfurt ist zwar Eigentümerin zahlreicher Grundstücke, die jedoch aufgrund anderweitiger Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Dies gilt jedoch nicht für das Grundstück "In der Au 14-16", das seit über 30 Jahren illegal besetzt und von der Stadt nicht genutzt wird. Das illegal besetzte Gebäude müsste dabei nicht in die Planungen einbezogen werden, da das Grundstück ausreichend Platz für weitere Gebäude - wie z.B. ein Kulturzentrum - bietet. Die Förderung eines interkulturellen Austausches zwischen den derzeitigen und zukünftigen Nutzern des Grundstückes wäre ein weiterer Vorteil der beantragten Grundstücksüberlassung.
Inhalt
Antrag vom 14.02.2018, NR 514
Betreff: Kulturverein Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dem Verein "Islamische Informations- und Serviceleistungen e.V." einen Teil des Grundstücks "In der Au 14-16" für dessen geplantes Kulturzentrum zur Verfügung zu stellen.
Begründung: Der Verein "Islamische Informations- und Serviceleistungen e.V." hat vor einiger Zeit das Grundstück Bessemerstr. 7 in Enkheim erworben, um dort ein Kulturzentrum zu errichten. Sowohl aus Sicht des Vereins als auch aus Sicht der Anwohner ist dieses Grundstück denkbar ungeeignet für diesen Zweck (s. Anlage). Die von den Anwohnern gegründete Bürgerinitiative bittet daher den Oberbürgermeister, ein geeignetes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Frankfurt ist zwar Eigentümerin zahlreicher Grundstücke, die jedoch aufgrund anderweitiger Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Dies gilt jedoch nicht für das Grundstück "In der Au 14-16", das seit über 30 Jahren illegal besetzt und von der Stadt nicht genutzt wird. Das illegal besetzte Gebäude müsste dabei nicht in die Planungen einbezogen werden, da das Grundstück ausreichend Platz für weitere Gebäude - wie z.B. ein Kulturzentrum - bietet. Die Förderung eines interkulturellen Austausches zwischen den derzeitigen und zukünftigen Nutzern des Grundstückes wäre ein weiterer Vorteil der beantragten Grundstücksüberlassung.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 21.02.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Februar 2018 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.03.2018 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)