Weniger Fluglärm für Frankfurt
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass die Fluglärmbelastung für die besonders betroffenen südlichen Stadtteile schnell und wirksam reduziert wird. Hierzu sollen vor allem folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Begrenzung der Anzahl der Flugbewegungen p.a. auf dem Flughafen insgesamt;
- Nutzung der Centerbahn (nördliche Bahn des ursprünglichen Parallelbahnsystems) für Anflüge bei Betriebsrichtung
- Begründung: Seit der Inbetriebnahme der NW-Landebahn sind die südlichen Stadtteile Frankfurts (Niederrad, Oberrad, Sachsenhausen) in unzumutbarer Weise von Fluglärm betroffen. Dies betrifft beide Betriebsrichtungen (d.h. Ost- bzw. Westbetrieb), wobei die Lärmbelastung bei Westbetrieb (Betriebsrichtung 25) deutlich höher ist als bei Ostbetrieb. Dies liegt daran, dass bei Westbetrieb die genannten Stadtteile im Endanflug von mehr als 50 % der landenden Flugzeuge direkt und in geringer Höhe überflogen werden, während bei Ostbetrieb die Anzahl der Überflüge deutlich geringer ist, wobei ein Teil der Flugzeug beim Überflug bereits eine größere Höhe - mit entsprechend geringerer Lärmbelastung - erreicht hat. Es ist offensichtlich, dass die bislang von der Landesregierung bzw. den Luftfahrtunternehmen (Fraport, Lufthansa, DFS u.a.) genannten Maßnahmen entweder nicht realisierbar sind oder nicht zu einer Lärmreduzierung im Bereich der genannten Stadtteile führen - jedenfalls nicht in absehbarer Zeit. Auch die vom Hessischen Ministerpräsident genannten "leiseren Flugzeuge" sind nicht zielführend. Abgesehen davon, dass die technischen Möglichkeiten zur Lärmreduzierung weitgehend ausgeschöpft sind, würde ein Ersatz der derzeit betrieben Flugzeuge mit neueren Modellen mindestens 30 Jahre in Anspruch nehmen. Zu
- Angesichts der Tatsache, dass die Lärmbelastung im Frankfurter Süden - aber auch in zahlreichen anderen Kommunen - das erträgliche Ausmaß bereits heute weit überschritten hat, kann das Planungsziel der Fraport AG - 700.000 oder mehr Flugbewegungen - in keinem Fall weiter verfolgt werden. Vielmehr ist die Anzahl der pro Jahr stattfindenden Flugbewegungen absolut zu begrenzen, wobei als Zielwert 380.000 Flugbewegungen p.a. anzustreben sind. Zu
- Die Centerbahn wird im derzeitigen Flugbetrieb fast ausschließlich für Starts genutzt. Landungen sind auf der Bahn zwar zulässig, werden jedoch nur in Ausnahmefällen - z.B. bei Sperrung einer anderen Bahn - durchgeführt. Während bei Westbetrieb der Endanflug der Landungen bis 6 bzw. 8 km vor dem Aufsetzen bei beiden Landebahnen (Südbahn und NW-Bahn) jeweils in geringer Höhe über dicht besiedeltes Gebiet führt (Neu-Isenburg bzw. Frankfurt), ist dies bei der Centerbahn nicht der Fall. Hier führt der Endanflug auf den letzten 12 km ausschließlich über nicht bewohntem Gebiet (Stadtwald). Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass gerade diese Bahn bei Betriebsrichtung 25 nicht für Landungen genutzt wird. Es sollte daher ein Konzept erarbeitet werden, dass die Centerbahn bei Westbetrieb - zumindest temporär - für Landungen genutzt wird, um in dieser Zeit die südlichen Frankfurter Stadtteile zu entlasten.
Inhalt
Antrag vom 17.12.2012, NR 483
Betreff: Weniger Fluglärm für Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass die Fluglärmbelastung für die besonders betroffenen südlichen Stadtteile schnell und wirksam reduziert wird. Hierzu sollen vor allem folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Begrenzung der Anzahl der Flugbewegungen p.a. auf dem Flughafen insgesamt;
- Nutzung der Centerbahn (nördliche Bahn des ursprünglichen Parallelbahnsystems) für Anflüge bei Betriebsrichtung
- Begründung: Seit der Inbetriebnahme der NW-Landebahn sind die südlichen Stadtteile Frankfurts (Niederrad, Oberrad, Sachsenhausen) in unzumutbarer Weise von Fluglärm betroffen. Dies betrifft beide Betriebsrichtungen (d.h. Ost- bzw. Westbetrieb), wobei die Lärmbelastung bei Westbetrieb (Betriebsrichtung 25) deutlich höher ist als bei Ostbetrieb. Dies liegt daran, dass bei Westbetrieb die genannten Stadtteile im Endanflug von mehr als 50 % der landenden Flugzeuge direkt und in geringer Höhe überflogen werden, während bei Ostbetrieb die Anzahl der Überflüge deutlich geringer ist, wobei ein Teil der Flugzeug beim Überflug bereits eine größere Höhe - mit entsprechend geringerer Lärmbelastung - erreicht hat. Es ist offensichtlich, dass die bislang von der Landesregierung bzw. den Luftfahrtunternehmen (Fraport, Lufthansa, DFS u.a.) genannten Maßnahmen entweder nicht realisierbar sind oder nicht zu einer Lärmreduzierung im Bereich der genannten Stadtteile führen - jedenfalls nicht in absehbarer Zeit. Auch die vom Hessischen Ministerpräsident genannten "leiseren Flugzeuge" sind nicht zielführend. Abgesehen davon, dass die technischen Möglichkeiten zur Lärmreduzierung weitgehend ausgeschöpft sind, würde ein Ersatz der derzeit betrieben Flugzeuge mit neueren Modellen mindestens 30 Jahre in Anspruch nehmen. Zu
- Angesichts der Tatsache, dass die Lärmbelastung im Frankfurter Süden - aber auch in zahlreichen anderen Kommunen - das erträgliche Ausmaß bereits heute weit überschritten hat, kann das Planungsziel der Fraport AG - 700.000 oder mehr Flugbewegungen - in keinem Fall weiter verfolgt werden. Vielmehr ist die Anzahl der pro Jahr stattfindenden Flugbewegungen absolut zu begrenzen, wobei als Zielwert 380.000 Flugbewegungen p.a. anzustreben sind. Zu
- Die Centerbahn wird im derzeitigen Flugbetrieb fast ausschließlich für Starts genutzt. Landungen sind auf der Bahn zwar zulässig, werden jedoch nur in Ausnahmefällen - z.B. bei Sperrung einer anderen Bahn - durchgeführt. Während bei Westbetrieb der Endanflug der Landungen bis 6 bzw. 8 km vor dem Aufsetzen bei beiden Landebahnen (Südbahn und NW-Bahn) jeweils in geringer Höhe über dicht besiedeltes Gebiet führt (Neu-Isenburg bzw. Frankfurt), ist dies bei der Centerbahn nicht der Fall. Hier führt der Endanflug auf den letzten 12 km ausschließlich über nicht bewohntem Gebiet (Stadtwald). Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass gerade diese Bahn bei Betriebsrichtung 25 nicht für Landungen genutzt wird. Es sollte daher ein Konzept erarbeitet werden, dass die Centerbahn bei Westbetrieb - zumindest temporär - für Landungen genutzt wird, um in dieser Zeit die südlichen Frankfurter Stadtteile zu entlasten.Nebenvorlage: Antrag vom 14.01.2013, NR 487
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2012Sie sind hierNRNR 483Weniger Fluglärm für FrankfurtSTVV-Antrag · RÖMER
- 2. April 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 160Weniger Fluglärm für FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1. SPD, LINKE., Piraten und RÖMER gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2. SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FAG gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 2. GRÜNE gegen SPD und FAG (= Kenntnis) bei Enthaltung CDU, FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und NPD (NR 483 und NR 487 = Annahme) REP (NR 483 = Ablehnung, NR 487 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) sowie FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) sowie FDP und REP (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) zu 3. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie FDP und NDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. Erster und dritter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie FDP und NPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Zweiter Satz: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie FDP und NPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 5. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Ablehnung) sowie LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)