Straßenunterführung Berkersheimer Bahnstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Mit der M 28 wird eine aus dem Mediationsverfahren mit der Deutschen Bahn AG hervorgegangene Lösung für den Bau einer Straßenunterführung in der Berkersheimer Bahnstraße vorgeschlagen, die Durchgangsverkehr verhindert, einen gegenüber der ins Planfeststellungsverfahren eingebrachten Variante geringeren Flächenverbrauch und verbesserten Zugang zu den Bahnsteigen aufweist. Durch die Aufnahme der Aufstellung von Pollern oder Schranken in den Beschlußtext der M-Vorlage wird zusätzlich verdeutlicht, daß Durchgangsverkehr ausgeschlossen werden soll. Mit einer Zustimmung zu dieser für Berkersheim erträglicheren Lösung werden rechtliche Risiken infolge einer Wiederaufnahme des Rechtsstreites bei nicht rechzeitiger Einigung auf ein Mediationsergebnis vermieden. Auf Grundlage des Beschlusses zur M 28 sollte zum Abschluß des Mediationsverfahrens zusätzlich mit der Deutschen Bahn AG eine Möglichkeit gefunden werden, die Straßenunterführung durch eine Beschränkung auf Fahrrad- und Fußgängerverkehr weiter in ihren Ausmaßen zu reduzieren, indem dem Magistrat eröffnet wird, selbst die Voraussetzungen für eine Nutzung der bestehenden Straßenunterführung „Im Wiesengarten“ für den landwirtschaftlichen Verkehr zu schaffen. Damit ist im Erfolgsfall der Vorteil einer kleineren und sich damit besser in die Bahnstraße einfügenden Unterführung verbunden, während der landwirtschaftliche Verkehr über die Straße „Im Wiesengarten“ ausweichen kann. Sollten bis zu einem festzulegenden Zeitpunkt die Voraussetzungen für diese Lösung nicht zu realisieren sein, tritt die mit der M 28 beschlossene Variante in Kraft. Damit ist trotz weiterer Versuche zur Optimierung der Querung der Bahnstrecke auf jeden Fall ein Mediationsergebnis erreicht, das den Rechtsstreit beendet und das Gericht auf eine Entscheidung, deren Ausgang zu Vor- oder Nachteil der Stadt ungewiß ist, verzichten läßt.
Inhalt
Antrag vom 25.04.2007, NR 432
Betreff:
Straßenunterführung Berkersheimer Bahnstraße
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Dem M-Vortrag M 28 vom 05.02.2007 zur "Beseitung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße …“ wird mit folgender Ergänzung zugestimmt:
a) Ziff. 2 (neu): Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim durch die Straßenunterführung werden an beiden Seiten des Bauwerks Maßnahmen zur Verkehrlenkung (Schranken, versenkbare Poller, etc.) ergriffen.
b) Die Ziffern 2 – 4 (alt) werden zu 3 – 5 (neu).
- Der Magistrat wird aufgefordert, zum Abschluß des Mediationsverfahrens mit der Deutschen Bahn AG zur Beilegung des Konflikts über den Bau der Bahnunterführung in der Berkersheimer Bahnstraße als Ergebnis anzustreben, nur eine sich auf den Fahrrad- und Fußgängerverkehr beschränkende schmalere Variante der Unterführung zu bauen, falls es der Stadt Frankfurt am Main gelingt, die Voraussetzungen (z. B. Bebauungsplan, Grundstückserwerb) für eine Umfahrung für den landwirtschaftlichen Verkehr durch die Ortslage unter Nutzung der bestehenden Eisenbahnüberfahrung "Im Wiesengarten“ zu schaffen.
Sollten diese Voraussetzungen nicht geschaffen und damit die Umfahrung nicht umgesetzt werden können, wird auf die mit der M 28 beschlossene Variante zurückgegriffen.
Begründung:
Mit der M 28 wird eine aus dem Mediationsverfahren mit der Deutschen Bahn AG hervorgegangene Lösung für den Bau einer Straßenunterführung in der Berkersheimer Bahnstraße vorgeschlagen, die Durchgangsverkehr verhindert, einen gegenüber der ins Planfeststellungsverfahren eingebrachten Variante geringeren Flächenverbrauch und verbesserten Zugang zu den Bahnsteigen aufweist. Durch die Aufnahme der Aufstellung von Pollern oder Schranken in den Beschlußtext der M-Vorlage wird zusätzlich verdeutlicht, daß Durchgangsverkehr ausgeschlossen werden soll.
Mit einer Zustimmung zu dieser für Berkersheim erträglicheren Lösung werden rechtliche Risiken infolge einer Wiederaufnahme des Rechtsstreites bei nicht rechzeitiger Einigung auf ein Mediationsergebnis vermieden.
Auf Grundlage des Beschlusses zur M 28 sollte zum Abschluß des Mediationsverfahrens zusätzlich mit der Deutschen Bahn AG eine Möglichkeit gefunden werden, die Straßenunterführung durch eine Beschränkung auf Fahrrad- und Fußgängerverkehr weiter in ihren Ausmaßen zu reduzieren, indem dem Magistrat eröffnet wird, selbst die Voraussetzungen für eine Nutzung der bestehenden Straßenunterführung "Im Wiesengarten“ für den landwirtschaftlichen Verkehr zu schaffen. Damit ist im Erfolgsfall der Vorteil einer kleineren und sich damit besser in die Bahnstraße einfügenden Unterführung verbunden, während der landwirtschaftliche Verkehr über die Straße "Im Wiesengarten“ ausweichen kann. Sollten bis zu einem festzulegenden Zeitpunkt die Voraussetzungen für diese Lösung nicht zu realisieren sein, tritt die mit der M 28 beschlossene Variante in Kraft. Damit ist trotz weiterer Versuche zur Optimierung der Querung der Bahnstrecke auf jeden Fall ein Mediationsergebnis erreicht, das den Rechtsstreit beendet und das Gericht auf eine Entscheidung, deren Ausgang zu Vor- oder Nachteil der Stadt ungewiß ist, verzichten läßt.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2007Sie sind hierNRNR 432Straßenunterführung Berkersheimer BahnstraßeSTVV-Antrag · CDU
- 21. Juli 2008Antwort des Magistrats · nach 65 WochenBB 448Beseitigung und Ersatz des schienengleichen Bahnübergangs Berkersheimer Bahnstraße durch eine geradlinig befahrbare Straßenunterführung mit einseitigem, räumlich getrennten Gehweg an Ort und Stelle inklusive Bahnsteigzugängen sowie Treppen und Aufzüge.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. zu 4. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, LINKE.WASG und BFF (= Kenntnis) zu 3. zu a): Einstimmige Annahme zu b): Einstimmige Annahme zu 4. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen FDP (= Kenntnis) bei Enthaltung SPD zu 5. Einstimmige Annahme zu 11. CDU, GRÜNE und BFF bei Enthaltung SPD, FDP und LINKE.WASG zu 12. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.WASG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE.WASG und FDP (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung) Ziffer 2. erster Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) Ziffer 2. zweiter Satz: CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE.WASG und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu 4. a) CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Zurückstellung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD (= Zurückstellung) sowie LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF; LINKE.WASG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 28, NR 432, OA 327 und OA 388 = Annahme, NR 436 = Ablehnung) NPD (M 28 = Ablehnung, NR 432, NR 436, OA 327 und OA 388 = Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (M 28 = Ablehnung, NR 432, NR 436, OA 327 und OA 388 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FAG, BFF und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung) zu 2. NR 432 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2. erster Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen LINKE.WASG (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2. zweiter Satz: CDU, GRÜNE, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD, LINKE.WASG und FDP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. a) CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD (= Zurückstellung); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD (= Zurückstellung) sowie LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L.; LINKE.WASG und NPD (= Enthaltung)