Baustein 1 Aktivierung/Beteiligung heißt: Vorschläge und Initiativen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu (1): Im Anhang 3 ist aus dem Abstimmungsprozess der Anregungen des Stadtteilbeirats ein Beschluss wieder gegeben (siehe 45. (Seite 139): Rahmenbeschluss zum IHK, der allerdings im jetzt vom Magistrat vorgestellten IHK offenbar vergessen wurde. Da die Umsetzung dieser Grundsätze bei den konkreten Einzelprojekten keineswegs selbstverständlich ist und bisher auch nur in Ausnahmefällen erfolgte, ihr andererseits allergrößte Bedeutung für die Zielerreichung des HEGISS-Programms Soziale Stadt zukommt, will die Stadtverordnetenversammlung hiermit nochmals den vorrangigen Geltungsanspruch dieser Präambel bekräftigen. Dem IHK und allen Projekten werden nachfolgende Grundsätze voran gestellt, die auf alle bereits geplanten wie künftig zu planenden Projekte der 5 Bausteine angewendet werden sollen. Der Magistrat wird bei allen Ämtern, die an der Durchführung der Projekte im Rahmen HEGISS Soziale Stadt Gallus beteiligt sind, auf folgendes Vorgehen dringen:
- Beteiligung/Einbindung der Bewohner(innen) von der Planung bis zur Umsetzung: Von Beginn der konzeptionellen Planung an bis in die Phasen der Durchführung der einzelnen Projekte sollen möglichst viele Bewohner des Gallus weitestgehend aktiv eingebunden und beteiligt werden.
- a)Jedes Projekt ist zunächst daraufhin zu untersuchen, wie möglichst viele verschiedene Bewohnergruppen (jung, alt, Männer, Frauen, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund etc.) durch das Projekt so angesprochen werden können, dass sie sich aktiv beteiligen.
- b)Dies bedeutet für jedes Projekt ein nach Zielgruppen differenziertes Motivations- und Werbekonzept.
- c)Zu den einzelnen Projekten sind jeweils Vorschläge darzulegen, wie die Bewohner mitdiskutieren und sich beteiligen sollen.
- Beteiligung heißt auch „mit Hand anlegen“: Bei jedem Projekt ist genau zu prüfen, wie vorhandene Kräfte im Gallus genutzt werden können, um das Projekt umzusetzen. Eigenarbeit der Bewohner unter Anleitung entsprechender Fachleute ist grundsätzlich Vorrang vor dem Einsatz von Fachfirmen zu geben.
- a)Bei jedem Projekt sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Bewohnern des Viertels die Möglichkeit zu geben, selbst "Hand an zu legen", also im wahrsten Sinne mit zu arbeiten. So viel Eigenarbeit der Bewohner wie möglich soll bei der Realisierung der Projekte vorgesehen werden. Dies nicht im Sinne von Qualifizierung, Arbeitsbeschaffung o.ä., sondern unter dem Aspekt, dass die Bewohner durch eigene Arbeit in ihrem Wohnumfeld Verantwortung für ihr Viertel übernehmen.
- b)Wenn in einem Projekt keine Eigenleistungen der Bewohner vorgesehen sind oder das Ausmaß der Bürgerbeteiligung beschränkt ist, sind die sachlichen Gründe dafür detailliert und schriftlich darzulegen.
- Evaluation: Erfolgreiche Umsetzung eines Projektes wird nicht nur dadurch bestimmt, dass es zustande gekommen ist und wie das inhaltliche Ergebnis aussieht, sondern auch darüber, wie der Prozess zu seiner Umsetzung verlaufen ist. Begleitend wie nach Abschluss der einzelnen Projekte sollen daher auch die Erfahrungen auf dem Weg der Beteiligung ausgewertet werden, d.h.
- a)Konnten sich viele unterschiedliche Bewohner aktiv mit ihren Fertigkeiten, vor allem handwerklicher Art, einbringen?
- b)Sind Bürger mit einander in Kontakt gekommen, die sich bisher nicht kannten?
- c)Sind soziale Kontakte so entstanden, dass sie auch nach Fertigstellung des Projektes fort bestehen? Begründung: Ziel und Orientierungsvorgabe aller Projekte nach den Vorgaben des HEGISS-Programms Soziale Stadt ist Baustein 1 Aktivierung und Beteiligung der Bürger. Dies bedeutet, dass sich alle Projekte wie das Programm im Ganzen dem vorrangigen Kriterium unterwerfen müssen, in wie weit sie zu einer Nachhaltigkeit für den Stadtteil beitragen, also auch nach Abschluss stabile Strukturen des Miteinanders schaffen konnten. …. Zu (2): Bereits in seiner Stellungnahme vom
- April 2005 befürwortet der Magistrat die Umwidmung und Umgestaltung des nördlichen Bereiches des Gustavsburgplatzes, um dort eine befriedigende Aufenthaltsqualität für Kleinkinder, Kinder und deren Aufsichtspersonen herzustellen. Der Magistrat stellt auch fest, dass diese Grün- und Spielflächen trotz des erheblichen Defizits an Freiflächen im südlichen Gallus nicht genutzt werden, und zwar wegen der Beeinträchtigungen, die nicht zuletzt durch Kunden der Trinkhalle verursacht werden. Insoweit ist sicherzustellen, dass der vorgesehene Betrag in Höhe von 255.000 Euro zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Bereich der Trinkhallen am Gustavsburgplatz und an der Ackermannschule nur dann freigegeben wird, wenn gewährleistet werden kann, dass das Umfeld der Trinkhallen sauber und gepflegt bleibt und angrenzende Grün- und Freiflächen durch Einfriedungen geschützt werden.
Inhalt
Antrag vom 12.03.2007, NR 373
Betreff:
Baustein 1 Aktivierung/Beteiligung heißt: Vorschläge und Initiativen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, die M 8 wird mit folgenden Maßgaben beschlossen:
(1) Die vom Beirat Soziale Stadt mit Mehrheit beschlossenen Grundsätze für die Projekt-Umsetzung werden auf alle bereits geplanten wie künftig zu planenden Projekte der 5 Bausteine angewendet. Sie sind Bestandteil der Umsetzung der bei den Bausteinen jeweils genannten "Geplanten Projekte (Kernprojekte“). Über die Erfahrungen mit der Verwirklichung dieser Grundsätze ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.
(2) Der Magistrat wird gebeten, die im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes vorgesehene Finanzierung der Verbesserung der Trinkhallenstandorte am Gustavsburgplatz und an der Ackermannschule (Kernprojekte 4.4.6, S. 89) nur so vorzunehmen, dass Zug um Zug die bereits im Ortsbeirat am 31. August 2004 beschlossene Erweiterung des Kinderspielplatzes nach Norden (Bereich um den "Living Stone“) sowie die Umwidmung, Umzäunung und Kennzeichnung der Erweiterung vorgenommen wird.
Begründung:
Zu (1):
Im Anhang 3 ist aus dem Abstimmungsprozess der Anregungen des Stadtteilbeirats ein Beschluss wieder gegeben (siehe 45. (Seite 139): Rahmenbeschluss zum IHK,
der allerdings im jetzt vom Magistrat vorgestellten IHK offenbar vergessen wurde. Da die Umsetzung dieser Grundsätze bei den konkreten Einzelprojekten keineswegs selbstverständlich ist und bisher auch nur in Ausnahmefällen erfolgte, ihr andererseits allergrößte Bedeutung für die Zielerreichung des HEGISS-Programms Soziale Stadt zukommt, will die Stadtverordnetenversammlung hiermit nochmals den vorrangigen Geltungsanspruch dieser Präambel bekräftigen.
Dem IHK und allen Projekten werden nachfolgende Grundsätze voran gestellt,
die auf alle bereits geplanten wie künftig zu planenden Projekte der 5 Bausteine
angewendet werden sollen.
Der Magistrat wird bei allen Ämtern, die an der Durchführung der Projekte im Rahmen HEGISS Soziale Stadt Gallus beteiligt sind, auf folgendes Vorgehen dringen:
- Beteiligung/Einbindung der Bewohner(innen) von der Planung bis zur Umsetzung:
Von Beginn der konzeptionellen Planung an bis in die Phasen der Durchführung der einzelnen Projekte sollen möglichst viele Bewohner des Gallus weitestgehend aktiv eingebunden und beteiligt werden.
a) Jedes Projekt ist zunächst daraufhin zu untersuchen, wie möglichst viele verschiedene Bewohnergruppen (jung, alt, Männer, Frauen, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund etc.) durch das Projekt so angesprochen werden können, dass sie sich aktiv beteiligen.
b) Dies bedeutet für jedes Projekt ein nach Zielgruppen differenziertes Motivations- und Werbekonzept.
c) Zu den einzelnen Projekten sind jeweils Vorschläge darzulegen, wie die Bewohner mitdiskutieren und sich beteiligen sollen.
- Beteiligung heißt auch "mit Hand anlegen“:
Bei jedem Projekt ist genau zu prüfen, wie vorhandene Kräfte im Gallus genutzt werden können, um das Projekt umzusetzen. Eigenarbeit der Bewohner unter Anleitung entsprechender Fachleute ist grundsätzlich Vorrang vor dem Einsatz von Fachfirmen zu geben.
a) Bei jedem Projekt sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Bewohnern des Viertels die Möglichkeit zu geben, selbst "Hand an zu legen", also im wahrsten Sinne mit zu arbeiten. So viel Eigenarbeit der Bewohner wie möglich soll bei der Realisierung der Projekte vorgesehen werden. Dies nicht im Sinne von Qualifizierung, Arbeitsbeschaffung o.ä., sondern unter dem Aspekt, dass die Bewohner durch eigene Arbeit in ihrem Wohnumfeld Verantwortung für ihr Viertel übernehmen.
b) Wenn in einem Projekt keine Eigenleistungen der Bewohner vorgesehen sind oder das Ausmaß der Bürgerbeteiligung beschränkt ist, sind die sachlichen Gründe dafür detailliert und schriftlich darzulegen.
- Evaluation: Erfolgreiche Umsetzung eines Projektes wird nicht nur dadurch bestimmt, dass es zustande gekommen ist und wie das inhaltliche Ergebnis aussieht, sondern auch darüber, wie der Prozess zu seiner Umsetzung verlaufen ist.
Begleitend wie nach Abschluss der einzelnen Projekte sollen daher auch die Erfahrungen auf dem Weg der Beteiligung ausgewertet werden, d.h.
a) Konnten sich viele unterschiedliche Bewohner aktiv mit ihren Fertigkeiten, vor allem handwerklicher Art, einbringen?
b) Sind Bürger mit einander in Kontakt gekommen, die sich bisher nicht kannten?
c) Sind soziale Kontakte so entstanden, dass sie auch nach Fertigstellung des Projektes fort bestehen?
Begründung:
Ziel und Orientierungsvorgabe aller Projekte nach den Vorgaben des HEGISS-Programms Soziale Stadt ist Baustein 1 Aktivierung und Beteiligung der Bürger. Dies bedeutet, dass sich alle Projekte wie das Programm im Ganzen dem vorrangigen Kriterium unterwerfen müssen, in wie weit sie zu einer Nachhaltigkeit für den Stadtteil beitragen, also auch nach Abschluss stabile Strukturen des Miteinanders schaffen konnten. ….
Zu (2):
Bereits in seiner Stellungnahme vom 24. April 2005 befürwortet der Magistrat die Umwidmung und Umgestaltung des nördlichen Bereiches des Gustavsburgplatzes, um dort eine befriedigende Aufenthaltsqualität für Kleinkinder, Kinder und deren Aufsichtspersonen herzustellen.
Der Magistrat stellt auch fest, dass diese Grün- und Spielflächen trotz des erheblichen Defizits an Freiflächen im südlichen Gallus nicht genutzt werden, und zwar wegen der Beeinträchtigungen, die nicht zuletzt durch Kunden der Trinkhalle verursacht werden.
Insoweit ist sicherzustellen, dass der vorgesehene Betrag in Höhe von 255.000 Euro zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Bereich der Trinkhallen am Gustavsburgplatz und an der Ackermannschule nur dann freigegeben wird, wenn gewährleistet werden kann, dass das Umfeld der Trinkhallen sauber und gepflegt bleibt und angrenzende Grün- und Freiflächen durch Einfriedungen geschützt werden.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2007, M 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2007MM 8Bund-Länder-Programm Soziale Stadt Gallusviertel hier: Integriertes Handlungskonzept (IHK)Magistratsvortrag
- 12. März 2007Sie sind hierNRNR 373Baustein 1 Aktivierung/Beteiligung heißt: Vorschläge und Initiativen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 28. September 2007BB 709Bund-Länder-Programm Soziale Stadt Gallusviertel hier: Integriertes Handlungskonzept (IHK)Magistratsbericht
- 14. März 2008Antwort des Magistrats · nach 61 WochenBB 141Bund-Länder-Programm Soziale Stadt Gallus hier: Integriertes HandlungskonzeptMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE.WASG (= Annahme unter Berücksichtigung von Ziffer 1. der Vorlage NR 373) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE.WASG (NR 373 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 8 und NR 373 = Annahme) NPD (M 8 = Annahme, NR 373 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE.WASG, FDP und BFF(= Annahme ohne Hinweis auf NR 373) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und BFF; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (M 8 und NR 373 = Zurückstellung) REP (M 8 und NR 373 = Annahme) NPD (M 8 = Annahme, NR 373 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 8: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE.WASG (= Annahme unter Berücksichtigung von Ziffer 1. der Vorlage NR 373) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX/E.L. (M 8 und NR 373 = Annahme) NPD (M 8 = Annahme, NR 373 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und E.L. gegen LINKE.WASG (= Annahme unter Berücksichtigung von Ziffer 1. der Vorlage NR 373) und NPD (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und E.L.; NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und E.L. gegen LINKE.WASG (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 8 und NR 373 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF