Verbreiterung der Autobahn BAB 5 - Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner: Hessen Mobil muss aktuelle Karten benutzen
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Am Martinszehnten — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.09.2026.
- Verbesserung der Erkennbarkeit des Kreisverkehrs (Am Martinszehnten / BenGurionRing)18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortstermin Am Martinszehnten zwischen Max-Holder-Straße und Kreuzung L 301930.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erweiterung des Golfbetriebs „Am Martinszehnten“27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner: Hessen Mobil muss aktuelle Karten benutzen Im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main Nr. 5 vom 31.01.2017 findet sich auf Seite 130 eine Bekanntmachung der Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt. Darin werden Vorarbeiten zur Baudurchführung für das Vorhaben Verbreiterung der BAB 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg angekündigt. Der Bekanntmachung beigefügt ist eine Übersichtskarte, die die betroffenen Flächen markiert. Auf dieser Übersichtskarte ist bis auf einen kleinen Teil (das sogenannte Europaviertel) die komplette, mehr als 250 ha große Bebauung Riedberg nicht enthalten. Dies ist insofern merkwürdig, da der Riedberg unmittelbar von den Baumaßnahmen betroffen sein wird. Bei einer möglichen Verbreiterung der BAB 5 in diesem Bereich rücken die Autobahnen eventuell noch näher an das Wohngebiet Riedberg heran. Dasselbe gilt für das über 100 ha große Gewerbegebiet Am Martinszehnten mit Dutzenden Unternehmen und den dazugehörigen Betriebswohnungen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Hessen Mobil darauf hinzuweisen, bei den Ausbauplanungen der BAB 5 im Bereich zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg die Belange (z.B. Lärmschutz) der Wohnbevölkerung auf dem Riedberg ebenso wie die Belange der anderen an diesen Streckenabschnitt angrenzenden Wohngebiete Frankfurts wie Praunheim, Niederursel, Kalbach, Nieder-Eschbach und dem teilweise bewohnten Gewerbegebiet Am Martinszehnten bei der Planung zu berücksichtigen. Ein erster Schritt hierzu wäre die Verwendung von aktuellen Übersichtskarten, die den tatsächlichen Bestand der Wohnbebauung entlang der BAB 5 ausweisen.
Inhalt
Antrag vom 22.02.2017, NR 267
Betreff: Verbreiterung der Autobahn BAB 5 - Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner: Hessen Mobil muss aktuelle Karten benutzen Im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main Nr. 5 vom 31.01.2017 findet sich auf Seite 130 eine Bekanntmachung der Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt. Darin werden Vorarbeiten zur Baudurchführung für das Vorhaben Verbreiterung der BAB 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg angekündigt. Der Bekanntmachung beigefügt ist eine Übersichtskarte, die die betroffenen Flächen markiert. Auf dieser Übersichtskarte ist bis auf einen kleinen Teil (das sogenannte Europaviertel) die komplette, mehr als 250 ha große Bebauung Riedberg nicht enthalten. Dies ist insofern merkwürdig, da der Riedberg unmittelbar von den Baumaßnahmen betroffen sein wird. Bei einer möglichen Verbreiterung der BAB 5 in diesem Bereich rücken die Autobahnen eventuell noch näher an das Wohngebiet Riedberg heran. Dasselbe gilt für das über 100 ha große Gewerbegebiet Am Martinszehnten mit Dutzenden Unternehmen und den dazugehörigen Betriebswohnungen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Hessen Mobil darauf hinzuweisen, bei den Ausbauplanungen der BAB 5 im Bereich zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg die Belange (z.B. Lärmschutz) der Wohnbevölkerung auf dem Riedberg ebenso wie die Belange der anderen an diesen Streckenabschnitt angrenzenden Wohngebiete Frankfurts wie Praunheim, Niederursel, Kalbach, Nieder-Eschbach und dem teilweise bewohnten Gewerbegebiet Am Martinszehnten bei der Planung zu berücksichtigen. Ein erster Schritt hierzu wäre die Verwendung von aktuellen Übersichtskarten, die den tatsächlichen Bestand der Wohnbebauung entlang der BAB 5 ausweisen.Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7, 8, 12, 15 Versandpaket: 01.03.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Februar 2017 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.05.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung)