Neujahr ohne Feuerwerkskörper
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung und Berichterstattung über alternative Angebote zu Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel, insbesondere durch Lichtershows. Dies soll gesundheitliche und umweltfreundliche Alternativen bieten und die negativen Auswirkungen von Feuerwerken reduzieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Zum Jahreswechsel 2021/2022 wurde der Verkauf von Feuerwerkskörpern aufgrund der Corona-Pandemie bundesweit verboten.
Ganz unabhängig von den Bedingungen durch die Pandemie gibt es ausreichend Gründe, das Böllern und Abfeuern von Raketen zum Jahreswechsel zu ersetzen, durch gesundheits- und klimafreundliche Alternativen. Die Liste der vermeidbaren negativen Folgen der herkömmlichen Silvesterzeit ist lang:
Es wird Feinstaub in erheblicher Menge emittiert - dieser stellt unbestritten eine Gesundheitsgefahr dar und konterkariert die aufwendigen Bemühungen zur Feinstaubreduktion in anderen Bereichen. Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung für traumatisierte Menschen und für die vielen Haustiere dar. Das Abbrennen und die Verpackungen hinterlassen eine enorme Menge Müll. Medizinische Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern unnötig gebunden. Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt prinzipiell ein potentielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte.
Umweltorganisationen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärzt*innen fordern aufgrund der genannten Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel.
Alternativen sehen wir in Konzepten wie Lichtershows, die man in der Innenstadt, am Main, gerade aber auch in den Stadtteilen veranstalten kann, oder auch einem zentralen Feuerwerk.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten:
- in welcher Form zum Jahreswechsel 2022/23 unter Einbeziehung der Stadtteile ein alternatives Angebot in Form einer Lichtershow, auch an verschiedenen Orten, organisiert werden kann, um private Feuerwerke zunehmend überflüssig zu machen.
- ob ein Sponsoring dieser Show denkbar sowie rechtlich und technisch umsetzbar wäre.
Begründung
Zum Jahreswechsel 2021/2022 wurde der Verkauf von Feuerwerkskörpern aufgrund der Corona-Pandemie bundesweit verboten. Ganz unabhängig von den Bedingungen durch die Pandemie gibt es ausreichend Gründe, das Böllern und Abfeuern von Raketen zum Jahreswechsel zu ersetzen, durch gesundheits- und klimafreundliche Alternativen. Die Liste der vermeidbaren negativen Folgen der herkömmlichen Silvesterzeit ist lang: Es wird Feinstaub in erheblicher Menge emittiert - dieser stellt unbestritten eine Gesundheitsgefahr dar und konterkariert die aufwendigen Bemühungen zur Feinstaubreduktion in anderen Bereichen. Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung für traumatisierte Menschen und für die vielen Haustiere dar. Das Abbrennen und die Verpackungen hinterlassen eine enorme Menge Müll. Medizinische Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern unnötig gebunden. Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt prinzipiell ein potentielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte. Umweltorganisationen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärzt*innen fordern aufgrund der genannten Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Alternativen sehen wir in Konzepten wie Lichtershows, die man in der Innenstadt, am Main, gerade aber auch in den Stadtteilen veranstalten kann, oder auch einem zentralen Feuerwerk.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2022Sie sind hierNRNR 247Neujahr ohne FeuerwerkskörperSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 371Neujahr ohne FeuerwerkskörperMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION