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Neujahr ohne Feuerwerkskörper

Vorlagentyp: B
36 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt vor, die private Nutzung von Feuerwerkskörpern an Silvester zu überdenken, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Es wird angeregt, zentrale Lichtershows als Alternative zu fördern, um die Tradition zu bewahren und gleichzeitig gesundheitliche und umwelttechnische Bedenken zu adressieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Bericht

Die Feinstaubbelastung in den ersten Stunden der Neujahrsnacht gehört üblicherweise zur höchsten im ganzen Jahr, insbesondere in den Städten. Grund ist der Ausstoß von Feinstaubpartikeln durch Feuerwerke.

Die privaten Silvesterfeuerwerke bedeuten zwar eine vermeidbare lufthygienische Belastung, das bestehende öffentliche Interesse hinter dieser Tradition kann jedoch vermutlich nicht vollständig durch öffentliche zentrale Lichtershows oder auch zentrale Feuerwerke ersetzt werden. Etwaige grundsätzliche Einschränkungen privater Silvesterfeuerwerke sollten daher sorgfältig abgewogen werden.

Sicherlich sind professionelle Feuerwerke mit hohen Effekthöhen gut durch Lichtershows zu ersetzen, da deren Wirkung auf die bodennahe Feinstaubkonzentration geringer ist. Durch eine Lichtershow können auch Beeinträchtigungen wie Lärm und Staubentwicklung vermieden werden. Zudem registriert das Gesundheitsamt üblicherweise die Silvesternacht als die arbeitsreichste im ganzen Jahr für die Einsatzkräfte

Auch das Grünflächenamt würde eine Verringerung privater Feuerwerke und eine Konzentration der Silvesterfeiern auf wenige zentrale Flächen begrüßen, um dadurch der Vermüllung des öffentlichen Raumes, und somit des öffentlichen Grüns, entgegenzuwirken und den finanziellen und personellen Aufwand erheblich zu verringern.

Das Ordnungsamt weist jedoch darauf hin, dass es keine kommunale ordnungsrechtliche Handhabe gibt, um beginnend mit dem kommenden Jahreswechsel 2022/23 den privaten Feuerwerksgebrauch verpflichtend einzudämmen. Dieser ist an den Tagen Silvester und Neujahr grundsätzlich zulässig und fällt in die allgemeine und grundgesetzlich geschützte Handlungsfreiheit. Den Erlass eines punktuellen oder vollflächigen Feuerwerksverbotes sieht die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz in ihrer aktuellen Fassung nicht vor.

Gemäß den Erfahrungswerten der städtischen Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main, die mit der Ausführung vergangener Großereignisse mit begleitenden Lichtshows, Feuerwerken und Inszenierungen betraut wurde, gestaltet sich die Sponsorensuche enorm schwierig bis fast unmöglich. Für eine zentral ausgerichtete Lichtshow oder ein zentrales Feuerwerk wäre daher die zur Verfügungstellung der Finanzmittel aus dem städtischen Haushalt unabdingbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Januar 2022NRNR 247Neujahr ohne FeuerwerkskörperSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 26. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 Wochen
    BB 371Neujahr ohne Feuerwerkskörper
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 12 · 03.11.2022
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 12 · 14.11.2022
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Linke (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)

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