Keine personenbezogenen Werbekampagnen des Magistrats mehr
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, dem Magistrat zu untersagen, personenbezogene Werbekampagnen mit städtischen Mitteln zu finanzieren. Dies geschieht aufgrund der Kritik an den bisherigen, als übertrieben empfundenen Werbeaktionen, die mehr der Selbstdarstellung dienten als der sachlichen Information der Bürger. Das erwartete Ergebnis ist eine Reduzierung der Ausgaben für solche Kampagnen und eine Fokussierung auf sachliche Informationen.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Magistrat wird untersagt, personenbezogene aufwendige Werbeaktionen wie Plakate, Flyer und Postsendungen mit großflächigen Fotoaufnahmen der Magistratsmitglieder mit städtischen Mitteln zu finanzieren.
Sachliche Informationen für die Bürgerinnen und Bürger in Textform mit erläuternden, auf die Sache bezugnehmenden Bildern und Graphiken sind weiterhin möglich.
Begründung
In den vergangenen Monaten und Jahren haben der Oberbürgermeister, aber auch andere Magistratsmitglieder mehrere aufwendige Werbeaktionen veranlasst, die durch ihre extrem personenbezogene Gestaltung viel Kopfschütteln in der Frankfurter Bevölkerung hervorgerufen haben. Zu nennen sind hier Kampagnen für den kostenlosen Schwimmbadeintritt für Kinder und Jugendliche, für Mieterrechte, für kostenlose Kitas und zuletzt für Rufbusse im Frankfurter Norden, bei denen der berechtigte Eindruck entstehen musste, dass eine sinnvolle Sachinformation gegenüber dem Bild des Magistratsmitglieds nur zweitrangig war und dementsprechend gestalterisch in den Hintergrund gerückt wurde. So haben allein die Selbstdarstellungskampagnen des Oberbürgermeisters bis Ende 2019 die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger nach amtlicher Mitteilung mehrere 100.000 € gekostet. Solche personenbezogenen Werbeaktionen des Magistrats dienen der sachlichen Information der Frankfurterinnen und Frankfurter kaum und sind deshalb als Ausgaben nicht zu rechtfertigen. Notwendige wichtige und hilfreiche Sachinformationen für die Bürgerinnen und Bürger in Textform mit erläuternden Bildern und Graphiken bleiben selbstverständlich zulässig und berechtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2022Sie sind hierNRNR 240Keine personenbezogenen Werbekampagnen des Magistrats mehrSTVV-Antrag · CDU
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 52 WochenBB 13Kinderbetreuung verlässlicher machenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)