„Planungen für die wachsende Stadt“ - Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere (M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83)
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Stadt" - Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere (M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 235 vom 01.02.2017 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: A. Zu den Allgemeinen Grundsätzen 1 b: Die Ergebnisse der Klimasimulationen sind insoweit zu berücksichtigen, als jede Bebauung unterbleibt, die zu einer Veränderung der klimatischen Verhältnisse führt. B. Zur Vorlage M 82 VI: Die Sportanlage Seckbacher Landstraße ist zu erhalten. Eine Verlagerung an einen anderen Standort ist ausgeschlossen. B. Zur Vorlage M 83 III: Die Baustrukturen werden dabei in enger Abstimmung von Städtebau, Architektur, Freiraumplanung, Klimaexpertise und Ökologie entwickelt. Dazu dienen die Erkenntnisse aus der Fortschreibung des Klimaplanatlasses, der Flora- und Fauna- sowie ggf. weiterer erforderlicher Untersuchungen. Ökologisch besonders wertvolle Flächen werden sind zu erhalten. B. Zur Vorlage M 83 IV: Der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. ist an seinem bisherigen Standort zu erhalten. B. Zur Vorlage M 83 V: Die Bebauung soll in einer flächenschonenden, kompakten und maximal viergeschossigen Bauweise mit möglichst hohem Wohnanteil realisiert werden. Klein- und Freizeitgärten sind zu erhalten. Begründung: Die Vorlage NR 235 ist beispielhaft für den Versuch der Koalitionsfraktionen, stadtunverträgliche Bebauungsvorhaben in langatmigen Texten zu verstecken und so der Bevölkerung vorzutäuschen, endlich ein Verfahren zur Quadratur des Kreises gefunden zu haben. Dies beginnt bereits mit der Überschrift "Planungen für eine wachsende Stadt", die den Eindruck erwecken soll, die Stadt würde wachsen. Tatsächlich umfasst das Stadtgebiet eine Fläche von 248 qm, die sich nicht verändern. Jede neue Nutzung einer Fläche - z.B. durch Bebauung - verdrängt zwangsläufig eine andere Nutzung von dieser Fläche. Diese geplante Verdrängung soll jedoch für den Leser möglichst nicht erkennbar werden. Ebenso soll der Eindruck erzeugt werden, die durch die geplante Bebauung möglicherweise induzierten negativen klimatischen Veränderungen würden hinreichend berücksichtigt. Die von den Antragstellern gewählte Formulierung ("Auch diese Ergebnisse sind in den folgenden Planungen zu berücksichtigen") ist völlig nichtssagend und lässt offen, auf welche Weise diese Ergebnisse berücksichtigt werden. Daher ist festzuschreiben, dass die Ergebnisse der Klimasimulationen insoweit zu berücksichtigen sind, als jede Bebauung unterbleibt, die zu einer Veränderung der klimatischen Verhältnisse führt. Für die Sportanlage Seckbacher Landstraße planen die Antragsteller zwar eine Erhaltung, sehen jedoch grundsätzlich eine Verlagerung vor. Diese ist jedoch definitiv auszuschließen, d.h. die Sportanlage Seckbacher Landstraße ist am Standort zu erhalten. Auch die Festlegung im Antrag, ökologisch besonders wertvolle Flächen "möglichst zu berücksichtigen", ist völlig nichtssagend und eröffnet den Planern die Möglichkeit, diese Flächen zu überbauen. Daher ist festzuschreiben, dass diese Flächen zu erhalten sind. Auch die Forderung der Antragsteller, dass der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. an seinem bisherigen Standort bleiben soll, bedeutet, dass dieser ebenfalls überbaut werden kann, wenn dies den Planern erforderlich erscheint. Daher ist festzulegen, dass der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. an seinem bisherigen Standort zu erhalten ist. Die von den Antragstellern geforderte "höhergeschossige" Bauweise ermöglicht auch den Bau von Hochhäusern. Daher ist eine Geschosszahl von vier bindend festzulegen. Die Formulierung bezüglich der Gärten ("Ökologisch besonders wertvolle Klein- und Freizeitgärten sollen unter Berücksichtigung des Flora-Fauna-Gutachtens möglichst erhalten werden") lässt eine Überplanung der Gärten grundsätzlich zu. Der Erhalt der Gärten ist daher zwingend vorzusehen.
Inhalt
Antrag vom 08.02.2017, NR 240
Betreff: "Planungen für die wachsende Stadt" - Ernst-May-Viertel und angrenzende Stadtquartiere (M 80 - M 81 - M 82 mit Sachstandsbericht - M 83) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 235 vom 01.02.2017 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: A. Zu den Allgemeinen Grundsätzen 1 b: Die Ergebnisse der Klimasimulationen sind insoweit zu berücksichtigen, als jede Bebauung unterbleibt, die zu einer Veränderung der klimatischen Verhältnisse führt. B. Zur Vorlage M 82 VI: Die Sportanlage Seckbacher Landstraße ist zu erhalten. Eine Verlagerung an einen anderen Standort ist ausgeschlossen. B. Zur Vorlage M 83 III: Die Baustrukturen werden dabei in enger Abstimmung von Städtebau, Architektur, Freiraumplanung, Klimaexpertise und Ökologie entwickelt. Dazu dienen die Erkenntnisse aus der Fortschreibung des Klimaplanatlasses, der Flora- und Fauna- sowie ggf. weiterer erforderlicher Untersuchungen. Ökologisch besonders wertvolle Flächen werden sind zu erhalten. B. Zur Vorlage M 83 IV: Der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. ist an seinem bisherigen Standort zu erhalten. B. Zur Vorlage M 83 V: Die Bebauung soll in einer flächenschonenden, kompakten und maximal viergeschossigen Bauweise mit möglichst hohem Wohnanteil realisiert werden. Klein- und Freizeitgärten sind zu erhalten.
Begründung: Die Vorlage NR 235 ist beispielhaft für den Versuch der Koalitionsfraktionen, stadtunverträgliche Bebauungsvorhaben in langatmigen Texten zu verstecken und so der Bevölkerung vorzutäuschen, endlich ein Verfahren zur Quadratur des Kreises gefunden zu haben. Dies beginnt bereits mit der Überschrift "Planungen für eine wachsende Stadt", die den Eindruck erwecken soll, die Stadt würde wachsen. Tatsächlich umfasst das Stadtgebiet eine Fläche von 248 qm, die sich nicht verändern. Jede neue Nutzung einer Fläche - z.B. durch Bebauung - verdrängt zwangsläufig eine andere Nutzung von dieser Fläche. Diese geplante Verdrängung soll jedoch für den Leser möglichst nicht erkennbar werden. Ebenso soll der Eindruck erzeugt werden, die durch die geplante Bebauung möglicherweise induzierten negativen klimatischen Veränderungen würden hinreichend berücksichtigt. Die von den Antragstellern gewählte Formulierung ("Auch diese Ergebnisse sind in den folgenden Planungen zu berücksichtigen") ist völlig nichtssagend und lässt offen, auf welche Weise diese Ergebnisse berücksichtigt werden. Daher ist festzuschreiben, dass die Ergebnisse der Klimasimulationen insoweit zu berücksichtigen sind, als jede Bebauung unterbleibt, die zu einer Veränderung der klimatischen Verhältnisse führt. Für die Sportanlage Seckbacher Landstraße planen die Antragsteller zwar eine Erhaltung, sehen jedoch grundsätzlich eine Verlagerung vor. Diese ist jedoch definitiv auszuschließen, d.h. die Sportanlage Seckbacher Landstraße ist am Standort zu erhalten. Auch die Festlegung im Antrag, ökologisch besonders wertvolle Flächen "möglichst zu berücksichtigen", ist völlig nichtssagend und eröffnet den Planern die Möglichkeit, diese Flächen zu überbauen. Daher ist festzuschreiben, dass diese Flächen zu erhalten sind. Auch die Forderung der Antragsteller, dass der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. an seinem bisherigen Standort bleiben soll, bedeutet, dass dieser ebenfalls überbaut werden kann, wenn dies den Planern erforderlich erscheint. Daher ist festzulegen, dass der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. an seinem bisherigen Standort zu erhalten ist. Die von den Antragstellern geforderte "höhergeschossige" Bauweise ermöglicht auch den Bau von Hochhäusern. Daher ist eine Geschosszahl von vier bindend festzulegen. Die Formulierung bezüglich der Gärten ("Ökologisch besonders wertvolle Klein- und Freizeitgärten sollen unter Berücksichtigung des Flora-Fauna-Gutachtens möglichst erhalten werden") lässt eine Überplanung der Gärten grundsätzlich zu. Der Erhalt der Gärten ist daher zwingend vorzusehen.Hauptvorlage: Antrag vom 01.02.2017, NR 235 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 15.02.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Februar 2017 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.02.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FDP (NR 235 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, 3 SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Vorspann: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Brandt an der Abstimmung der Ziffer 1. nicht teilgenommen hat. Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und BFF gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei einer Enthaltung FDP Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Punkt 6.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: Zurückgezogen Ziffer 9.: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF Ziffer 10.: Einstimmige Annahme Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 235, NR 240, OA 120, OA 126 und OA 128 = Ablehnung, NR 251 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung)