Ausweitung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Stadtgebiet Der Kommune kommt eine wichtige Aufgabe in der Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zu. Saubere Luft ist dabei eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein gesundes Leben in der Stadt. Zum Erreichen der Standards der Luftqualitätsrahmenbedingungen der Europäischen Union und des Luftreinhaltungsplans des Bundes ist gerade an einem Verkehrsknotenpunkt wie Frankfurt am Main ein erheblicher Handlungsbedarf. Mit dem
- Januar 2012 wurde in Frankfurt daher die dritte Stufe der Umweltzone eingerichtet. Danach dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die im Jahre 2008 eingerichtete Umweltzone Frankfurt einfahren. Ziel und positive Wirksamkeit dieser Maßnahme, die Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration und Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist heute in der wissenschaftlichen Literatur unumstritten. Die derzeit etwa 110 Quadratkilometer große Frankfurter Umweltzone umfasst allerdings bei Weitem noch nicht das komplette Stadtgebiet. Die Fläche außerhalb des "Autobahnrings" sowie die Autobahnen selbst sind ausgenommen. Zudem wird die Umweltzone im Westen durch die A5 begrenzt, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A
- Die am Rande liegenden Stadtteile sind noch ausgenommen. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen wurde daher vereinbart, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Rechtliche Grundlage der
- Stufe der Umweltzone ist die
- Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, beim Hessischen Umweltministerium zu beantragen, dass die Frankfurter Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wird. Ausnahmeregelungen werden auf der Grundlage der bisherigen Kriterien und im Benehmen mit Nachbarkommunen, Unternehmen und den zuständigen Landesdienststellen getroffen. Ausgenommen von der Umweltzone bleiben a) alle bisher schon geltenden Ausnahmen innerhalb des Autobahnrings und die Autobahnen A 5, A3, A661 und entsprechend der
- Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein- Main, Teilplan Frankfurt am Main, Anbindungen zu Ein- und Ausfahrten und Wendemöglichkeiten für Fahrzeuge im Bereich der Autobahnen, die Zufahrten zur Messe Frankfurt und zu an der Autobahn ausgeschilderten Park & Ride-Parkplätzen; b) Das Gelände des Flughafens Frankfurt sowie die von den Autobahnen auf direktem Weg zum Flughafen führenden Zu - und Abfahrtsstrecken und die von den Autobahnen auf dem direktesten nicht durch Wohngebiete führenden Weg zu den Gewerbegebieten wie Industriepark Höchst, Industriepark Griesheim und Industrie- und Gewerbegebiet Fechenheim führenden Zu - und Abfahrtsstrecken.
Inhalt
Antrag vom 16.01.2017, NR 213
Betreff: Ausweitung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet Der Kommune kommt eine wichtige Aufgabe in der Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zu. Saubere Luft ist dabei eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein gesundes Leben in der Stadt. Zum Erreichen der Standards der Luftqualitätsrahmenbedingungen der Europäischen Union und des Luftreinhaltungsplans des Bundes ist gerade an einem Verkehrsknotenpunkt wie Frankfurt am Main ein erheblicher Handlungsbedarf. Mit dem
- Januar 2012 wurde in Frankfurt daher die dritte Stufe der Umweltzone eingerichtet. Danach dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die im Jahre 2008 eingerichtete Umweltzone Frankfurt einfahren. Ziel und positive Wirksamkeit dieser Maßnahme, die Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration und Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist heute in der wissenschaftlichen Literatur unumstritten. Die derzeit etwa 110 Quadratkilometer große Frankfurter Umweltzone umfasst allerdings bei Weitem noch nicht das komplette Stadtgebiet. Die Fläche außerhalb des "Autobahnrings" sowie die Autobahnen selbst sind ausgenommen. Zudem wird die Umweltzone im Westen durch die A5 begrenzt, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A
- Die am Rande liegenden Stadtteile sind noch ausgenommen. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen wurde daher vereinbart, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Rechtliche Grundlage der
- Stufe der Umweltzone ist die
- Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, beim Hessischen Umweltministerium zu beantragen, dass die Frankfurter Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wird. Ausnahmeregelungen werden auf der Grundlage der bisherigen Kriterien und im Benehmen mit Nachbarkommunen, Unternehmen und den zuständigen Landesdienststellen getroffen. Ausgenommen von der Umweltzone bleiben a) alle bisher schon geltenden Ausnahmen innerhalb des Autobahnrings und die Autobahnen A 5, A3, A661 und entsprechend der
- Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein- Main, Teilplan Frankfurt am Main, Anbindungen zu Ein- und Ausfahrten und Wendemöglichkeiten für Fahrzeuge im Bereich der Autobahnen, die Zufahrten zur Messe Frankfurt und zu an der Autobahn ausgeschilderten Park & Ride-Parkplätzen; b) Das Gelände des Flughafens Frankfurt sowie die von den Autobahnen auf direktem Weg zum Flughafen führenden Zu - und Abfahrtsstrecken und die von den Autobahnen auf dem direktesten nicht durch Wohngebiete führenden Weg zu den Gewerbegebieten wie Industriepark Höchst, Industriepark Griesheim und Industrie- und Gewerbegebiet Fechenheim führenden Zu - und Abfahrtsstrecken.Nebenvorlage: Antrag vom 01.02.2017, NR 231 Antrag vom 14.03.2017, NR 286 Anregung vom 13.02.2017, OA 119 Antrag vom 13.02.2017, OF 123/11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Januar 2017 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 22 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.03.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf22 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und dFfm gegen FDP (= Ablehnung); Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE und GRÜNE gegen FDP, BFF und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU, FDP, BFF und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 1 CDU, SPD und GRÜNE gegen 3 CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 4 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Zurückweisung LINKE. zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 213 und NR 286 = Annahme, NR 231 = Ziffern 1. und 3. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme, OA 119 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)