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Ausweitung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
22 SitzungenAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Stadtgebiet Der Kommune kommt eine wichtige Aufgabe in der Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zu. Saubere Luft ist dabei eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein gesundes Leben in der Stadt. Zum Erreichen der Standards der Luftqualitätsrahmenbedingungen der Europäischen Union und des Luftreinhaltungsplans des Bundes ist gerade an einem Verkehrsknotenpunkt wie Frankfurt am Main ein erheblicher Handlungsbedarf. Mit dem

  1. Januar 2012 wurde in Frankfurt daher die dritte Stufe der Umweltzone eingerichtet. Danach dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die im Jahre 2008 eingerichtete Umweltzone Frankfurt einfahren. Ziel und positive Wirksamkeit dieser Maßnahme, die Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration und Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist heute in der wissenschaftlichen Literatur unumstritten. Die derzeit etwa 110 Quadratkilometer große Frankfurter Umweltzone umfasst allerdings bei Weitem noch nicht das komplette Stadtgebiet. Die Fläche außerhalb des "Autobahnrings" sowie die Autobahnen selbst sind ausgenommen. Zudem wird die Umweltzone im Westen durch die A5 begrenzt, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A
  2. Die am Rande liegenden Stadtteile sind noch ausgenommen. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen wurde daher vereinbart, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Rechtliche Grundlage der
  3. Stufe der Umweltzone ist die
  4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, beim Hessischen Umweltministerium zu beantragen, dass die Frankfurter Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wird. Ausnahmeregelungen werden auf der Grundlage der bisherigen Kriterien und im Benehmen mit Nachbarkommunen, Unternehmen und den zuständigen Landesdienststellen getroffen. Ausgenommen von der Umweltzone bleiben a) alle bisher schon geltenden Ausnahmen innerhalb des Autobahnrings und die Autobahnen A 5, A3, A661 und entsprechend der
  5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein- Main, Teilplan Frankfurt am Main, Anbindungen zu Ein- und Ausfahrten und Wendemöglichkeiten für Fahrzeuge im Bereich der Autobahnen, die Zufahrten zur Messe Frankfurt und zu an der Autobahn ausgeschilderten Park & Ride-Parkplätzen; b) Das Gelände des Flughafens Frankfurt sowie die von den Autobahnen auf direktem Weg zum Flughafen führenden Zu - und Abfahrtsstrecken und die von den Autobahnen auf dem direktesten nicht durch Wohngebiete führenden Weg zu den Gewerbegebieten wie Industriepark Höchst, Industriepark Griesheim und Industrie- und Gewerbegebiet Fechenheim führenden Zu - und Abfahrtsstrecken.

Inhalt

Antrag vom 16.01.2017, NR 213

Betreff: Ausweitung der Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet Der Kommune kommt eine wichtige Aufgabe in der Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zu. Saubere Luft ist dabei eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein gesundes Leben in der Stadt. Zum Erreichen der Standards der Luftqualitätsrahmenbedingungen der Europäischen Union und des Luftreinhaltungsplans des Bundes ist gerade an einem Verkehrsknotenpunkt wie Frankfurt am Main ein erheblicher Handlungsbedarf. Mit dem

  1. Januar 2012 wurde in Frankfurt daher die dritte Stufe der Umweltzone eingerichtet. Danach dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die im Jahre 2008 eingerichtete Umweltzone Frankfurt einfahren. Ziel und positive Wirksamkeit dieser Maßnahme, die Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration und Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist heute in der wissenschaftlichen Literatur unumstritten. Die derzeit etwa 110 Quadratkilometer große Frankfurter Umweltzone umfasst allerdings bei Weitem noch nicht das komplette Stadtgebiet. Die Fläche außerhalb des "Autobahnrings" sowie die Autobahnen selbst sind ausgenommen. Zudem wird die Umweltzone im Westen durch die A5 begrenzt, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A
  2. Die am Rande liegenden Stadtteile sind noch ausgenommen. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen wurde daher vereinbart, die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Rechtliche Grundlage der
  3. Stufe der Umweltzone ist die
  4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, beim Hessischen Umweltministerium zu beantragen, dass die Frankfurter Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wird. Ausnahmeregelungen werden auf der Grundlage der bisherigen Kriterien und im Benehmen mit Nachbarkommunen, Unternehmen und den zuständigen Landesdienststellen getroffen. Ausgenommen von der Umweltzone bleiben a) alle bisher schon geltenden Ausnahmen innerhalb des Autobahnrings und die Autobahnen A 5, A3, A661 und entsprechend der
  5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein- Main, Teilplan Frankfurt am Main, Anbindungen zu Ein- und Ausfahrten und Wendemöglichkeiten für Fahrzeuge im Bereich der Autobahnen, die Zufahrten zur Messe Frankfurt und zu an der Autobahn ausgeschilderten Park & Ride-Parkplätzen; b) Das Gelände des Flughafens Frankfurt sowie die von den Autobahnen auf direktem Weg zum Flughafen führenden Zu - und Abfahrtsstrecken und die von den Autobahnen auf dem direktesten nicht durch Wohngebiete führenden Weg zu den Gewerbegebieten wie Industriepark Höchst, Industriepark Griesheim und Industrie- und Gewerbegebiet Fechenheim führenden Zu - und Abfahrtsstrecken.Nebenvorlage: Antrag vom 01.02.2017, NR 231 Antrag vom 14.03.2017, NR 286 Anregung vom 13.02.2017, OA 119 Antrag vom 13.02.2017, OF 123/11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Januar 2017 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 22 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.03.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf22 Beratungen
OBR 4
Sitzung 9 · 07.02.2017
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeÖkoLinX-ARLdFfm
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und dFfm gegen FDP (= Ablehnung); Enthaltung BFF

OBR 13
Sitzung 9 · 07.02.2017
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 9 · 07.02.2017
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUFarbechteGrüne
Ablehnung:
FDPBFFREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE und GRÜNE gegen FDP, BFF und REP (= Ablehnung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 8 · 09.02.2017
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFLinkeFDPFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFFDPFRAKTION
Sonstige:
Linke (Votum im Verkehrsausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss)

OBR 8
Sitzung 9 · 09.02.2017
TO I, TOP 20
Angenommen
Die Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
1 CDUFDPBFFREP
Enthaltung:
4 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU, FDP, BFF und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 CDU

OBR 15
Sitzung 9 · 10.02.2017
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
1 CDUSPDGrüne
Ablehnung:
3 CDUBFFFreie Wähler
Enthaltung:
2 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: 1 CDU, SPD und GRÜNE gegen 3 CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

OBR 5
Sitzung 9 · 10.02.2017
TO I, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeBFF
Ablehnung:
4 SPDFDP
Enthaltung:
1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 4 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

OBR 14
Sitzung 9 · 13.02.2017
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage NR 213 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Ablehnung)

OBR 11
Sitzung 9 · 13.02.2017
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Anregung OA 119 2017 1. Die Vorlage NR 213 dient unter Hinweis auf OA 119 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 123/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Zurückweisung LINKE. zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 9 · 13.02.2017
TO II, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 9 · 14.02.2017
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeParteiFraktionslos
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 9 · 14.02.2017
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 8 · 14.02.2017
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage NR 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 231 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 119 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 10
Sitzung 9 · 14.02.2017
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneBFF
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

OBR 9
Sitzung 9 · 16.02.2017
TO I, TOP 13
Beraten
a) Die Vorlage NR 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

OBR 3
Sitzung 9 · 16.02.2017
TO II, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

OBR 12
Sitzung 9 · 17.02.2017
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 9 · 07.03.2017
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
BFFLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF und LINKE. (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 9 · 14.03.2017
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFFLinkeFDPFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFFFDPFrankfurter
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

OBR 9
Sitzung 10 · 16.03.2017
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
FDP1 LinkeBFF
Enthaltung:
1 Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 21.03.2017
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFFLinkeFDPFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (NR 213 und NR 286 = Annahme, NR 231 = Ziffern 1. und 3. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme, OA 119 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFFFDPFrankfurter
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
AfDLinkeFRAKTION
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 213 und NR 286 = Annahme, NR 231 = Ziffern 1. und 3. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme, OA 119 = Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 23.03.2017
TO II, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFFLinkeFDPFrankfurter
zu 2 / Ziffer 1. und 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFFFDPFrankfurter
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFFFDPFrankfurterÖkoLinX-ARL
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
AfDLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ARLLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFFrankfurterLinkeFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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