Das Radfahren auf der Zeil einschränken
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Auf der Zeil als stark frequentierter Fußgängerzone und Einkaufsmeile kommt es regelmäßig zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Während sich viele Zweiradfahrer mit angepasster Geschwindigkeit im Schritttempo aufmerksam und Unfall vermeidend verhalten, gibt es aber auch einige Wenige, die rücksichtslos und mit zu hoher Geschwindigkeit die Zeil zu durchqueren versuchen. Diese Minderheit prägt leider das Bild und ist die Ursache für die Forderung vieler Passanten nach einem Radfahrverbot auf der Zeil. Dieser Forderung könnte in sinnvoller Weise mit einem tagsüber geltenden, mit den Öffnungszeiten der Kaufhäuser korrespondierenden Durchfahrverbot entsprochen werden. Um den Radlern aber zugleich entgegenzukommen, sollte die Zeil nahe Alternativroute in Ost-West-Richtung in der Bleidenstraße/Töngesgasse oder auch im Holzgraben in geeigneter Form durch Straßenmarkierungen und Beschilderungen noch stärker als bisher deutlich gekennzeichnet werden. Die Fahrbahn der Goethestraße als Teil einer Alternativroute zur Umfahrung der Achse Zeil/Freßgass bis hin zum Opernplatz ist seit Monaten in einem für Radfahrer nicht akzeptablen Zustand. Die Pflasterung ist uneben, einzelne Pflastersteine haben sich gelockert. Dieser Zustand birgt für Radfahrer ein nicht unerhebliches Unfallrisiko und muss daher durch geeignete Maßnahmen dauerhaft und wirksam behoben werden. Eine tagsüber geltende Sperrung der Zeil für Radfahrer wäre keine unzumutbare Frankfurter Erfindung, sondern ist in anderen Kommunen eine durchaus verbreitete Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. So ist zum Beispiel in Mainz die zentrale Fußgängerzone Augustiner Straße oder in Wiesbaden der sich über mehrere Straßen erstreckenden Fußgängerbereich zu nennen, wo das Rad nur geschoben werden darf. Wer hier trotzdem radelt und erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Inhalt
Antrag vom 09.08.2010, NR 1943
Betreff:
Das Radfahren auf der Zeil einschränken
Vorgang:
Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.03.2011
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
Der Magistrat wird beauftragt,
- die Möglichkeit des Radfahrens auf der Zeil einzuschränken und sie täglich (außer an Sonn- und Feiertagen) in der Zeit von 9:00 h bis 21 h für Radfahrer zu sperren,
- auf Zeil nahe Alternativrouten für Radfahrer in der Bleidenstraße/Töngesgasse oder auch im Holzgraben in geeigneter Form durch Straßenmarkierungen und Beschilderungen hinzuweisen,
- in diesem Zusammenhang auch wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Goethestraße als westlichen Teil der Ost-West-Verbindung über Bleidenstraße/Töngesgasse dauerhaft in Stand zu setzen,
- auf der Fläche zwischen Zeil und der Ecke Holzgraben/Hasengasse weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen,
- zu prüfen und unter Kostenangaben zu berichten, welche Möglichkeiten zur Einrichtung eines Zeil nahen Fahrradparkhauses bestehen.
Begründung:
Auf der Zeil als stark frequentierter Fußgängerzone und Einkaufsmeile kommt es regelmäßig zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Während sich viele Zweiradfahrer mit angepasster Geschwindigkeit im Schritttempo aufmerksam und Unfall vermeidend verhalten, gibt es aber auch einige Wenige, die rücksichtslos und mit zu hoher Geschwindigkeit die Zeil zu durchqueren versuchen. Diese Minderheit prägt leider das Bild und ist die Ursache für die Forderung vieler Passanten nach einem Radfahrverbot auf der Zeil. Dieser Forderung könnte in sinnvoller Weise mit einem tagsüber geltenden, mit den Öffnungszeiten der Kaufhäuser korrespondierenden Durchfahrverbot entsprochen werden.
Um den Radlern aber zugleich entgegenzukommen, sollte die Zeil nahe Alternativroute in Ost-West-Richtung in der Bleidenstraße/Töngesgasse oder auch im Holzgraben in geeigneter Form durch Straßenmarkierungen und Beschilderungen noch stärker als bisher deutlich gekennzeichnet werden. Die Fahrbahn der Goethestraße als Teil einer Alternativroute zur Umfahrung der Achse Zeil/Freßgass bis hin zum Opernplatz ist seit Monaten in einem für Radfahrer nicht akzeptablen Zustand. Die Pflasterung ist uneben, einzelne Pflastersteine haben sich gelockert. Dieser Zustand birgt für Radfahrer ein nicht unerhebliches Unfallrisiko und muss daher durch geeignete Maßnahmen dauerhaft und wirksam behoben werden.
Eine tagsüber geltende Sperrung der Zeil für Radfahrer wäre keine unzumutbare Frankfurter Erfindung, sondern ist in anderen Kommunen eine durchaus verbreitete Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. So ist zum Beispiel in Mainz die zentrale Fußgängerzone Augustiner Straße oder in Wiesbaden der sich über mehrere Straßen erstreckenden Fußgängerbereich zu nennen, wo das Rad nur geschoben werden darf. Wer hier trotzdem radelt und erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Nebenvorlage: Antrag vom 15.09.2010, NR 2006
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2010Sie sind hierNRNR 1943Das Radfahren auf der Zeil einschränkenSTVV-Antrag · FDP
- 1. April 2011Antwort des Magistrats · nach 34 WochenBB 176Das Radfahren auf der Zeil einschränkenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2006), FDP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 1933) b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2006) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 1933) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und Stv. Holtz (NR 1943 und NR 2006 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2006), FDP, REP und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 1933) b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und Stv. Holtz gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2006) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 1933) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und Stv. Holtz gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) b) CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP, REP und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP und REP (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 1933); Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1., 1. a), 1. c) und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und REP gegen FREIE WÄHLER und Stv. Holtz (= Ablehnung) Ziffer 1. b): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und REP gegen FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Holtz (= Ablehnung) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Holtz (= Enthaltung)