Umbau und Refinanzierung Stadion Bornheimer Hang
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Refinanzierung Stadion Bornheimer Hang Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.06.2010 und 22.11.2010 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Aufstellung einer Bau- und Finanzierungsvorlage für weitere Umbauten am Stadion Bornheimer Hang, beispielsweise der Sanierung der Haupttribüne, folgende Konzepte und Prüfungen vorzulegen:
- Es ist darzulegen, welche weiteren Umbauten im Rahmen der im Doppelhaushalt 2010/2011 veranschlagten 10,5 Millionen Euro für das Stadion Bornheimer Hang bezogen auf die sportliche Nutzbarkeit des Stadions möglich und genehmigungsfähig sind. Insbesondere soll dabei geprüft werden, welche Anforderungen und damit verbundenen Kosten sich durch einen Spielbetrieb in den unterschiedlichen Fußball-Spielklassen ergeben.
- Angesichts des vorhandenen Sanierungsbedarfs auch bei der Eissporthalle und des Festplatzes am Ratsweg ist zu prüfen, inwieweit bei aufeinander abgestimmten Planungen und Baumaßnahmen sich Synergieeffekte ergeben könnten, um die Verkehrsanbindung und Parkplatzsituation zu optimieren.
- Durch Mieten oder andere Zahlungen der Stadionnutzer ist eine teilweise Refinanzierung der bisher schon erfolgten und künftigen Modernisierungen des Stadions zu erreichen. Dazu ist ein Konzept zu erarbeiten, das auch den Umfang weiterer Maßnahmen mit den Refinanzierungsmöglichkeiten in Beziehung setzt.
- Es ist ein Vorschlag zu erarbeiten, in welcher Struktur und durch wen das Stadion am Bornheimer Hang künftig betrieben werden kann. Eine Vergabe des Betriebs an eine nutzerneutrale Betreibergesellschaft ist anzustreben. Dabei ist auch zu prüfen, ob der Betrieb weiterer größere Sportstätten, etwa der Eissporthalle, durch diese Gesellschaft erbracht werden kann. Begründung: Zur Ergänzung der Sportinfrastruktur in Frankfurt am Main ist ein modernes Stadion unterhalb der Größe der Commerzbank-Arena sinnvoll, um vielfältige sportliche und andere Nutzungen zu ermöglichen. Die Stadt hat sich aus diesem Grund entschieden, das Stadion am Bornheimer Hang zu modernisieren und schon erhebliche Investitionen in Millionenhöhe zu diesem Zweck getätigt. Bevor nun weitere Investitionen ausgeführt werden, um weitere Umbauten durchzuführen, sind noch einige Fragen zu klären: Die Refinanzierung durch zukünftige Nutzer, der Betrieb des Stadions und welche Nutzungen in den nächsten Jahren dort möglich und genehmigungsfähig sind. Darüber hinaus soll der Magistrat prüfen, ob nicht durch eine Gesamtbetrachtung des Umfeldes des Stadions Synergieeffekte zu erreichen sind.
Inhalt
Antrag vom 27.01.2010, NR 1711
Betreff: Umbau und Refinanzierung Stadion Bornheimer Hang Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.06.2010 und 22.11.2010 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Aufstellung einer Bau- und Finanzierungsvorlage für weitere Umbauten am Stadion Bornheimer Hang, beispielsweise der Sanierung der Haupttribüne, folgende Konzepte und Prüfungen vorzulegen:
- Es ist darzulegen, welche weiteren Umbauten im Rahmen der im Doppelhaushalt 2010/2011 veranschlagten 10,5 Millionen Euro für das Stadion Bornheimer Hang bezogen auf die sportliche Nutzbarkeit des Stadions möglich und genehmigungsfähig sind. Insbesondere soll dabei geprüft werden, welche Anforderungen und damit verbundenen Kosten sich durch einen Spielbetrieb in den unterschiedlichen Fußball-Spielklassen ergeben.
- Angesichts des vorhandenen Sanierungsbedarfs auch bei der Eissporthalle und des Festplatzes am Ratsweg ist zu prüfen, inwieweit bei aufeinander abgestimmten Planungen und Baumaßnahmen sich Synergieeffekte ergeben könnten, um die Verkehrsanbindung und Parkplatzsituation zu optimieren.
- Durch Mieten oder andere Zahlungen der Stadionnutzer ist eine teilweise Refinanzierung der bisher schon erfolgten und künftigen Modernisierungen des Stadions zu erreichen. Dazu ist ein Konzept zu erarbeiten, das auch den Umfang weiterer Maßnahmen mit den Refinanzierungsmöglichkeiten in Beziehung setzt.
- Es ist ein Vorschlag zu erarbeiten, in welcher Struktur und durch wen das Stadion am Bornheimer Hang künftig betrieben werden kann. Eine Vergabe des Betriebs an eine nutzerneutrale Betreibergesellschaft ist anzustreben. Dabei ist auch zu prüfen, ob der Betrieb weiterer größere Sportstätten, etwa der Eissporthalle, durch diese Gesellschaft erbracht werden kann. Begründung: Zur Ergänzung der Sportinfrastruktur in Frankfurt am Main ist ein modernes Stadion unterhalb der Größe der Commerzbank-Arena sinnvoll, um vielfältige sportliche und andere Nutzungen zu ermöglichen. Die Stadt hat sich aus diesem Grund entschieden, das Stadion am Bornheimer Hang zu modernisieren und schon erhebliche Investitionen in Millionenhöhe zu diesem Zweck getätigt. Bevor nun weitere Investitionen ausgeführt werden, um weitere Umbauten durchzuführen, sind noch einige Fragen zu klären: Die Refinanzierung durch zukünftige Nutzer, der Betrieb des Stadions und welche Nutzungen in den nächsten Jahren dort möglich und genehmigungsfähig sind. Darüber hinaus soll der Magistrat prüfen, ob nicht durch eine Gesamtbetrachtung des Umfeldes des Stadions Synergieeffekte zu erreichen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2010Sie sind hierNRNR 1711Umbau und Refinanzierung Stadion Bornheimer HangSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 18. Februar 2011BB 108Umbau und Refinanzierung Stadion Bornheimer HangMagistratsbericht
- 19. August 2011BB 321Umbau und Refinanzierung Stadion Bornheimer HangMagistratsbericht
- 22. Juni 2012BB 279Umbau und Refinanzierung Stadion Bornheimer HangMagistratsbericht
- 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 210 WochenBB 40Umbau und Refinanzierung Stadion Bornheimer HangMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER