Kinder- und Jugendhaus Ortenberger Straße
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die durch den Geschäftsführer der Kommunale Kinder- und Jugendhilfe mündlich angekündigte Kündigung der Mieter im Jugendhaus Ortenberger Straße (Hort Kikids, SJD - Die Falken, OV Bornheim) zurückgenommen oder mindestens ausgesetzt werden kann. Sollten die Kündigungen erfolgen, so wird der Magistrat bei der Suche nach Alternativen die bisherigen Nutzer unterstützen. Außerdem wird der Magistrat den Erhalt der in Frage gestellten Hortplätze in Bornheim sicherstellen. Begründung: Die Begründung des Betriebes für die Kündigung, nämlich eine Einrichtung für die Inobhutnahme von "Frankfurter Mädchen" zu schaffen und die Einrichtung nicht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu behalten (es ist schon eine von den Johannitern betreute Gruppe im Haus) kann so nicht nachvollzogen werden. Es ist bekannt, wie prekär gerade in Bornheim die Hortsituation rund um dir Kirchnerschule ist. Alternativen sind in keinster Weise sichtbar und über 40 Kinder aus einer sicheren Betreuungssituation zu bringen ohne Alternativen zu geben ist aus verschiedenen Gründen unhaltbar. Ebenso ist es nicht nachvollziehbar, wie ehrenamtliche Arbeit (5 Gruppen finden momentan durch die Falken im KuJH statt) torpediert wird. Gespräche über eine einvernehmliche Lösung finden nicht statt, stattdessen wird das Vorgehen des Betriebes durch seinen Leiter als alternativlos geschildert. Der Hinweis, die Problematik der Hortbetreuung sei nicht das Problem des Betriebes ist nicht hilfreich! Sollte eine Kündigung tatsächlich erfolgen müssen, so hat der Magistrat die Verpflichtung den Nutzern Alternativen zu bieten!
Inhalt
Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 07.10.2015, NR 1289
Betreff: Kinder- und Jugendhaus Ortenberger Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die durch den Geschäftsführer der Kommunale Kinder- und Jugendhilfe mündlich angekündigte Kündigung der Mieter im Jugendhaus Ortenberger Straße (Hort Kikids, SJD - Die Falken, OV Bornheim) zurückgenommen oder mindestens ausgesetzt werden kann. Sollten die Kündigungen erfolgen, so wird der Magistrat bei der Suche nach Alternativen die bisherigen Nutzer unterstützen. Außerdem wird der Magistrat den Erhalt der in Frage gestellten Hortplätze in Bornheim sicherstellen.
Begründung: Die Begründung des Betriebes für die Kündigung, nämlich eine Einrichtung für die Inobhutnahme von "Frankfurter Mädchen" zu schaffen und die Einrichtung nicht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu behalten (es ist schon eine von den Johannitern betreute Gruppe im Haus) kann so nicht nachvollzogen werden. Es ist bekannt, wie prekär gerade in Bornheim die Hortsituation rund um dir Kirchnerschule ist. Alternativen sind in keinster Weise sichtbar und über 40 Kinder aus einer sicheren Betreuungssituation zu bringen ohne Alternativen zu geben ist aus verschiedenen Gründen unhaltbar. Ebenso ist es nicht nachvollziehbar, wie ehrenamtliche Arbeit (5 Gruppen finden momentan durch die Falken im KuJH statt) torpediert wird. Gespräche über eine einvernehmliche Lösung finden nicht statt, stattdessen wird das Vorgehen des Betriebes durch seinen Leiter als alternativlos geschildert. Der Hinweis, die Problematik der Hortbetreuung sei nicht das Problem des Betriebes ist nicht hilfreich! Sollte eine Kündigung tatsächlich erfolgen müssen, so hat der Magistrat die Verpflichtung den Nutzern Alternativen zu bieten!
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2015Sie sind hierNRNR 1289Kinder- und Jugendhaus Ortenberger StraßeSTVV-Antrag · SPD
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 3Kinder- und Jugendhaus Ortenberger StraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Aufnahme auf TO II)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme)