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Erschließungsbeiträge für die Lärmschutzwände an der A.661: Altfallregelung

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNEFDP
3 SitzungenAngenommen
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Begründung

die Lärmschutzwände an der A 661: Altfallregelung Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Lärmschutzanlagenim Bereich der Bebauungspläne Nr. 515 "Preungesheim-Ost" Nr. 522 "Westlich Holunderweg" Nr. 451 "Nördlich der Anne-Frank-Siedlung" auf der Grundlage der Satzungen aus dem Jahr 2002 im Rahmen einer Einzelfallprüfung von einer Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen abzusehen, wenn dies gemäß § 135 Abs. 5 BauGB im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn ein Grundstück bereits vor Eröffnung des entsprechenden Abschnitts der Bundesautobahn A 661 legal bebaut war oder wenn es außerhalb oder überwiegend außerhalb der oben angeführten Bebauungspläne liegt.
  2. Die Erschließungsbeiträge für Lärmschutz für Grundstücke, die in Umsetzung der Einzelfallprüfung gemäß Ziff. 1 nicht zu einem Erschließungsbeitrag herangezogen werden, werden in voller Höhe von der Stadt Frankfurt am Main getragen.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Erschließungsbeitragsbescheide für die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Nr. 515 "Preungesheim-Ost" zur Abwendung der Festsetzungsverjährung unter Berücksichtigung der Regelung nach Ziff. 1 noch im Dezember 2008, jedoch mit einer erweiterten Zahlungsfälligkeit bis zum 30.06.2009, zu erlassen.
  4. Der Magistrat wird aufgefordert, auch für die später zu erlassenden Erschließungsbeitragsbescheide im Bereich der Bebauungspläne Nr. 522 "Westlich Holunderweg" und Nr. 451 "Nördlich der Anne-Frank-Siedlung" eine halbjährliche Zahlungsweise vorzusehen. Begründung: Die Lärmschutzanlagen im Bereich der oben angeführten Bebauungspläne sind nach dem BauGB beitragspflichtige Erschließungsanlagen, für die im Jahr 2002 die Satzungen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen beschlossen wurden. Der Magistrat hat nach der bestehenden Rechtslage Erschließungsbeiträge nach den Verteilungsregelungen dieser Satzungen zu erheben. Es ist jedoch sinnvoll und dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden entsprechend, die Belastung von Grundstückseigentümern mit Erschließungsbeiträgen für die Lärmschutzanlagen an der A 661 in diesem Autobahnabschnitt von dem Zeitpunkt der Bebauung der Grundstücke abhängig zu machen. Bei einer Bebauung vor dem Bau der Autobahn sollten keine Erschließungsbeiträge erhoben werden, da der spätere Bau der Autobahn und die Abwehr des dadurch entstandenen Verkehrslärms billigerweise nicht den Grundstückseigentümern angelastet werden können. Bei einer Heranziehung dieser Grundstücke zu Erschließungsbeiträgen ist regelmäßig eine unbillige Härte und kein öffentliches Interesse im Sinn von § 135 Abs. 5 BauGB anzunehmen. Erfolgt eine Bebauung entsprechend den Bebauungsplänen erst nach dem Bau der Autobahn, in voller Kenntnis der durch die Autobahn ausgehenden Lärmbelästigung, sind Erschließungsbeiträge für Lärmschutz dagegen gerechtfertig. Diese Regelung trägt zum Rechtsfrieden in der Stadt bei. In diesem Sinne sind bei der Ermittlung von Erschließungsbeiträgen zwar alle Grundstücke, die eine Lärmpegelminderung von mindestens 3 dB(A) erfahren, zu berücksichtigen, auf die Heranziehung von Grundstücken, die bereits vor Eröffnung des betreffenden Abschnitts der Bundesautobahn A 661 bebaut waren, ist jedoch nach Würdigung des Einzelfalls zu verzichten. Damit wird eine unbillige Härte vermieden. Es verbleibt bei der Verteilung des Herstellungsaufwandes auf alle Grundstücke. Da der dadurch entstehende Einnahmeverlust von der Stadt Frankfurt getragen wird, belastet diese Reglung die übrigen Grundstücke nicht.

Inhalt

Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 08.12.2008, NR 1208

Betreff: Erschließungsbeiträge für die Lärmschutzwände an der A 661: Altfallregelung Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Lärmschutzanlagenim Bereich der Bebauungspläne Nr. 515 "Preungesheim-Ost" Nr. 522 "Westlich Holunderweg" Nr. 451 "Nördlich der Anne-Frank-Siedlung" auf der Grundlage der Satzungen aus dem Jahr 2002 im Rahmen einer Einzelfallprüfung von einer Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen abzusehen, wenn dies gemäß § 135 Abs. 5 BauGB im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn ein Grundstück bereits vor Eröffnung des entsprechenden Abschnitts der Bundesautobahn A 661 legal bebaut war oder wenn es außerhalb oder überwiegend außerhalb der oben angeführten Bebauungspläne liegt.
  2. Die Erschließungsbeiträge für Lärmschutz für Grundstücke, die in Umsetzung der Einzelfallprüfung gemäß Ziff. 1 nicht zu einem Erschließungsbeitrag herangezogen werden, werden in voller Höhe von der Stadt Frankfurt am Main getragen.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Erschließungsbeitragsbescheide für die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Nr. 515 "Preungesheim-Ost" zur Abwendung der Festsetzungsverjährung unter Berücksichtigung der Regelung nach Ziff. 1 noch im Dezember 2008, jedoch mit einer erweiterten Zahlungsfälligkeit bis zum 30.06.2009, zu erlassen.
  4. Der Magistrat wird aufgefordert, auch für die später zu erlassenden Erschließungsbeitragsbescheide im Bereich der Bebauungspläne Nr. 522 "Westlich Holunderweg" und Nr. 451 "Nördlich der Anne-Frank-Siedlung" eine halbjährliche Zahlungsweise vorzusehen. Begründung: Die Lärmschutzanlagen im Bereich der oben angeführten Bebauungspläne sind nach dem BauGB beitragspflichtige Erschließungsanlagen, für die im Jahr 2002 die Satzungen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen beschlossen wurden. Der Magistrat hat nach der bestehenden Rechtslage Erschließungsbeiträge nach den Verteilungsregelungen dieser Satzungen zu erheben. Es ist jedoch sinnvoll und dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden entsprechend, die Belastung von Grundstückseigentümern mit Erschließungsbeiträgen für die Lärmschutzanlagen an der A 661 in diesem Autobahnabschnitt von dem Zeitpunkt der Bebauung der Grundstücke abhängig zu machen. Bei einer Bebauung vor dem Bau der Autobahn sollten keine Erschließungsbeiträge erhoben werden, da der spätere Bau der Autobahn und die Abwehr des dadurch entstandenen Verkehrslärms billigerweise nicht den Grundstückseigentümern angelastet werden können. Bei einer Heranziehung dieser Grundstücke zu Erschließungsbeiträgen ist regelmäßig eine unbillige Härte und kein öffentliches Interesse im Sinn von § 135 Abs. 5 BauGB anzunehmen. Erfolgt eine Bebauung entsprechend den Bebauungsplänen erst nach dem Bau der Autobahn, in voller Kenntnis der durch die Autobahn ausgehenden Lärmbelästigung, sind Erschließungsbeiträge für Lärmschutz dagegen gerechtfertig. Diese Regelung trägt zum Rechtsfrieden in der Stadt bei. In diesem Sinne sind bei der Ermittlung von Erschließungsbeiträgen zwar alle Grundstücke, die eine Lärmpegelminderung von mindestens 3 dB(A) erfahren, zu berücksichtigen, auf die Heranziehung von Grundstücken, die bereits vor Eröffnung des betreffenden Abschnitts der Bundesautobahn A 661 bebaut waren, ist jedoch nach Würdigung des Einzelfalls zu verzichten. Damit wird eine unbillige Härte vermieden. Es verbleibt bei der Verteilung des Herstellungsaufwandes auf alle Grundstücke. Da der dadurch entstehende Einnahmeverlust von der Stadt Frankfurt getragen wird, belastet diese Reglung die übrigen Grundstücke nicht.Nebenvorlage: Antrag vom 10.12.2008, NR 1209 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 17.12.2008

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Dezember 2008 brachten CDU, GRÜNE, FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2008 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 09.12.2008
TO I, TOP 36
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1209 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFAGLinke
Enthaltung:
BFF
Sonstige:
REP (NR 1208 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209, NR 1209 = Annahme)NPD (NR 1208 = Enthaltung, NR 1209 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFAGBFF
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 1208 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209, NR 1209 = Annahme) NPD (NR 1208 = Enthaltung, NR 1209 = Annahme)

Ältestenausschusses
Sitzung 38 · 11.12.2008
TO I, TOP 8
Beraten
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlagen NR 1208 und NR 1209 auf die Tagesordnung I der 29. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlagen 1208 und NR 1209 zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1209 auf die Tagesordnung I der ** Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlage zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Aufnahme auf TO I)NPD (Aufnahme auf TO I)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Aufnahme auf TO I)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 11.12.2008
TO I, TOP 15
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1209 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Frau Stadtverordnete Streb-Hesse gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFAGLinke
Enthaltung:
BFF
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFAGBFF
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

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