Notwendige Planänderungen für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle „Musterschule“ veröffentlichen
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- Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule" veröffentlichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die auf Grund eines Sicherheitsgutachtens notwendig gewordenen Planänderungen für die U-Bahnhaltestelle Musterschule unverzüglich zu veröffentlichen und den Stadtverordneten zur Kenntnis zu bringen. Dabei sind die Veränderungen der Vorplanung deutlich darzustellen.
- Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch das Sicherheitsgutachten zu veröffentlichen. Begründung: In der Vorlage M 88 aus dem Jahr 2010 hatte der Magistrat die Vorplanungen zum barrierefreien Bau der Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße zur Votierung vorgestellt. Die Stadtverordneten hatten der Vorplanung mit großer Mehrheit zugestimmt. Offenbar hat aber ein in der Zwischenzeit erstelltes Sicherheitsgutachten im Ergebnis gezeigt, dass Teile dieser Vorplanung insbesondere im Bereich der Haltestelle Musterschule erhebliche Sicherheitsrisiken bergen und daher zu überarbeiten sind. In der Kritik stehen unter anderem die Verkehrsflächen zwischen den Bahnsteigen und den dahinterliegenden Gebäuden entlang der Eckenheimer Landstraße, die den Vorplanungen entsprechend sowohl Gehwege als auch Radspuren aufnehmen sollen. Das Gutachten sieht in diesen Bereichen auf Grund einer zur Verfügung stehenden Breite von ca. 3 Metern erhebliches Gefahren- und Konfliktpotential für Fußgänger, Radfahrer und Personen, die an den Haltestellen auf die U-Bahnzüge warten. Mittlerweile liegen magistratsintern wohl auf Grund der Auflagen des Regierungspräsidiums, resultierend aus den Ergebnissen des Sicherheitsgutachtens, auch bereits Umplanungen vor oder sind in Arbeit. Dem Vernehmen nach weichen die Umplanungen in wichtigen Details ganz erheblich von den in der Vorlage M 88 zur Abstimmung gebrachten Planungen ab. Der Magistrat ist in der Pflicht, den Stadtverordneten sowohl das Sicherheitsgutachten als auch die geänderten Planungen unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Aussage des Verkehrsdezernenten im Rahmen städtischen Verkehrsausschusses am 27.04.2015 notwendig, dass der Bau der Bahnsteige zum Fahrplanwechsel 2015 abgeschlossen sein soll.
Inhalt
Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 30.04.2015, NR 1195
Betreff: Notwendige Planänderungen für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule" veröffentlichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die auf Grund eines Sicherheitsgutachtens notwendig gewordenen Planänderungen für die U-Bahnhaltestelle Musterschule unverzüglich zu veröffentlichen und den Stadtverordneten zur Kenntnis zu bringen. Dabei sind die Veränderungen der Vorplanung deutlich darzustellen.
- Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch das Sicherheitsgutachten zu veröffentlichen. Begründung: In der Vorlage M 88 aus dem Jahr 2010 hatte der Magistrat die Vorplanungen zum barrierefreien Bau der Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße zur Votierung vorgestellt. Die Stadtverordneten hatten der Vorplanung mit großer Mehrheit zugestimmt. Offenbar hat aber ein in der Zwischenzeit erstelltes Sicherheitsgutachten im Ergebnis gezeigt, dass Teile dieser Vorplanung insbesondere im Bereich der Haltestelle Musterschule erhebliche Sicherheitsrisiken bergen und daher zu überarbeiten sind. In der Kritik stehen unter anderem die Verkehrsflächen zwischen den Bahnsteigen und den dahinterliegenden Gebäuden entlang der Eckenheimer Landstraße, die den Vorplanungen entsprechend sowohl Gehwege als auch Radspuren aufnehmen sollen. Das Gutachten sieht in diesen Bereichen auf Grund einer zur Verfügung stehenden Breite von ca. 3 Metern erhebliches Gefahren- und Konfliktpotential für Fußgänger, Radfahrer und Personen, die an den Haltestellen auf die U-Bahnzüge warten. Mittlerweile liegen magistratsintern wohl auf Grund der Auflagen des Regierungspräsidiums, resultierend aus den Ergebnissen des Sicherheitsgutachtens, auch bereits Umplanungen vor oder sind in Arbeit. Dem Vernehmen nach weichen die Umplanungen in wichtigen Details ganz erheblich von den in der Vorlage M 88 zur Abstimmung gebrachten Planungen ab. Der Magistrat ist in der Pflicht, den Stadtverordneten sowohl das Sicherheitsgutachten als auch die geänderten Planungen unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Aussage des Verkehrsdezernenten im Rahmen städtischen Verkehrsausschusses am 27.04.2015 notwendig, dass der Bau der Bahnsteige zum Fahrplanwechsel 2015 abgeschlossen sein soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2015Sie sind hierNRNR 1195Notwendige Planänderungen für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle „Musterschule“ veröffentlichenSTVV-Antrag · FDP
- 24. Juli 2015BB 282Notwendige Planänderungen für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle „Musterschule“ veröffentlichenMagistratsbericht
- 19. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 42 WochenBB 48Notwendige Planänderung für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle „Musterschule“ veröffentlichenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Aufnahme auf TO II)