Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Nutzung von Dachflächen für Sport

Vorlagentyp: NRGRÜNESPDFDPVolt
3 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Prüfung der Nutzung von Dachflächen für sportliche Aktivitäten in Neubauprojekten. Dies soll dazu beitragen, den steigenden Bedarf an Sportflächen zu decken und die Nutzung von Flächen in städtischen Gebieten zu optimieren. Ziel ist es, durch eine bessere Planung und Nutzung von Dachflächen die sportliche Betätigung im Freien zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Antrag

Die Flächen für Sport und Bewegung sind knapp und der Bedarf wächst. Eine Erschließung und Nutzung von Dachflächen kann daher für einzelne Sportarten eine Alternative sein. Wichtig ist jedoch, dass mögliche Angebote und die Umsetzung in Kooperation mit Vereinen und dem Sportkreis und der Sportjugend erfolgt.

Beispiele solcher Sportnutzungen sind u.a. aktuell in Hamburg, München Berlin und Zürich zu beobachten und werden sehr gut angenommen.

Im Rahmen der vom Magistrat bereits vorgenommenen Prüfung zu potenziellen Dachflächen für sportliche Nutzung wurde in einem ersten Schritt die grundsätzliche Eignung aller öffentlichen Gebäude im Innenstadtbereich (Stadtteile Sachsenhausen, Nord-, Ost- und Westend bis zu dem Anlagen- und Alleenring sowie der Bahnlinie Süd) geprüft.

Voraussetzung für eine sportliche Nutzung ist laut B 476/ 20 eine Flächengröße von mindestens 310 m², ein entsprechender Flächenzuschnitt sowie eine vorhandene Konstruktion als Flachdach. Hierbei kam der Magistrat zu dem Ergebnis, dass als potentiell nutzbare Flächen lediglich größere Schulgebäude und Turnhallen in Frage kommen. Respektive der statischen Tragfähigkeit legt der Bericht B 9 /aus dem Jahre 2021 dar, dass eine statische Eignung nur im Ausnahmefall vorliegt. Zudem sei auch die nachträgliche Ertüchtigung von Dachflächen zugunsten einer Sportnutzung unabhängig von der Umsetzbarkeit in Bezug auf Themen wie Denkmal-, Brandschutz oder Wirtschaftlichkeit aufgrund der hohen Nutzlasten auf die vorhandenen lastabtragenden Bauteile nicht ausreichend und damit nicht realisierbar. Dieses Ergebnis sei auf alle bestehenden Objekte im Stadtgebiet übertragbar.

Zugleich eröffnet der Magistrat jedoch die Möglichkeit, bei Bedarf eine sportliche Nutzung von Dächern bei Neubauprojekten nach Möglichkeit planerisch und statisch zu berücksichtigen.

Die Stadt Hamburg wirbt dafür, dass vor allem in Stadtquartieren mit hoher Dichte und großem Defizit an Freiflächen am Boden auch Dachflächen dafür genutzt werden, dass Menschen sich an der frischen Luft erholen, Sport treiben und die Natur genießen können. Die befürchtete Flächenkonkurrenz der Nutzung für Solarenergiegewinnung, Dachbegrünung und Freizeitnutzung kann in vielen Fällen durch eine ausgeklügelte Kombination entschärft und mehrere Nutzungen dadurch gewinnbringend kombiniert werden.

Die Stadt Zürich versucht ebenfalls im Rahmen ihrer "Photovoltaik-Strategie", eine optimale Kombination unterschiedlicher und potenziell konkurrierender Nutzungen auf großen, zusammenhängenden und über eine ausreichende Statik verfügenden Flachdächern sicherzustellen. Dort werden die drei Nutzungsformen "Photovoltaik", "Dachbegrünung" und "Aufenthalt von Menschen" unterschieden. Bei Gebäuden im Eigentum der Stadt Zürich wird im Rahmen eines Neubaus oder einer Dachsanierung im Einzelfall geprüft und bestimmt, welche der drei Nutzungsformen bzw. welche Kombination an Nutzungsformen in Frage kommen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen potenziell geeigneten stadteigenen Neubauprojekten auch den aktuellen oder künftigen Bedarf für eine sportliche Nutzung von Dächern planerisch und statisch zu prüfen.
  2. Der Magistrat wird gebeten, bei allen potenziell geeigneten nicht-stadteigenen Neubauprojekten im Rahmen der Bauberatung auch auf den aktuellen oder künftigen Bedarf für eine sportliche Nutzung von Dächern hinzuweisen.
  3. Im Rahmen der Planung und der Bauberatung ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, welche Nutzungsformen (Solarenergie, Aufstockung für Wohnraum, sportliche Nutzung, Begrünung, Urban Gardening) auf den betreffenden Dachflächen Vorrang haben könnten bzw. welche Kombinationen angestrebt werden könnten. In Gebieten, in welchen gemäß Sportentwicklungsplan als dringend gemeldete Sportflächenbedarfe bestehen und keine geeigneten Flächen im Gebiet auf dem Boden zur Verfügung stehen, könnte die sportliche Nutzung besondere Berücksichtigung finden.

Begründung

Die Flächen für Sport und Bewegung sind knapp und der Bedarf wächst. Eine Erschließung und Nutzung von Dachflächen kann daher für einzelne Sportarten eine Alternative sein. Wichtig ist jedoch, dass mögliche Angebote und die Umsetzung in Kooperation mit Vereinen und dem Sportkreis und der Sportjugend erfolgt. Beispiele solcher Sportnutzungen sind u.a. aktuell in Hamburg, München Berlin und Zürich zu beobachten und werden sehr gut angenommen. Im Rahmen der vom Magistrat bereits vorgenommenen Prüfung zu potenziellen Dachflächen für sportliche Nutzung wurde in einem ersten Schritt die grundsätzliche Eignung aller öffentlichen Gebäude im Innenstadtbereich (Stadtteile Sachsenhausen, Nord-, Ost- und Westend bis zu dem Anlagen- und Alleenring sowie der Bahnlinie Süd) geprüft. Voraussetzung für eine sportliche Nutzung ist laut B 476/ 20 eine Flächengröße von mindestens 310 m2, ein entsprechender Flächenzuschnitt sowie eine vorhandene Konstruktion als Flachdach. Hierbei kam der Magistrat zu dem Ergebnis, dass als potentiell nutzbare Flächen lediglich größere Schulgebäude und Turnhallen in Frage kommen. Respektive der statischen Tragfähigkeit legt der Bericht B 9 /aus dem Jahre 2021 dar, dass eine statische Eignung nur im Ausnahmefall vorliegt. Zudem sei auch die nachträgliche Ertüchtigung von Dachflächen zugunsten einer Sportnutzung unabhängig von der Umsetzbarkeit in Bezug auf Themen wie Denkmal-, Brandschutz oder Wirtschaftlichkeit aufgrund der hohen Nutzlasten auf die vorhandenen lastabtragenden Bauteile nicht ausreichend und damit nicht realisierbar. Dieses Ergebnis sei auf alle bestehenden Objekte im Stadtgebiet übertragbar. Zugleich eröffnet der Magistrat jedoch die Möglichkeit, bei Bedarf eine sportliche Nutzung von Dächern bei Neubauprojekten nach Möglichkeit planerisch und statisch zu berücksichtigen. Die Stadt Hamburg wirbt dafür, dass vor allem in Stadtquartieren mit hoher Dichte und großem Defizit an Freiflächen am Boden auch Dachflächen dafür genutzt werden, dass Menschen sich an der frischen Luft erholen, Sport treiben und die Natur genießen können. Die befürchtete Flächenkonkurrenz der Nutzung für Solarenergiegewinnung, Dachbegrünung und Freizeitnutzung kann in vielen Fällen durch eine ausgeklügelte Kombination entschärft und mehrere Nutzungen dadurch gewinnbringend kombiniert werden. Die Stadt Zürich versucht ebenfalls im Rahmen ihrer "Photovoltaik-Strategie", eine optimale Kombination unterschiedlicher und potenziell konkurrierender Nutzungen auf großen, zusammenhängenden und über eine ausreichende Statik verfügenden Flachdächern sicherzustellen. Dort werden die drei Nutzungsformen "Photovoltaik", "Dachbegrünung" und "Aufenthalt von Menschen" unterschieden. Bei Gebäuden im Eigentum der Stadt Zürich wird im Rahmen eines Neubaus oder einer Dachsanierung im Einzelfall geprüft und bestimmt, welche der drei Nutzungsformen bzw. welche Kombination an Nutzungsformen in Frage kommen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen potenziell geeigneten stadteigenen Neubauprojekten auch den aktuellen oder künftigen Bedarf für eine sportliche Nutzung von Dächern planerisch und statisch zu prüfen.
  2. Der Magistrat wird gebeten, bei allen potenziell geeigneten nicht-stadteigenen Neubauprojekten im Rahmen der Bauberatung auch auf den aktuellen oder künftigen Bedarf für eine sportliche Nutzung von Dächern hinzuweisen.
  3. Im Rahmen der Planung und der Bauberatung ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, welche Nutzungsformen (Solarenergie, Aufstockung für Wohnraum, sportliche Nutzung, Begrünung, Urban Gardening) auf den betreffenden Dachflächen Vorrang haben könnten bzw. welche Kombinationen angestrebt werden könnten. In Gebieten, in welchen gemäß Sportentwicklungsplan als dringend gemeldete Sportflächenbedarfe bestehen und keine geeigneten Flächen im Gebiet auf dem Boden zur Verfügung stehen, könnte die sportliche Nutzung besondere Berücksichtigung finden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2020BB 476Dachflächenkataster für SportnutzungMagistratsbericht
  2. 15. Januar 2021BB 9Dachflächenkataster für SportnutzungMagistratsbericht
  3. 28. Januar 2025Sie sind hier
    NRNR 1112Nutzung von Dachflächen für Sport
    STVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 33 · 13.02.2025
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage NR 1112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONBFF-BIGÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, Wachstum zu hinterfragen, nicht endlos weiterbauen)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 33 · 18.02.2025
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage NR 1112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIGGartenparteiStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
Stadtv. Yilmaz (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme mit folgender Maßgabe: "Wachstum hinterfragen, nicht endlos weiterbauen.") Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 33 · 20.02.2025
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage NR 1112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltBFF-BIGÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 38 · 27.02.2025
TO II, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage NR 1112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
AfDGartenparteiStadtv. Yilmaz
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung), Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, Wachstum zu hinterfragen, nicht endlos weiterbauen) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen