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BAB A 5, Vervollständigung der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Niederrad um eine Abfahrt aus Richtung Norden

Vorlagentyp: M
118 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 27.06.2003, M 93

Betreff:

BAB A 5, Vervollständigung der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Niederrad um eine Abfahrt aus Richtung Norden

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.12.2002, § 4182 (B 1079)

  1. Der Vorplanung, Variante 1a.1, zur Vervollständigung der Anschlussstelle Niederrad um eine Abfahrt aus Richtung Norden durch den Neubau einer Verbindungsrampe mit Anschluss an die Straßburger Straße wird zugestimmt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, 1. für diese Lösung in Abstimmung mit dem Land Hessen ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 17 (1) FstrG einzuleiten und die hierfür erforderlichen Unterlagen - soweit noch nicht vorliegend - zu erarbeiten, 2. nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses die Baureifplanung zu erarbeiten, 3. eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen und der Stadtverordneten-versammlung zur Entscheidung zuzuleiten, 4. nach der Beschlussfassung über die Bau- und Finanzierungsvorlage und der Bereitstellung ggf. notwendiger Mittel für diese Maßnahme im Haushalt, die GVFG-Fördermittel zu beantragen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass: 1. sich die Vorlage auf die Maßnahme "Ergänzung BAB-Anschluss Niederrad (A 5)" bezieht, die in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2006 in der Produktgruppe 16.3 enthalten ist, 2. die im zurzeit ruhenden Planfeststellungsverfahren und gemäß Beschluss der StvV § 8719 vom 12.12.1991 zur Vorlage des Magistrates vom 27.09.1991, M 242, ursprünglich verfolgte Lösung (Vervollständigung des Anschlusses durch den Neubau einer Verbindungsrampe im Bereich Schwanheimer Ufer) durch die vorliegende Planung ersetzt wird, 3. die Lösungsvarianten, die in den durch Beschlüsse der StvV § 411 vom 17.07.97 zum Antrag der CDU-Fraktion NR 37 vom 04.06.97 und § 600 vom 16.09.97 zur Anregung des Ortsbeirates 6, OA 88 vom 01.07.97 an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesenen Vorlagen enthalten sind, in der Verkehrsuntersuchung geprüft und abgewogen wurden, 4. verkehrsbedeutende Knotenpunkte im Umfeld der Anschlussstelle Niederrad nach dem Ergebnis der vorliegenden Verkehrsuntersuchung an die künftige Belastungssituation anzupassen sind, um eine leistungsfähige Abnahme des Verkehrs von der Autobahn in das nachgeordnete Straßennetz zu gewährleisten (vgl. Abschnitt "C) Lösung"), 5. bis zum Erlangen des Planfeststellungsbeschlusses Planungskosten in einer Höhe von voraussichtlich ca. 140.000,- € zu veranschlagen sind (vgl. Abschnitt "D) Kosten"). Im Sinne einer kontinuierlichen Weiterbearbeitung zur Schaffung des Baurechts für die AS Niederrad ist es erforderlich, diese baldmöglichst bereit zu stellen. Der Magistrat beabsichtigt daher, die o. g. Planungsmittel zum Vermögenshaushalt 2004 anzumelden. Begründung: A) Zielsetzung Gegenstand der Vorplanung ist eine Vervollständigung der BAB A 5-Anschlussstelle Frankfurt am Main-Niederrad um eine Abfahrt aus Richtung Norden. Die Maßnahme dient der Verbesserung der verkehrlichen Anbindung der Bürostadt Niederrad an das übergeordnete Straßennetz und der Vermeidung von Umwegfahrten des Zielverkehrs der Bürostadt aus Richtung BAB A 5-Nord über das Frankfurter Kreuz. B) Alternativen (vgl. Anlage 1, Blatt 1, Übersichtslageplan) Als Grundlage für eine sachgerechte und abwägungsfehlerfreie Entscheidung für eine im Rahmen der Planfeststellung zu verfolgende Lösung wurde vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) eine Überarbeitung und Ergänzung des im Jahre 1999 vorgelegten Gutachtens gefordert. Die aktuelle Untersuchung, die der Magistrat dem HMWVL Ende des Jahres 2001 zugeleitet hat, enthält eine Verkehrsuntersuchung (inkl. Bewertung der städtebaulichen Integration), die Ergebnisse einer Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeit und eines Gutachtens zu den schalltechnischen Auswirkungen sowie einen abschließenden Variantenvergleich. In diesem wird die Variante "1a links" (Anschluss an die Straßburger Straße mit einer Linksabbiegemöglichkeit ausschließlich in Richtung Bürostadt Niederrad) zur Ausführung empfohlen, da sie bzgl. der verkehrlichen Auswirkungen auf das vorhandene Straßennetz im Untersuchungsbereich der Anschlussstelle und der städtebaulichen Integration sowie nach der Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeit Vorteile gegenüber den anderen Lösungen aufweist. Das HMWVL hat die vorgelegten Unterlagen als Entscheidungsgrundlage - auch bezüglich des Ausführungsvorschlages für die Variante "1a links" - positiv bewertet. Dieser Lösung (Var. 1a links") entsprechen funktional die nachfolgend beschriebenen Untervarianten "1a.1", "1a.2" und "1a.3". Der Magistrat hat die o. g. Lösung in einer Vorplanung konkretisiert und dabei - entsprechend dem Beschluss der StVV vom 20.06.2002, § 3204, zum Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2002, NR 618 - auch Lösungsmöglichkeiten zur Herstellung einer planfreien Anbindung geprüft und der nach dem bisherigen Abstimmungsprozess favorisierten Lösung einer plangleichen Anbindung der Verbindungsrampe an die Straßburger Straße vergleichend gegenübergestellt. Folgende Untervarianten der Variante "1a links" wurden hierbei betrachtet (vgl. Anlage 1, Übersichtslageplan): - Variante 1a.1 (vgl. Anlage 2, Blatt 1) Variante 1a.1 beinhaltet den Neubau einer zweistreifig befahrbaren Abfahrtsrampe mit einem plangleichen, lichtsignalgeregelten Anschluss an die Straßburger Straße. Die im letzten Teilabschnitt in Richtung Bürostadt ausgerichtete Linienführung der Rampe gibt es baulich - zusätzlich zur Verkehrsregelung durch Beschilderung und Markierung - vor, dass nur nach Links in die Straßburger Straße abgebogen werden kann (vgl. Abschnitt "C) Lösung") - Variante 1a.2 (vgl. Anlage 2, Blatt 2) Variante "1a.2" sieht die Ausbildung eines "Anschlussohres" südwestlich des Schnittpunktes BAB/Straßburger Straße vor. Zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftswegebeziehungen - insbesondere unter der Autobahnbrücke hindurch - sind diese Wege im Bereich der Verbindungsrampe zu verlegen. Darüber ist am Abzweig der Rampe von der Verzögerungsspur eine Überführung eines bestehenden Wirtschaftsweges erforderlich. Da die Verbindungsrampe bzw. der Einfädelungsstreifen zur Straßburger Straße für Fußgänger im Zuge des südseitigen straßenbegleitenden Gehweges nicht überquerbar ist, sieht die Planung zwei signalgeregelte Fußgängerüberwege (vor dem Anschluss der Verbindungsrampe an die Straßburger Straße und nach dem Ende des Einfädelungsstreifens) vor. Zwischen beiden Überwegen werden Fußgänger zwischen der mittigen Stützenreihe der Autobahnbrücke und dem Straßenbahn-Gleiskörper geführt. - Variante 1a.3 (vgl. Anlage 2, Blatt 3) Variante "1a.3" beinhaltet eine semidirekte Rampenführung im nordwestlichen Quadranten unter Inanspruchnahme der vorhandenen Sportanlage. Zur Überführung der Straßenbahngleise und der Straßburger Straße ist im Kurvenbereich ein Brückenbauwerk erforderlich. Der Anschluss an die Straßburger Straße erfolgt ähnlich wie in Variante 1a.2 über einen Einfädelungsstreifen. Der zurzeit durchgängige, straßenbegleitende Gehweg muss im Bereich des Einfädelungsstreifens unterbrochen werden. Fußgänger und der Wirtschaftsverkehr nutzen in diesem Abschnitt eine gemeinsame, fahrbahnparallel unter der Autobahnbrücke hindurch geführte Wegeverbindung. Nach dem Ergebnis der magistratsinternen Abstimmung sowie der Abstimmung mit der Landesstraßenbauverwaltung kommt für eine Weiterverfolgung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ausschließlich Variante 1a.1 in Betracht, da - eine planfreie Querung der Straßenbahn und des stadtauswärtigen Fahrstreifens in Richtung Goldstein (wie in den Var. 1a.2 und 1a.3 vorgesehen) auf Grund der erhöhten Flächeninanspruchnahme der Verbindungsrampen mit erheblichen Eingriffen in die derzeitigen Flächennutzungen und höheren Herstellungskosten verbunden wäre, - die o. g. Alternativlösungen - insbesondere Variante 1a.2 - erhebliche Überlagerungen mit dem Bannwald mit z. T. nicht mehr bewirtschaftbaren Restflächen sowie z. T. umwegige Fußgänger- und Wirtschaftswegeführungen beinhalten, - eine Planrechtfertigung für die Varianten 1a.2 und 1a.3 nicht gegeben wäre, da der in Variante 1a.1 vorgesehene plangleiche Anschluss nach der vorliegenden Belastungsprognose - auch unter Berücksichtigung der Bahnquerung und ausreichender Rückstaulängen vor der Signalanlage - verkehrssicher und leistungsfähig betrieben werden kann und darüber hinaus kostengünstiger herstellbar und erheblich besser in die örtliche Situation integrierbar ist. Das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen stimmte der Variante 1a.1 der vorliegenden Form in einer Stellungnahme vom 30.01.2003 zu. C) Lösung (vgl. Anlage 2, Blatt 1) Die favorisierte Lösung "1a.1" sieht den Neubau einer zweistreifigen Abfahrtsrampe mit einer plangleichen Querung der Straßenbahngleise und einem lichtsignalgeregelten Anschluss an die Straßburger Straße vor. Die Kreuzung der Verbindungsrampe mit der Straßenbahn ist in die Signalregelung einbezogen. Die neu zu errichtende Signalanlage und die benachbarte vorhandene signalisierte Kreuzung der Straßenbahn mit der Straßburger Straße sind auf Grund der räumlichen Nähe als eine Einheit zu betrachten und für den Fall, dass die Straßenbahn bis zur Inbetriebnahme der neuen Abfahrtsrampe noch nicht verlegt ist (ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren befindet sich in der Vorbereitung) - zu koordinieren. Der Querschnitt der Abfahrtsrampe setzt sich wie folgt zusammen (von Westen nach Osten): 0,20 m Lärmschutzwand 1,50 m Bankett inkl. einseitiger Betonschutzwand 0,25 m Seitenstreifen inkl. Fahrbahnrandmarkierung 7,00 m 2 Kfz-Fahrstreifen (Linksabbiegestreifen) 0,25 m Seitenstreifen inkl. Fahrbahnrandmarkierung 1,50 m Bankett 10,70 m Summe (zzgl. Böschungsbreiten) Zur Gewährleistung einer ausreichend langen Verzögerungsstrecke zwischen der Inselspitze der Abfahrtsrampe und der prognostizierten Rückstaulänge während der Verkehrsspitzenzeit ist es erforderlich, die Abfahrtsrampe zweistreifig auszubilden. Um das zweistreifige Linkseinbiegen in die Straßburger Straße zu ermöglichen, muss diese abschnittsweise um einen ca. 70 m langen Einfädelungsstreifen aufgeweitet werden. Im Anschluss daran ist auf einer Länge von 50 m eine Rückverziehung des südseitigen Fahrbahnrandes auf den vorhandenen zweistreifigen Straßenquerschnitt vorgesehen. Fußgänger und der Wirtschaftsverkehr werden auf einer ca. 3,70 m breiten Wegeverbindung, die von dem o. g. Einfädelungsstreifen durch eine Betonschutzwand abgetrennt ist, unter der Autobahnbrücke hindurch geführt. Die im letzten Teilabschnitt der Rampe bogenförmig in Richtung Bürostadt ausgerichtete Anbindung gibt es baulich - zusätzlich zur Verkehrsregelung durch Beschilderung und Markierung - vor, dass nur nach Links in die Straßburger Straße abgebogen werden kann und somit zusätzlicher Durchgangsverkehr durch Goldstein vermieden wird. Der Durchsetzung der geplanten Verkehrsführung dient darüber hinaus ein Fahrbahnteiler im Einmündungsbereich, der ein Rechtsabbiegen - insbesondere für größere Bemessungsfahrzeuge - fahrgeometrisch unterbindet. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass sich nach dem Ergebnis der Verkehrsuntersuchung für die favorisierte Lösung eine Verringerung der Querschnittsbelastung des Tannenkopfweges um ca. 25 % gegenüber dem "Prognosenullfall 2015" ergibt. Auf der BAB A 5 ist zwischen den Inselspitzen der vorhandenen Auffahrt in Richtung Süden (vom Schwanheimer Ufer) und der neuen Abfahrt aus Richtung Norden (zur Straßburger Straße) eine ausreichende Verflechtungslänge von ca. 780 m gegeben. Der derzeitige BAB-Seitenstreifen ist in diesem Abschnitt in einen Verflechtungsstreifen umzumarkieren. Um eine leistungsfähige Abnahme des Verkehrs von der Autobahn in das nachgeordnete Straßennetz zu gewährleisten, sind nach dem Ergebnis der Verkehrsuntersuchung einzelne Knotenpunkte im Umfeld der Anschlussstelle Niederrad an die prognostizierte Belastungssituation anzupassen. Der Magistrat hält es insbesondere für erforderlich, am Knotenpunkt Straßburger Straße/Lyoner Straße eine Linksabbiegemöglichkeit aus Richtung Westen in die Lyoner Straße zu prüfen - u. a. um die Verkehrsbelastung durch Linksabbieger an den im weiteren Verlauf vorhandenen unsignalisierten Bahnquerungen (z. B. Herriotstraße) zu reduzieren. Es ist beabsichtigt, diese Fragestellungen im Rahmen eines "Stadtteilverkehrsplanes Bürostadt Niederrad" zu behandeln, den der Magistrat parallel zu den weiteren Verfahrensschritten zur Vervollständigung der AS Niederrad erarbeiten wird. D) Kosten Die auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung ermittelten Herstellungskosten der unter C) beschriebenen favorisierten Variante 1a.1 betragen brutto ca. 960.000,- € (zum Vergleich: Variante 1.a2: 1.530.000,- €; Variante 1a.3: 3.280.000 €). Die Kosten für ggf. erforderliche Leitungsverlegungen, den evtl. notwendigen Versatz eines Antennenmastes, die Beseitigung von Bodenkontaminationen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in diesem Betrag nicht enthalten, da das Erfordernis und der Umfang dieser Maßnahmen im Stadium der Vorplanung noch nicht beurteilt werden können. Die voraussichtlichen Planungskosten für die weiterführende Planung bis zum Erlangen des Planfeststellungsbeschlusses in Höhe von ca. 140.000 € setzen sich wie folgt zusammen: - Erarbeiten der Planfeststellungsunterlagen, Vorbereiten des Planfeststellungsverfahrens, Begleitung des Planfeststellungsverfahrens bis zum Planfeststellungsbeschluss: Kosten in Höhe von ca. 70.000,- € - Erarbeiten eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes und Erstellen einer Umweltverträglichkeitsstudie: Kosten in Höhe von ca. 20.000,- € - Erarbeiten eines Schallschutzgutachtens: Kosten in Höhe von ca. 25.000,- € - Durchführung von Vermessungsleistungen Kosten in Höhe von ca. 15.000,- € - Bodenuntersuchungen Kosten in Höhe von. ca. 10.000,- € Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2003, NR 1109

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juni 2003Sie sind hier
    MM 93BAB A 5, Vervollständigung der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Niederrad um eine Abfahrt aus Richtung Norden
    Magistratsvortrag
  2. 10. September 2003NRNR 1109BAB A5, Vervollständigung der Anschlussstelle Frankfurt Niederrad . Abfahrt aus Richtung NordenSTVV-Antrag · SPD
  3. 30. September 2005Antwort des Magistrats · nach 118 WochenBB 705BAB A 5, Vervollständigung der Anschlussstelle Frankfurt am Main-Niederrad um eine Abfahrt aus Richtung Norden Vorplanung des Knotenpunktes Straßburger Straße/Lyoner StraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 6
Sitzung 23 · 02.09.2003
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 24 · 08.09.2003
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Verkehrsausschusses
Sitzung 23 · 09.09.2003
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFAGREP
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

OBR 5
Sitzung 25 · 12.09.2003
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 16.09.2003
TO I, TOP 39
Angenommen
1. Der Vorlage M 93 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1109 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (M 93 = Annahme)BFF (M 93 = Annahme)PDS (M 93 und NR 1109 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 93 und NR 1109 = Ablehnung)E.l (M 93 = Ablehnung, NR 1109 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und BFF (M 93 = Annahme) PDS (M 93 und NR 1109 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 93 und NR 1109 = Ablehnung) E.L. (M 93 = Ablehnung, NR 1109 = Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 18.09.2003
TO II, TOP 26
Angenommen
1. Der Vorlage M 93 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1109 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGPDS
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLE.lREPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGPDS
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und PDS gegen ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); REP und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und PDS gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und E.L. (= Prüfung und Berichterstattung)

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