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Ankauf des Bunkers Engelsplatz/Schäfflestraße

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 89

Betreff: Ankauf des Bunkers Engelsplatz/Schäfflestraße

  1. Dem Abschluss eines Verkaufsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: Bundeanstalt für Immobilienaufgaben Hansaallee 24-26 60322 Frankfurt am Main Kaufgrundstücke: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26 Flur 421, Flurstücke 4/2, 4/4 und 4/35 zusammen 1.159 m2 Kaufpreis: 195.000,00 € Kosten und Steuern: Die Kosten dieses Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die anfallende Grunderwerbssteuer gehen zu Lasten der Stadt Frankfurt. Nachzahlungsverpflichtung: Dem Angebot liegt die Annahme zugrunde, dass die Nutzung der Liegenschaft weiterhin in der bisherigen Form (Gewerbe/Gemeinbedarf) erfolgt. Für den Fall einer höherwertigen Nutzung wird eine vertragliche Nachzahlungsverpflichtung für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Vertragsabschluss vereinbart. Als Ausgleich sind in diesem Fall 50% der Differenz zwischen dem bei der Ermittlung des Kaufpreises zugrunde gelegten Bodenrichtwert und dem Bodenrichtwert des Kaufgegenstandes unter Berücksichtigung der tatsächlichen realisierten Ausnutzung zu zahlen. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass dem vereinbarten Kaufpreis eine Ertragswertermittlung vom 29.05.2015 zugrunde liegt. Es dient weiter zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert im maßgeblichen Gebiet für Wohnbebauung ausgewiesen wird und somit nicht herangezogen werden kann. Der Bodenrichtwert für Gewerbeflächen in angrenzenden Gebieten beträgt 210,00 € Euro. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordneten-Versammlung vom 16.07.2015, § 6133 wurde dem Erwerb von sechs Bunkern von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zugestimmt, um die bestehenden Nutzungen in diesen Gebäuden langfristig zu sicherzustellen. Mit dem zusätzlichen Ankauf des Bunkers Engelsplatz/Schäfflestraße soll ergänzend dauerhaft die weitere Nutzung durch den Karnevalverein FKG Narrhalla 1948 e.V., Karnevalverein Pierrette 1898 e.V., den Vereinsring und die DLRG gesichert werden. Durch den Erwerb dieses Bunkers wird ein weiterer wichtiger Beitrag zum fortdauernden Erhalt der städtischen Vereinsvielfalt geleistet. Weitere Angaben zur Verrechnung: 1. Die Höhe des Haushaltsansatzes der Verrechnungsstelle: 17.699.000,00 € 2. Im Haushaltsjahr bereits verausgabt: 832.501,00 € 3. Verfügbare Mittel zum Zeitpunkt des Erwerbs sind nicht vorhersehbar, da u. a. nicht bekannt ist, wann die Beschlussfassung durch die städtischen Gremien erfolgt. Anlage _Plaene (ca. 4,1 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.04.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. April 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 12 · 22.05.2017
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 89 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 30.05.2017
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 01.06.2017
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 89 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

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