Anmietung der Liegenschaft Schwedlerstraße 1-5 durch die Stadt Frankfurt am Main - Dezernat für Kultur und Wissenschaft - sowie direkte Untervermietung an den…
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Anmietung der Liegenschaft Schwedlerstraße 1-5 durch die Stadt Frankfurt am Main - Dezernat für Kultur und Wissenschaft - sowie direkte Untervermietung an den Verein Atelierfrankfurt e. V.
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Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 83
Betreff: Anmietung der Liegenschaft Schwedlerstraße 1-5 durch die Stadt Frankfurt am Main - Dezernat für Kultur und Wissenschaft - sowie direkte Untervermietung an den Verein Atelierfrankfurt e. V. 1.) Es wird zugestimmt, dass die Liegenschaft Schwedlerstraße 1 - 5, 60314 Frankfurt am Main, angemietet wird: Vermieter: Herr Michael Loulakis, Schwedlerstraße 1-5, 60314 Frankfurt am Main
oder zukünftiger anderer Eigentümer (Firma Forte Capital Deutschland GmbH Kaiserhofstr. 13
60313 Frankfurt am Main) Mietfläche: Mietfläche ca. 10.700 m2, davon Atelierflächen und Lager 7.100 m2, Ausstellungen und Veranstaltungen 1.200 m2
(Ausgenommen von der Anmietung sind weitere im
- OG liegende Räume, die der Vermieter aktuell und auch zukünftig nutzt. Diese sind in der vorgenannten Fläche von 10.700 m2 nicht enthalten) Mietbeginn: 01.07.2018 Laufzeit: 10 Jahre Mietzins: 640.000 € brutto p.a. Der Untervermietung der Liegenschaft an den Verein atelierfrankfurt e.V. zu denselben Konditionen wird zugestimmt. Die Miete wird aus GB 0410, SK 7128 3001, Kst 410023, IA 41000424 geleistet, die Erlöse werden ebenfalls im GB 0410, SK 53 000 100, PSP-Element 1.21.01.01, IA 41000424 vereinnahmt. In diesem Zusammenhang dient die Anlage (Stellungnahme zur Durchfinanzierung des Vereines atelierfrankfurt e.V.) unter Berücksichtigung der im Kulturetat für die Unterstützung des Vereines atelierfrankfurt e.V. im Haushalt 2018 bereits etatisierten Fördermittel in Höhe von insgesamt 357 T € zur Kenntnis. 2.) Der Magistrat wird beauftragt, durch das Dezernat V -Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT- gemeinsam mit dem Dezernat VII -Kultur und Wissenschaft- die Mietverträge auszuhandeln und im Budgetbereich des Dezernates VII zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Herr Loulakis als aktueller Eigentümer beabsichtigt, das Mietobjekt Schwedlerstraße 1-5 zu veräußern. Zugleich ist es gelungen, mit der Firma Forte Capital Deutschland GmbH einen potentiellen Käufer zu finden, der bereit ist, einen nicht-indexierten Mietvertrag über 10 Jahre mit der Stadt Frankfurt am Main zu einer Jahresmiete von 640 T € abzuschließen, sodass durch einen ebenfalls zu schließenden Untermietvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Verein atelierfrankfurt e.V. zu identischen Konditionen der Fortbetrieb des Atelier- und Kreativstandortes in der Schwedlerstraße 1-5 ermöglicht werden kann. Der aktuelle Mietvertrag zwischen Herrn Loulakis und dem Verein atelierfrankfurt e.V. endet am 30.06.
- Auf Basis des o.g. neu zu schließenden Vertrages inklusive Untermietvertrages ab 01.07.2018 könnte für alle Beteiligten, sowohl dem Verkäufer als auch dem potentiellem Käufer der Liegenschaft Schwedlerstr. 1-5, für den Verein atelierfrankfurt e.V. als zukünftigen Untermieter inklusive der Beschäftigten und für die 130 Atelier- und Kreativraummieter eine bestmögliche Fortführung eines der größten Atelierhäuser Deutschlands erreicht und so ein höchstmögliches Maß an längerfristiger Planungssicherheit gewährleistet werden. B. Alternativen Keine. Ohne Abschluss des Mietvertrages durch die Stadt Frankfurt am Main wäre die Fortführung des Atelierhauses ad hoc existentiell bedroht. Dies würde bedeuten, dass 130 Kreativraum- und Ateliermieter kurzfristig ohne Arbeitsräume wären und eine unmittelbare Existenzgefährdung für viele Künstler, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreibervereines, drohen würde. C. Lösung Abschluss des Mietvertrages durch die Stadt Frankfurt am Main mit dem Erwerber der Liegenschaft sowie Abschluss des Untermietvertrags mit dem Verein atelierfrankfurt e.V., denn der Verein hat bereits in den vergangenen Jahren das Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1-5 in künstlerischer Hinsicht erfolgreich, allerdings unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen betrieben. Unter den Voraussetzungen eines langfristigen Mietvertrages und der angepassten im Haushalt 2018 enthaltenen städtischen Förderung ist in Zukunft zu erwarten, dass der Betrieb des Atelierhauses sowohl künstlerisch als auch wirtschaftlich solide und erfolgreich fortgeführt werden kann. D. Kosten Durch den Abschluss der Mietverträge entstehen keine zusätzlichen Kosten, die Fördermittel für den Verein atelierfrankfurt e.V. in Höhe von insgesamt 357 T € sind im Haushaltsentwurf 2018 bereits innerhalb des Atelierprogrammes bzw. als ausgewiesene Einzelposition atelierfrankfurt e.V. eingestellt. In seiner Stellungnahme (s. Anlage) legt der Verein die Finanzierung des Deltas dar. Sollte der Verein wider Erwarten als Untermieter ausfallen, trüge die Stadt das Gesamtrisiko über 640.000,- €, erhielte aber im Gegenzug die Mieten der Künstlerinnen und Künstler. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 571 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 31.05.2018, NR 590 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 23.05.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2018Sie sind hierMM 83Anmietung der Liegenschaft Schwedlerstraße 1-5 durch die Stadt Frankfurt am Main - Dezernat für Kultur und Wissenschaft - sowie direkte Untervermietung an den Verein Atelierfrankfurt e. V.Magistratsvortrag
- 31. Mai 2018NRNR 590Ein Leuchtturm der Kulturszene auf Treibsand gebaut?STVV-Antrag · FRANKFURTER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 83 und NR 590 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)