Anmietung einer Theaterliegenschaft in der Gallusanlage 7 zur Sicherung des English Theatre Frankfurt
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, eine Theaterliegenschaft in der Gallusanlage 7 anzumieten, um das English Theatre Frankfurt zu sichern. Dies ist notwendig, da die aktuelle Spielstätte zum 31. Januar 2024 aufgegeben wird und eine Weiternutzung nur mit einem staatlichen Akteur als Hauptmieter möglich ist. Das erwartete Ergebnis ist die Sicherstellung des Fortbestands des English Theatre in Frankfurt.
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Neues zu Gallusanlage per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Anmietung von Räumlichkeiten in der Liegenschaft Gallusanlage 7 zur Unterbringung des English Theatre Frankfurt (ETF) wird auf Grundlage der beigefügten Eckpunkte zugestimmt: - Mietfläche: - Mietbeginn - Mietzins: | Theater (Untergeschoss): ca. 1.691 m2 Eingang (EG): ca. 46 m2 Gesamt: ca. 1.737 m2 01.02.2024 01.02.2024-vrstl. 31.10.2025: mietzinsfrei, Nebenkostenumlage ist noch festzulegen Ab vrstl. 01.11.2025 12,50 EUR pro qm monatlich, Nebenkosten 7,44 EUR pro qm monatlich
- Der Magistrat, Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft - Kulturamt, wird beauftragt, einen Mietvertrag auf Grundlage dieser Eckpunkte mit dem Eigentümer zu verhandeln und zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Ferner wird der Magistrat, Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft - Kulturamt, beauftragt, einen äquivalenten Untermietvertrag mit dem English Theatre Frankfurt für die Liegenschaft zu verhandeln und im Falle der Anmietung abzuschließen.
- Die entstehenden Kosten sind für die jeweiligen Haushalte im Rahmen der Haushaltsanmeldung bereitzustellen.
Begründung
A. Zielsetzung
Das English Theatre Frankfurt (ETF) ist das größte englischsprachige Theater Kontinentaleuropas. Es ist von zentraler Bedeutung für die Vielfalt des Kulturangebots und die Internationalität der Stadt Frankfurt, die Attraktivität unserer Stadt für internationale Gäste, international tätige Unternehmen sowie für Arbeitnehmende und Studierende aus dem Ausland. Es leistet darüber hinaus mit deinen Angeboten für Schulklassen und seinen Vermittlungsangeboten einen unverzichtbaren Beitrag für Bildung und kulturelle Teilhabe.
Dem English Theatre war in der bestehenden Spielstätte vertraglich bis zum Jahr 2010 Mietfreiheit garantiert worden. In den vergangenen Jahren war das ETF mit seiner Spielstätte Untermieter des zum 31. Januar 2024 aus dem Gebäude "Gallileo" ausziehenden Hauptmieters. Dieser hat den Untermietvertrag des Theaters zwecks Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Gebäudeeigentümer bei der Rückübergabe gekündigt.
Der Gebäudeeigentümer seinerseits gab an, eine Weiternutzung der Räumlichkeiten durch das English Theatre nur ermöglichen zu können, wenn ein staatlicher Akteur als Hauptmieter für die Theaterliegenschaft zur Verfügung stehe.
Da vergleichbare Theaterliegenschaften, die dem English Theatre einen Fortbestand in seiner heutigen Form langfristig ermöglicht hätten, in Frankfurt kurz- und mittelfristig nicht verfügbar sind, nahm das Kulturdezernat Verhandlungen mit dem Gebäudeeigentümer über eine Anmietung zwecks Sicherung des Standorts für das English Theatre auf.
B. Alternativen
Einstellung des Spielbetriebs des English Theatre Frankfurt.
C. Lösung
Das Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft - Kulturamt wird beauftragt, einen Mietvertrag auf Grundlage der als Anlage beigefügten Eckwerte mit dem Eigentümer zu verhandeln. Ein äquivalenter Untermietvertrag wird mit dem English Theatre abgeschlossen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Ab 01.02.2024 sind bei sonstiger Mietfreiheit Nebenkostenumlagen in geringerem Umfange für die Einlagerung der Theaterausstattung zu erbringen, der genaue Umfang dieser Umlagen wird im noch vorzulegenden Mietvertrag geregelt.
Der mietfreie Zustand endet mit Rückübergabe der Räumlichkeiten an das Theater und Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Gallileo, voraussichtlich ab Ende 2025 / Anfang 2026. Das genaue Datum steht in Abhängigkeit vom Endzeitpunkt der Umbau- und Renovierungsarbeiten des Eigentümers im Gesamtgebäude.
Es entstehen voraussichtlich ab Ende 2025 / Anfang 2026 (s.o.) folgende Kosten:
- Mietkosten i.H.v. ca. 260.550 Euro p.a. (12,50 Euro pro qm monatlich) bei jährlicher Erhöhung entsprechend dem deutschen Verbraucherpreisindex;
- Nebenkosten i.H.v. ca. 155.079,36 Euro p.a. (ca. 7,44 pro qm monatlich);
- Sonstige Administrativkosten i.H.v. ca. 13.027 Euro p.a. (5 Prozent bezogen auf die Mietkosten ohne Nebenkosten).
Jahreserträge:
Es wird eine Untervermietung der Spielstätte zu mietvertragsgleichen Konditionen angestrebt.
Anlage 1_englische_OF (nicht öffentlich - ca. 317 KB) Anlage 2_deutsche_Uebers (nicht öffentlich - ca. 198 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Januar 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.02.2024 im OBR 1 angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei; AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme