Neubau einer Kindertageseinrichtung am Westhafen hier: Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 57
Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Westhafen hier: Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2009, § 5698 (M 15)
- Es dient zur Kenntnis, dass für den Neubau der Kindertageseinrichtung Westhafen in der Hafenstr. 9, zusätzliche Kosten anfallen werden, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von voraussichtlich 1.726.032 € erforderlich machen. Aufgrund eines umfangreichen Wasserschadens sowie der entsprechenden Feststellung des Verursachers im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens, kann der Kostenrahmen voraussichtlich nicht eingehalten werden.
- Es werden dementsprechend weitere Mittel von insgesamt 1.726.032 € bewilligt. Die Verrechnung der Bauaufwendungen ist in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.001467.500.999.200-700 vorzunehmen.
- Es dient zur Kenntnis, das für die Maßnahme Mittel des Bundes, im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013", in Höhe von 300.000,--€ bewilligt und auch ausgezahlt wurden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der bewilligten Mittel ist, dass eine Baufertigstellung zum 31.12.2014 vorlag. Beim Regierungspräsidium Kassel wurde eine Fristverlängerung beantragt, über die noch keine Entscheidung getroffen wurde. Es ist daher noch nicht abschließend geklärt, ob die kompletten Bundesmittel oder nur ein Teilbetrag zurückgezahlt werden müssen.
- Die Deckung der Mehrkosten in Höhe von 1.726.032--€ sowie die Deckung der gegebenenfalls ausfallenden Drittmittel erfolgt aus dem Projekt 5.002770 KITA Platzausbau für unter Dreijährige. Über die haushaltsmäßige Beordnung der zur Deckung herangezogenen Maßnahme ist im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2017-2020 zu entscheiden. Begründung:
- A)Zielsetzung Der Neubau wurde am 26.03.2009 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 5698). Das Regierungspräsidium Kassel hat bereits einen Betrag in Höhe von insgesamt 300.000 € aus Mitteln des Bundes im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013" bewilligt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der bewilligten Mittel ist, dass die Investition bis zum 31.12.2014 abgeschlossen ist. Mit den Bauarbeiten wurde im Sommer 2009 begonnen. Die Fertigstellung sollte, nach der Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlage, zum Ende 2010 erfolgen. Im Bauablauf hat sich ein umfangreicher Schaden (Wassereintritt) ergeben, dessen Behebung, unabhängig von der endgültigen rechtlichen Klärung der Verursacher, vorangetrieben werden muss, um größere Schäden für die Stadt Frankfurt abzuwenden. Aufgrund des entstandenen Wasserschadens und der notwendigen Sanierung ist eine Fertigstellung bis zum 31.12.2014 nicht möglich gewesen. Damit konnte der Termin für die Inanspruchnahme der bereits gezahlten Bundesmittel in Höhe von 300.000,--€ nicht eingehalten werden. Beim Regierungspräsidium Kassel wurde eine Fristverlängerung beantragt, über die noch keine Entscheidung getroffen wurde. Es ist daher noch nicht abschließend geklärt, ob die kompletten Bundesmittel oder nur ein Teilbetrag zurückgezahlt werden müssen. Zu den Mehrkosten würden demzufolge noch die gegebenenfalls ausgefallenen Bundesmittel hinzukommen. Die Summe der eventuell entgangenen Bundesmittel wird der strittigen Schadensersatzsumme hinzugefügt.
- B)Alternativen Alle Einsparmöglichkeiten wurden geprüft und soweit praktisch umsetzbar eingearbeitet.
- C)Lösungen Die Gesamtkostenüberschreitung ergibt sich aus folgenden Gründen: Wasserschaden mit einem Beweissicherungsverfahren Die Decken des Gebäudes wurden als Holz-Verbunddecken ausgeführt. In der Ausführungszeit der Holz-Verbunddecken wurden die Decken durch unerwartet enorme Niederschläge durchnässt, sodass diese nicht mehr wie vorgesehen abtrocknen konnten. Durch die eingetretene Feuchtigkeit entstanden Schäden an der Deckenkonstruktion. Zur Feststellung des Verursachers sowie der Höhe des Schadens wurde ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren aufgenommen. Dies erforderte einen Stillstand der Baustelle. Das Beweissicherungsverfahren und das dazugehörige gerichtliche Gutachten wird voraussichtlich Ende 2014 fertiggestellt. Der entstandene Bauschaden ist ebenfalls Gegenstand eines Schadenersatz-Prozesses des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main gegen den mit der Planung und Bauleitung beauftragten Architektenbüros. Dieses hatte versäumt entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen, bzw. die dem Architektenbüro obliegende Aufgabe zur ständigen Kontrolle der Bauausführung fahrlässig unterlassen. Die Kosten der Sanierung setzen sich folgendermaßen zusammen: Zusätzliche Honorare auf Grundlage der neuen HOAI 2013 mit höheren Honoraransprüchen, zusätzliche Sanierungsmaßnahmen, Entfernen von beschädigten Bauteilen und Wiederherstellung. Durch die Zeitverschiebung und die damit verbundene Kostensteigerung von ca. 2 % pro Jahr, sind die den Innenausbau betreffenden Gewerke, teurer geworden. Das Beweissicherungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das dazugehörige gerichtliche Gutachten wurde noch nicht erstellt." Unerwartetes / Unvorhergesehenes Mit Beginn der Erdarbeiten durch die Rohbaufirma, wurde festgestellt, dass ein Teil des Bodens nicht einbaufähig war. Der Boden musste hierfür zusätzlich abgefahren werden. Ebenfalls fand eine zusätzliche Bautrocknung während der Putz- und Estricharbeiten statt. Marktlage / zu niedrig angesetzte Kostenberechnung Kostenüberschreitungen aus Ausschreibungen gegenüber der Bau- und Finanzierungsvorlage, die nicht auf konkrete Gründe wie z. B. Änderungen der Ausführung oder Fehlen ganzer Leistungen in der Kostenberechnung zurückgeführt werden können. Marktlage Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war die Marktlage durch die noch laufenden Maßnahmen des Konjunkturprogrammes stark angespannt. Die Ergebnisse der Ausschreibung lagen weit über dem Erwarteten. In Folge dessen entstanden unter anderem im Rahmen der Rohbauarbeiten Mehrkosten i. H. v. ca. 200.000,00 €. Aufgrund der zeitlich begrenzten Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück war ein zügiges Vergeben erforderlich, sodass die Ausschreibung nicht aufgehoben werden konnte. Zu niedrig angesetzte Kostenberechnung Die Ausschreibungsergebnisse übersteigen die Kostenberechnung teilweise so erheblich, dass hier von einer untersetzten Kostenberechnung ausgegangen werden muss. Zusätzliche Leistungen - nicht in der Kostenberechnung enthalten Im Zuge der Ausführungsplanung nach Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage wurden weitere Maßnahmen unabweisbar erforderlich, die in der Kostenberechnung nicht enthalten sind. Mit Beginn der Erdarbeiten wurde festgestellt, dass ein Teil des Bodens nicht einbaufähig war. Das Erdreich war stärker kontaminiert, als durch die Bodenproben dokumentiert. Ferner wurde der Aushub durchmischt, so dass die Erde abgefahren werden musste. Des Weiteren wurden beim Baugrubenaushub zusätzlicher Bauschutt und zusätzliche Baureste von der vorherigen Baustelle gefunden und mussten außerplanmäßig beseitigt werden. Möglichkeiten zur Kostenreduzierung Der Innenausbau hat noch zu erfolgen. Aufgrund dessen können keine Minderkosten nach Abrechnung angesetzt werden. In einigen Vergaben, die noch nicht beauftragt sind, wurden jedoch Rückstellungen gebildet. Da sich die Mehrkosten erst nach Baubeginn und größtenteils erfolgten Ausschreibungen herausgestellt haben, war eine Kosteneinsparung durch reduzierte Leistung und Minderung des Standards wirtschaftlich nicht mehr möglich.
- D)Kosten
- Überschreitung der Gesamtkosten 1.726.032 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf 2015 1.600.000 € 1.600.000 € 2016 124.632 € 124.632 €
- Zugehörige Folgekosten keine
- Jahresfolgekosten
- a)personelle Folgekosten keine
- b)sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung - Betriebskostenzuschüsse an den Träger
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 3,5 % 60.411,- € - Abschreibung 34.521,- €
- Jahreserträge keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage 1_Kostendeckblatt (ca. 75 KB) Anlage 2_Kostendeckblatt (ca. 194 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.05.2015, NR 1204
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2015Sie sind hierMM 57Neubau einer Kindertageseinrichtung am Westhafen hier: Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVOMagistratsvortrag
- 12. Mai 2015NRNR 1204MehrkostenSTVV-Antrag · RÖMER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und LINKE. gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (NR 1204 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und RÖMER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER b) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und RÖMER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme)