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FOUR Frankfurt hier: Baumfällvorlage

Vorlagentyp: M
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 05.03.2018, M 52

Betreff: FOUR Frankfurt hier: Baumfällvorlage

  1. Der Fällung von sechs Bäumen in der Junghofstraße in Höhe des alten Deutschen Bank Gebäudes im Zuge des Bauvorhabens FOUR Frankfurt wird zugestimmt. (siehe Anlagen 1 - 3) Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bäume: Junghofstraße Nr. lt. Baumkataster 1 Baumart Stammumfang. in cm Kaiser-Linde, Tilia x vulgaris -Pallidia- 23 cm Junghofstraße Nr. lt. Baumkataster Baumart Stammumfang. in cm 2 Kaiser-Linde, Tilia x vulgaris -Pallidia- 24 cm Junghofstraße Nr. lt. Baumkataster 3 Baumart Stammumfang. in cm Kaiser-Linde, Tilia x vulgaris -Pallidia- 25 cm Junghofstraße Baumart Stammumfang. in cm Nr. lt. Baumkataster 4 Kaiser-Linde, Tilia x vulgaris -Pallidia- 21 cm Junghofstraße Baumart Stammumfang. in cm Nr. lt. Baumkataster 5 Kaiser-Linde, Tilia x vulgaris -Pallidia- 25 cm Junghofstraße Baumart Stammumfang. in cm Nr. lt. Baumkataster 6 Kaiser-Linde, Tilia x vulgaris -Pallidia- 26 cm
  2. Es dient zur Kenntnis, dass eine Neupflanzung der sechs Bäume an den vorhandenen Baumstandorten vorgesehen ist. Die Bauherren verpflichten sich zu diesen Neupflanzungen im Rahmen des städtebaulichen Vertrags zum Bauvorhaben "FOUR Frankfurt". Weitere Neupflanzungen sind auf dem neuen Stadtplatz vorgesehen. (siehe Anlage 3) Begründung: Projekt - FOUR Die G&P Erste Management GmbH plant die Neubebauung des Grundstücks des ehemaligen Deutsche Bank Areals in der Junghofstraße 5 - 11, Große Gallusstraße 14 - 10 und Neue Schlesingergasse 10, in Frankfurt am Main mit vier Hochhaustürmen auf einer 4-geschossigen Unterkellerung. Im Vorfeld wird zur Baufeldfreimachung der Rückbau der Bestandsgebäude, bestehend aus den Gebäuden A, B, C, G und H (Tiefgarage) und der Teilrückbau der Gebäude E und F erforderlich. Gemäß des städtebaulichen Vertrags sind der Gebäuderiegel des Bauteils F an der Junghofstraße sowie die denkmalgeschützte Fassade und die Außenwand des Gebäuderiegels des Bauteils E entlang der Junghofstraße mit Ausnahme des Koppelbaus (6 m-Streifen am Übergang vom Bauteil E zum Bauteil F) sowie des zweigeschossigen Rückbaus von neun Fenster-Achsen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss des Bauteils F am Übergang zum Bauteil D zu erhalten. Dahingegen dürfen die in den geplanten Eingriffsbereichen des Abbruchs (rückwärtiger Bereich Bauteile E und F sowie Bauteil B) vorhandenen weiteren denkmalgeschützten und erhaltens-werten Bau- und Gebäudeteile im Vorfeld der geplanten Maßnahme durch Fachfirmen beschädigungsfrei ausgebaut, bereitgestellt und fachgerecht in einem externen Lager für eine spätere Weiterverwendung eingelagert. 1. Planungsvorgaben/Begründung Phase 1: Abbruch und Spezialtiefbau Vor Beginn der Abbruchphase ist die Sicherung der unter Denkmalschutz stehenden Bestandsfassade durch eine Stahlabfangung erforderlich. Da eine Verankerung der Stahlabfangung in den Untergrund angesichts vorhandener Bestandsleitungen nicht möglich ist, muss diese durch eine entsprechende Ballastierung oberirdisch ertüchtigt werden. Da bereits in der Junghofstraße, durch die Baustelleneinrichtung des gegenüberliegenden Bauvorhabens Junghofplaza, der Straßenraum eingeengt wird, stehen für das Bauvorhaben FOUR Frankfurt hier keine weiteren Flächen zur Verfügung. Der Erhalt der Bäume Nr. 1 bis 4 ist daher nicht möglich. Als einzige Baustellenzufahrt bleibt aus vorgenannten Gründen daher nur die Einfahrt Tor JH2 übrig. Diese wird von allen etwa 800 zu erwartenden Fahrzeugen pro Woche genutzt. Darunter sind auch die für Erd- und Spezialtiefbau erforderlichen Sattelzüge. Da sich Baum Nr. 5 innerhalb der sogenannten Schleppkurve der Sattelzüge befindet, ist auch dessen Erhalt nicht möglich. Aufgrund des hohen Bauvolumens ist für die Gewährleistung eines reibungslosen und störungsfreien Verkehrs im öffentlichen Bereich im Rahmen der Baustellenlogistik eine Warte- und Anmeldezone für LKW sowie entsprechende Container erforderlich, die im Bereich von Baum Nr. 6 aufgestellt werden müssen. Dieses Erfordernis ergibt sich durch die beengten Verhältnisse innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche und die Freihaltungspflicht der vorhandenen Leitungsschächte im öffentlichen Raum. Der Erhalt von Baum Nr. 6 ist daher nicht möglich. Phase 2: Hochbau Nach Fertigstellung des 5.OG Rohbau im Sockelbereich, kann die Stahlabfangung der denkmalgeschützten Bestandsfassade zurückgebaut werden. Danach wird die freiwerdende Fläche unverzüglich als Entladezone für LKW benötigt. Diese Zone ist für eine reibungslose Abfertigung des Anlieferungsverkehrs zwingend erforderlich. Um die Anlieferströme zeitlich aufeinander abzustimmen, soll auch ein Warehouse-Konzept umgesetzt werden, bei dem die Fahrzeuge von einem zentralen Punkt außerhalb der Stadtgrenze avisiert werden, so dass eine kontinuierliche Andienung der Baustelle sichergestellt werden kann und gleichzeitig der öffentliche Bereich zu den Hauptverkehrszeiten so gering wie möglich beeinträchtigt wird. 2. Zustand/Größe der Bäume Die besagten Bäume in der Junghofstraße bilden den Anfang einer Baumreihe. Es handelt sich um Kaiser-Linden (Stammumfang von 0,21 m bis 0,26 m) mit einer durchschnittlichen Höhe von zehn Metern. 3. Umpflanzung/Ersatzpflanzung Alle sechs Bäume werden nachgepflanzt bzw. durch Neupflanzungen ersetzt. Die Ausbildung des Wurzelraums erfolgt hierbei wie bei der Herstellung neuer Baumstandorte nach den Vorgaben des städtischen Fachamtes. 4. Wertermittlung Die Wertermittlung für die sechs Bäume ist vom zuständigen Gutachter mit € 17.676,- ermittelt worden. Anlage 1_Uebersichtslageplan (ca. 634 KB) Anlage 2_Detaillageplan_Junghofstrasse (ca. 370 KB) Anlage 3_Uebersichtslageplan_Neupflanzung (ca. 1,7 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 13.03.2018, NR 536 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.03.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. März 2018Sie sind hier
    MM 52FOUR Frankfurt hier: Baumfällvorlage
    Magistratsvortrag
  2. 13. März 2018NRNR 536Umpflanzen statt fällen?STVV-Antrag · BFF
  3. 23. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 213Umpflanzen statt fällen?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 21 · 10.04.2018
TO I, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 52 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUFDPParteiU.b
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, FDP, PARTEI und U.B. gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 20 · 12.04.2018
TO I, TOP 70
Angenommen
1. Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 536 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFRAKTION
Ablehnung:
LinkeBFF
Sonstige:
AfD (kein Votum)FDP (M 52 und NR 536 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 52 und NR 536 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDBFFLinkeFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 536); AfD (= kein Votum) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 52 und NR 536 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 52 und NR 536 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 21 · 24.04.2018
TO II, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 536 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeBFF
Sonstige:
AfD (kein Votum)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPBFFLinkeFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 536); AfD (= kein Votum) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 26.04.2018
TO II, TOP 35
Angenommen
1. Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 536 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARLBFF
Sonstige:
AfD (kein Votum)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPBFFLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 536); AfD (= kein Votum) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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