Entwurf Doppelhaushalt 2010 und 2011 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013
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Vortrag des Magistrats vom 04.12.2009, M 237
Betreff: Entwurf Doppelhaushalt 2010 und 2011 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013 Vorgang: Informatorische Beratung der Vorlage M 237 in den Ausschüssen vom 14.01.2010 bis 18.02.2010,
- Lesung Etatanträge und Etatanregungen E 1 bis E 206 OA 1071 (zu E 2), OA 1080 und OA 1089 (zu E 206) EA 1 bis EA 110 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen NR 1499/09, NR 1603/09, NR 1636/09, NR 1659/09, B 423/09, OA 957/09, OA 977/09, OA 1038/09, OA 1039/09, OA 1040/09 Ausschusssitzungen zur
- Lesung vom 11.03.2010 bis 25.03.2010 Am 25.03.2010 findet die Abschlussbesprechung zum Etat 2010/2011 im Haupt- und Finanzausschuss statt. Der Ausschussbericht als Grundlage für die
- Lesung wird dem Plenum schriftlich unterbreitet. Alle aufgeführten Vorlagen wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010, § 7831 beschlossen. I.
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen.
- Die in der Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) werden beschlossen. Es dient zur Kenntnis, dass in folgenden wesentlichen Bereichen Änderungen vorgenommen wurden: - Abschreibung von voll und gezielt budgetierten Forderungen (Ziffer 1.2.1 bzw. 1.2.2 der ABV) - Mindereinzahlungen bei Darlehensrückflüssen (Ziffer 1.2.5 der ABV) - Anhebung der Wertgrenzen für die Aufnahme von investiven Maßnahmen in das Investitionsprogramm und für die Einzelbewilligung (B+F) (Ziffer 1.2.5 der ABV) - Erneute Beschlussfassung / Vorlagepflicht für Kostensteigerungen bei investiven Maßnahmen (Ziffer 1.2.5 der ABV)
- Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl. I, S. 757) hat die Stadtverordnetenversammlung am den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2010 und 2011
- a)der Gemeindlichen Bestattungshilfe Bergen-Enkheim für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 im Ergebnishaushalt 2010 2011 T € T € mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4 4 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4 4 ausgeglichen festgesetzt.
- b)der Zusatzversorgungskasse für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 im Ergebnishaushalt 2010 2011 T € T € mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 104.991 112.945 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 104.760 107.085 mit einem Überschuss von 231 5.860 und im Finanzhaushalt 2010 2011 T € T € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 0 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 63 153 mit einem Zahlungsmittelbedarf von -63 -153 festgesetzt. Es gilt der von der Gemeindevertretung am beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß.
- Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl. I, S. 757) und § 5 Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. I, S. 218) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für die Wirtschaftsjahre 2010 und 2011 gemäß Anlage 3 bis 9 fest.
- Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.
- Die nach § 114h HGO für den Zeitraum bis 2013 vorgelegte Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist der weiteren mittelfristigen Finanzplanung und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen.
- Das der Finanzplanung zu Grunde liegende Investitionsprogramm zur Abwicklung beschlossener Maßnahmen (einschließlich der Ansätze für bewegliches Vermögen und für Sammelanlagen) und darüber hinaus zur Gewährleistung der Durchführung von aktivierungsfähigen Bauunterhaltungsarbeiten, Baugebietserschließungen, dringend erforderlicher Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie zur Realisierung von Investitionen für Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere für Schulen und Kindertageseinrichtungen, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass . bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann; . einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2013 nicht erfolgen, . in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, . das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und . die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Maßnahmen des Konjunkturprogramms ebenso wie die hieraus resultierenden Finanzmittelflüsse im Doppelhaushalt 2010/2011 und in der Finanzplanung bis 2013 nicht enthalten sind, da die Abwicklung der Konjunkturprogramme weitgehend im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2009 erfolgen wird.
- Es dient zur Kenntnis, dass die zum 31.12.2009 erwarteten Überschüsse aus Kassenliquidität vorrangig zur Deckung der Finanzbedarfe aus Verwaltungstätigkeit herangezogen werden. Zur Finanzierung der in der Finanzplanung ausgewiesenen Investitionsbedarfe wäre die Aufnahme von Krediten in Höhe von (kumuliert) 1.324 Mio. € und damit ein Anstieg der fundierten Schulden bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 2.427 Mio. € erforderlich. Zur Vermeidung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug der Jahre 2010 und 2011 sind daher geeignete Maßnahmen zur Liquiditätssteuerung zu ergreifen. Insbesondere stehen die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat. Abweichend von den Festlegungen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften 2009 ist zudem im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 die Übertragung investiver Veranschlagungen nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet. Die Stadtkämmerei ist ermächtig, entsprechende Ausnahmen im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 zuzulassen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die geplanten Jahresergebnisse 2010 einen Fehlbetrag von 397,23 Mio. € und 2011 einen Fehlbetrag von 351,35 Mio. € ausweisen, und im Finanzplanungszeitraum 2010 bis 2013 kumulierte Fehlbeträge in Höhe von 1.140,56 Mio. € planerisch abgebildet sind. Hierin sind die Zuführungen und Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen (Gebührenbereiche und nicht-selbständige Stiftungen) nicht enthalten. Die planmäßigen Jahresergebnisse unter Einbeziehung der Rücklagen belaufen sich für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 auf einen Fehlbetrag von 384,29 Mio. € (2010) bzw. von 336,92 Mio. € (2011). Zur Deckung der Fehlbedarfe der Haushaltsjahre 2010 und 2011 stehen ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung (Stand der Rücklage zum 31.12.2008: 1.090,54 Mio. €). Die Fehlbedarfe für die Folgejahre belaufen sich auf 2012 221,05 Mio. € 2013 166,96 Mio. €. Es dient weiter zu Kenntnis, dass die bis 2013 aus dem Ergebnishaushalt resultierenden Finanzmittelbedarfe (532,51Mio. € kumuliert) aus den vorhandenen Kassenmitteln finanziert werden (erwarteter Kassenmittelbestand zum 31.12.2009: 536,06 Mio. €). Der im Gesamtfinanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2009 ausgewiesene voraussichtliche Kassenbestand zum 31.12.2009 (536,06 Mio. €) berücksichtigt bereits die auf Basis des Steuertermins im August 2009 gegenüber der Veranschlagung erwarteten Steuerausfälle in Höhe von rd. 373 Mio. € (netto).
- Es dient zur Kenntnis, dass die finanziellen Auswirkungen folgender Maßnahmen, deren Umsetzung derzeit vorbereitet bzw. erwartet wird, im vorliegenden Entwurf des Haushalts 2010 / 2011 und der mittelfristigen Finanzplanung 2010 bis 2013 nicht bzw. nur teilweise enthalten sind:
- a)Bundesanteil an den Unterkunftskosten (SGB II) Die ab 2010 geplante Absenkung der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten (SGB II) auf 23% (finanzielle Auswirkungen jährlich 4.648 T€) ist im Haushaltsplanentwurf 2010 / 2011 nicht enthalten.
- b)Umsetzung des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst Die finanziellen Auswirkungen für die städtischen Beschäftigten (einschließlich der Eigenbetriebe) sind nach einer Grobschätzung auf der Grundlage von Durchschnittsbeträgen pro Vollzeitäquivalent mit insgesamt rd. 3,8 Mio. € ab 2010 im Entwurf des Haushalts 2010 / 2011 enthalten. Bei der Umsetzung auf die tatsächlichen Verhältnisse der Beschäftigten der Stadt Frankfurt am Main werden sich hiervon Abweichungen ergeben, die derzeit noch nicht quantifizierbar sind. Die finanziellen Auswirkungen bei einer analogen Übertragung auf die nichtstädtischen Träger von Kindertageseinrichtungen sind derzeit nicht quantifizierbar.
- c)Umsetzung der erhöhten Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich Leistungen des Landes Hessen (Kostenerstattungen) Die finanziellen Auswirkungen, die über die bereits beschlossene Personalbemessung für städtische Kindertageseinrichtungen - § 1017 vom 16.11.2006 - und ihre analoge Umsetzung bei nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen hinausgehen, sind derzeit nicht quantifizierbar. Die vom Land Hessen den Trägern in Aussicht gestellten Erstattungen für die Umsetzung der Mindestvoraussetzungen sind derzeit nicht quantifizierbar.
- d)Anstehende Verhandlungen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen über die Höhe der Betriebskostenzuschüsse ab 2010 (haushaltsmäßige Auswirkungen derzeit nicht quantifizierbar)
- e)Einstellung einer Maßnahme in das Investitionsprogramm zur finanziellen Abwicklung der städtebaulichen Entwicklung Rebstockgelände Die erwarteten Einzahlungen aus der Vermarktung der Grundstücke decken die erwarteten Auszahlungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Rebstockgeländes.
- f)Anhebung des Gewerbesteuervervielfältigers 2010 Die derzeitige im Entwurf vorgelegte Planung geht von einem Gewerbesteuervervielfältiger von 70 v. H. aus. Aktuell befindet sich jedoch der Entwurf einer Vorlage im Geschäftsgang, wonach die Gewerbesteuerumlage auf 71 v. H. im Jahr 2010 steigen wird.
- g)Zinsen für PPP Schulen Die Zinsen für PPP Schulen sind im Entwurf des Haushalts 2010 / 2011 mit vorläufigen Zahlen enthalten. Die endgültigen Werte liegen im Finanzplanungszeitraum 2010 - 2013 wie folgt über den im Entwurf des Haushalts 2010/2011 vorgesehenen Beträgen: 2010 414 T€ 2011 407 T€ 2012 398 T€ 2013 389 T€ h )Überführung der Immobilien des Eigenbetriebes Städtische Kliniken Frankfurt am Main Höchst in die Vermögensverwaltung des Hoheitshaushaltes / Wertausgleich Zur Vermeidung der Entstehung von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung und zur Sicherung auch mittel- und langfristiger Gestaltungsoptionen seitens der Stadt Frankfurt am Main ist angezeigt, die Immobilien des Eigenbetriebes Städtische Kliniken Frankfurt am Main Höchst in die Vermögensverwaltung des Hoheitshaushalts zu überführen. Gleichzeitig erhält die für den Krankenhausbetrieb zuständige gemeinnützige GmbH zur Sicherstellung der operativen Handlungsfähigkeit einen Wertausgleich in Höhe von 14.000.000 €. Der Magistrat wird ermächtigt, die sich hieraus ergebenden Budgetveränderungen zusammen mit den finanziellen Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen bei der Beschlussfassung des Haushalts 2010 / 2011 und der mittelfristigen Finanzplanung 2010 bis 2013 zu berücksichtigen. Sofern bis zur Beschlussfassung des Haushalts 2010 / 2011 durch die Stadtverordnetenversammlung die finanziellen Auswirkungen noch nicht bekannt oder erforderliche Verhandlungen nicht abgeschlossen sind, wird der Magistrat aufgefordert, die haushaltsmäßige Beordnung schnellstmöglich zu veranlassen.
- Die Magistrat wird beauftragt, den unterjährigen Finanzcontrolling-Berichten eine maßnahmenbezogene Übersicht über voraussichtliche Überschreitungen der Gesamtkosten von Investitionsmaßnahmen beizufügen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der vorliegende Entwurf des Doppelhaushaltes 2010 / 2011 und der Finanzplanung bis 2013 kumulierte Aufwendungen für Abschreibungen in Höhe von 678,74 Mio. € und kumulierte Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 168,30 Mio. € beinhaltet. Die Werte für vorhandene Anlagen wurden aus den Daten der Anlagenbuchhaltung ermittelt und zusammen mit den Werten für Planabschreibungen und Auflösung von Sonderposten für die im Finanzplanungszeitraum veranschlagten Investitionsmaßnahmen und investiven Drittmittel in den einzelnen Teilergebnishaushalten veranschlagt.
- Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass zur finanziellen Absicherung der aus erwarteten Neuverbeamtungen resultierenden Pensionsverpflichtungen erstmalig mit dem Doppelhaushalt 2010/2011 Veranschlagungen in Höhe von 1,5 Mio. € p.a. für den Erwerb von Finanzanlagen vorgesehen sind (in Erwartung von ca. 93 Neuverbeamtungen pro Jahr ). Darüberhinaus sind im Hinblick auf die bis voraussichtlich 2040 weiterhin stark zunehmende Zahl der Pensionäre weitere Maßnahmen erforderlich, um die aus den Pensionsverpflichtungen erwachsenden Liquiditätsbedarfe kommender Jahre zu sichern.
- Die zukünftigen Verpflichtungen der Stadt für Pensionen und Beihilfen von Versorgungsempfängern, die in der Bilanz als Rückstellung ausgewiesen sind, werden für die Gemeindeverwaltung mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Verfahrens berechnet. Zur Vermeidung zusätzlicher Kosten für weitere versicherungsmathematische Gutachten und zur Vereinheitlichung der Bewertungsgrundsätze im Konzern Stadt Frankfurt am Main werden die Eigenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main aufgefordert, das bereits in der Gemeindeverwaltung eingesetzte Verfahren ebenfalls zur Berechnung ihrer Rückstellungsverpflichtungen heranzuziehen.
- Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge zur Minderung der ausgewiesenen Unterdeckungen vorzulegen. Auf die diesbezüglichen Auflagen der Aufsichtsbehörde in ihren Genehmigungserlassen wird verwiesen. II. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie den Wirtschaftsplan der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main - Höchst der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne einzubringen. Anlage 1-9 (ca. 589 KB) Anlage Begruendung (ca. 697 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2010, OF 586/1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Dezember 2009Sie sind hierMM 237Entwurf Doppelhaushalt 2010 und 2011 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013Magistratsvortrag
- 4. Januar 2010OFOF 586/1tleutviertel InnenstadtFraktion: LINKE.Titel/Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben Kostenloses Obst und Gemüse an allen GrundschulenOrtsbeiratsantrag
- 19. Januar 2010EAEA 84tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben Kostenloses Obst und Gemüse an allen GrundschulenEtatanregung
- 12. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 672tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Kostenfreies Obst und Gemüse an Frankfurts SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf29 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, 3 SPD und FDP gegen 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); Freie Wähler (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, REP, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, FARBECHTE, REP und Wöhle gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD, 2 GRÜNE und LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und fwf (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Ablehnung Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, 4 GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung GRÜNE zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen LINKE. und Freie Wähler (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und Freie Wähler (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP zu 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2010/2011 mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen und den sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 2 sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2010 (M 235 vom 04.12.2009) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 3a und b) werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. Der mit dem Entwurf zum Doppelhaushalt 2010/2011 (M 237 vom 04.12.2009) noch nicht vorliegende Feststellungsvermerk für den Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst wird im Vermögensplan 2010/2011 mit Einnahmen und Ausgaben von je 0 € und der Voranschlag für den Verlust im Erfolgsplan 2010/2011 mit 0 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und der Kassenkredite wird 2010/2011 auf je 0 € festgesetzt. Die als Anlage 7j beigefügten Wirtschaftsunterlagen des Eigenbetriebes Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst werden beschlossen. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 6) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 7a bis 7i werden beschlossen. 4. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus den Anlagen 2 und 5 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 5. Die in den Anlagen 4 und 5 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Der Magistrat wird aufgefordert, diese Beschlüsse in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2010/2011 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 8 zusammengefasst sind.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) (Anlagen nicht vervielfältigt)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (10 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2010/2011 mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen und den sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 2 sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2010 (M 235 vom 04.12.2009) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 3a und b) werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. Der mit dem Entwurf zum Doppelhaushalt 2010/2011 (M 237 vom 04.12.2009) noch nicht vorliegende Feststellungsvermerk für den Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst wird im Vermögensplan 2010/2011 mit Einnahmen und Ausgaben von je 0 € und der Voranschlag für den Verlust im Erfolgsplan 2010/2011 mit 0 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und der Kassenkredite wird 2010/2011 auf je 0 € festgesetzt. Die als Anlage 7j beigefügten Wirtschaftsunterlagen des Eigenbetriebes Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst werden beschlossen. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 6) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 7a bis 7i werden beschlossen. 4. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus den Anlagen 2 und 5 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 5. Die in den Anlagen 4 und 5 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Der Magistrat wird aufgefordert, diese Beschlüsse in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2010/2011 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 8 zusammengefasst sind. 8. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kraushaar, Feldmann, Cunitz, Reininger, Rinn, Fey, Hübner, Zieran und Holtz dienen zur Kenntnis. 9. Die Wortmeldung des Stadtverordneten Müller zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 10. Die persönliche Erklärung des Stadtverordneten Schenk, in der er den Austritt aus der CDU-Fraktion erklärt, dient zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und Stv. Holtz (= Enthaltung) Die Einzelvoten ergeben sich aus der beigefügten Liste sämtlicher Etatvorlagen.