tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Kostenfreies Obst und Gemüse an Frankfurts Schulen
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 672
Betreff:
Kostenfreies Obst und Gemüse an Frankfurts Schulen
Das Land Hessen hat eine ergänzende Finanzierung von kostenlosem Obst für Schülerinnen und Schüler abgelehnt. Diesbezüglich hat der Magistrat keine Einflussmöglichkeiten.
Die kostenlose Abgabe von Obst enthält hohe auch finanzielle Anforderungen an die Stadt Frankfurt am Main, die neben dem Ankauf von Obst auch die Logistik der Bestellung, der Verteilung und die Lagerhaltung betreffen. Eine Bereitstellung der finanziellen Mittel und der Rahmenbedingungen ist derzeit nicht möglich.
Der Magistrat hat Verzehrempfehlungen von ausreichend Obst und Gemüse im Rahmen seiner Qualitätsstandards für die Ausschreibungen der Schulcafeterien aufgenommen, sodass ein Angebot von Obst und Gemüse integrierter Bestandteil eines Mittagessensangebots an Schulen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Dezember 2009MM 237Entwurf Doppelhaushalt 2010 und 2011 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013Magistratsvortrag
- 4. Januar 2010OFOF 586/1tleutviertel InnenstadtFraktion: LINKE.Titel/Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben Kostenloses Obst und Gemüse an allen GrundschulenOrtsbeiratsantrag
- 19. Januar 2010EAEA 84tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben Kostenloses Obst und Gemüse an allen GrundschulenEtatanregung
- 12. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 672tleutviertel InnenstadtTitel/Betreff: Kostenfreies Obst und Gemüse an Frankfurts SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab