Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sanierung und Modernisierung sowie Errichtung eines weiteren Umkleide- und Funktionsgebäudes und Flutlichtanlage auf der städtischen Sportanlage Brentanobad…

Vollständigen Titel anzeigen

Sanierung und Modernisierung sowie Errichtung eines weiteren Umkleide- und Funktionsgebäudes und Flutlichtanlage auf der städtischen Sportanlage Brentanobad hier: Genehmigung der Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 22.06.2012, M 146

Betreff: Sanierung und Modernisierung sowie Errichtung eines weiteren Umkleide- und Funktionsgebäudes und Flutlichtanlage auf der städtischen Sportanlage Brentanobad hier: Genehmigung der Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7831 (M 237)

  1. Dem Abriss und der Entsorgung des alten, an der Ludwig-Landmann-Straße gelegenen Funktionsgebäudes in Holzbauweise und der Erstellung eines neuen Funktionsgebäudes neben der Haupttribüne mit Flutlichtanlage auf der Sportanlage Am Brentanobad wird zugestimmt. Weiterhin werden der Sanierung der Stehstufen am Hauptspielfeld, der Errichtung einer Flutlichtanlage, der Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz und der Erneuerung des bestehenden Kunstrasenplatzes zugestimmt.
  2. Die Kostenberechnung der Sportanlage Am Brentanobad schließt mit 10.700.000,00 € netto ab, wovon 34.535,00 € auf Abbruch- und Entsorgungskosten entfallen. Gemäß des im Dezember 2011 eingereichten Förderantrages an das Land Hessen sind für die Maßnahme 2.000.000,00 € netto in Aussicht gestellt worden. Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 8.700.000,00 € netto werden bewilligt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme bei der Produktgruppe 21.15 mit der Projektdefinition 5.003631. "Sanierungsmaßnahmen der städtischen Sportanlage am Brentanobad" im Investitionsprogramm zum Haushalt 2010 - 2011 mit Gesamtkosten in Höhe von 4.773.462,07 € enthalten ist. Die benötigten weiteren Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplans 2012 enthalten. Die Zustimmung zur Bau- und Finanzierungsvorlage erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans
  4. Der Baubeginn wird nicht vor der schriftlichen Zusage des Landes erfolgen.
  5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die sachlichen Folgekosten 373.291,28 € p.a. und die Kapitalkosten 253.304,79 € p.a. betragen. Mit dieser Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass für die von den Vereinen genutzten Büroräume im Obergeschoss eine an die Stadt Frankfurt am Main zu zahlende ortsübliche Miete erhoben wird. Begründung: A. Zielsetzung Auf der Sportanlage Am Brentanobad (Ludwig-Landmann-Straße) führt der
  6. FFC Frankfurt als erfolgreichster deutscher Frauenfußballverein mit insgesamt 366 Mitgliedern, davon 121 Kinder und Jugendliche (entspricht 33 %), seinen Trainingsbetrieb sowie Bundesliga- und internationale Spiele durch. Auch ist dort die Sportgemeinschaft 1901 Rot-Weiß Frankfurt mit 401 Mitgliedern, davon 241 Kinder und Jugendliche (entspricht 60 %), als traditionsreicher Stadtteilverein ansässig, der zurzeit der Hessenliga angehört. Neben der umfangreichen Jugendarbeit widmet sich der Verein insbesondere der Behindertenarbeit. Weiterhin führt dort der Eisenbahner SV Blau-Gold Frankfurt mit 757 Mitgliedern, davon 27 Jugendliche (entspricht 5%) seinen Übungs- und Wettkampfbetrieb durch (Mitgliederzahlen Stand: Mai 2010). Das Raumprogramm im vorhandenen Tribünengebäude und im alten Funktionsgebäude ist hierfür nicht ausreichend. Am vorhandenen Tribünengebäude sind Veränderungen des Raumprogrammes nur durch Umnutzungen bestehender Räume geplant, aufwändige Umbauten mit Eingriff in die Konstruktion und Statik sind hierfür nicht notwendig. Das vorhandene alte, am östlichen Rand der Sportanlage liegende Funktionsgebäude wurde im Jahr 1960 errichtet und entspricht sowohl in der Raumaufteilung als auch in der technischen Substanz (z. B. Dach- und Fassade, Heizungsanlage), nicht mehr den heutigen Anforderungen. Um die Funktionsfähigkeit der Sportanlage auch in Zukunft zu gewährleisten und den Betrieb aller vorhandenen Einrichtungen optimal zu ermöglichen, sind der Abriss des alten Funktionsgebäudes und eine Erweiterung des Raumprogrammes erforderlich. Die Sportanlage ist aufgrund ihrer Lage und Größe eine von sechs Anlagen, die gemäß dem Sportstättenkonzept auch künftig städtisch verwaltet werden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2005, § 8605 (M 270). Zeitgleicher Sportbetrieb auf allen Plätzen war bislang wegen nicht ausreichender Umkleide- und Sanitärräume nicht möglich. Eine Erweiterung des Raumprogrammes, wie in der Anlage dargestellt, schafft die Möglichkeit, die Sportanlage gemäß ihrer Platzkapazität zum zeitgleichen Trainings- und Spielbetrieb zu nutzen. B. Alternativen Es gibt zum Abriss des alten Funktionsgebäudes und der Erweiterung des Raumprogrammes auf der Sportanlage keine Alternative. Die Sportanlage soll künftig sowohl dem Standard der Frauen-Bundesliga als auch internationalen Damenfußballspielen entsprechen und gemäß der Platzkapazität voll genutzt werden. Bei der Realisierung des vorgelegten Raumprogrammes sind ein Abriss des alten Funktionsgebäudes und ein Ersatz durch einen Neubau unumgänglich. C. Lösung Das bereits beschlossene Raumprogramm für ein neues Funktionsgebäude trägt den heutigen Anforderungen an eine Sportanlage Rechnung und berücksichtigt deren Größe. Das vorliegende Raumprogramm orientiert sich in der Raumgröße an dem Standardraumprogramm von anderen zuletzt ausgeführten Neubauten und fand bereits mehrfach Anwendung bei Umkleidegebäuden. Es geht von einer Modulbauweise aus, die aus zwei Umkleideräumen mit dazwischen liegenden Duschen und Toiletten besteht. Zusätzlich wird einem weiteren Umkleideraum ein eigener Duschraum mit Toiletten zugeordnet, damit die Umkleidekabinen von Jungen- und Mädchenmannschaften jeweils nach Bedarf variabel genutzt werden können. Weiterhin werden Räume anderer Zweckbestimmung ergänzt, so zum Beispiel Lagerräume für die Sportgeräte der nutzenden Vereine. Die Außentoiletten werden gemäß der Versammlungsstättenverordnung ergänzt, davon zwei behindertengerecht. Bedarfsabhängige Reduzierung von Toiletten hat sich bei anderen Sportanlagen als nicht praktikabel bzw. zu teuer erwiesen. Durch den Einbau eines Aufzuges können auch Rollstuhlfahrer das Obergeschoss und die oberen Tribünenränge erreichen. Aufgrund des Standards für internationale Damenfußballspiele werden im neuen Raumprogramm zwei Schiedsrichterräume und ein Dopingkontrollraum ausgewiesen. Auch eine Geschäftsstelle für den
  7. FFC Frankfurt und ein Vereinsraum für den Eisenbahner SV Blau-Gold Frankfurt sind vorgesehen. Eine Vergrößerung des Raumprogrammes gegenüber dem Bestand ergibt sich im Wesentlichen aus der Angleichung an heutige sportfachliche Erfordernisse, durch die Ausweisung von Räumen zur gleichzeitigen Nutzung aller auf der Sportanlage befindlichen Spielfelder. Der Ausbau wird auch notwendig, um dem wachsenden Bedarf und den Anforderungen im Frauen- und Mädchenfußball gerecht zu werden. Neben dem vorgesehenen Neubau eines Umkleide- und Funktionsgebäudes als Ersatz für das alte Gebäude sind die Sanierung der Stehstufen am Hauptspielfeld und die Errichtung einer Flutlichtanlage vorgesehen. Hiermit ist der Wegfall der Rundlaufbahn um das Hauptspielfeld verbunden, wodurch dieses näher an die Tribüne sowie die Stehstufen näher an das Spielfeld heranrücken können. Der vorhandene Tennenplatz soll in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden, wodurch die Trainingsmöglichkeiten erheblich verbessert werden. Der bereits bestehende Kunstrasenplatz wird erneuert und das Spielfeld gemäß DFB-Richtlinien auf die Mindestgröße erweitert, sodass Spiele für die Juniorinnen-Bundesliga ermöglicht werden. Die geplanten Maßnahmen stellen eine erhebliche Aufwertung der Sportanlage dar, die sowohl den sportlichen Anforderungen der Frauenfußballbundesliga als auch einem internationalen Spielbetrieb gerecht werden. Für die Gesamtmaßnahme ist die Fällung von 32 Laubbäumen mit einem Stammumfang über 60 cm und von 6 Nadelgehölzen mit einem Stammumfang über 90 cm erforderlich. Zusätzlich müssen weitere 17 Bäume mit geringerem Stammumfang gefällt werden. Auf dem Grundstück werden 40 neue Bäume gepflanzt sowie 3 Bäume umgesetzt. Die erforderlichen Fällungen sind in die Eingriffs-Ausgleichsplanung eingeflossen. Der Eingriff ist noch landschaftsschutzrechtlich zu genehmigen. Eine Nachpflanzung aller gefällten Bäume auf dem Grundstück ist nicht möglich, weil es die geplanten Sport- und Verkehrsflächen sowie erforderliche Leitungstrassen nicht zulassen, mehr Bäume zu pflanzen. Die vollständige Kompensation erfolgt über eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme entsprechend der Bilanzierung nach der Kompensationsverordnung des Landes Hessen, die Bestandteil der Eingriffs- und Ausgleichsplanung ist. Vorhandener Gehölzbestand in Form von ca. 473 m geschnittenen Hecken und ca. 1.081 m2 Sträuchern muss beseitigt werden. Es sind ca. 1.934 m2 neue Gehölzflächen geplant. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss des Neubaus kalkulatorische Kosten in Höhe von 626.596,07 € (Abschreibung von 2,5%, entspricht 266.636,63 €, Verzinsung 4,75%, entspricht 253.304,79 €, und Bauunterhaltung von 1%, entspricht 106.654,65 €) zu erwarten. Es wird mit folgendem Verpflichtungs- und Finanzierungsablauf gerechnet: Verpflichtung Geldabfluss 2010 340.000,00 € 340.000,00 € 2011 100.000,00 € 100.000,00 € 2012 2.000.000,00 € 2.000.000,00 € 2013 8.260.000,00 € 6.260.000,00 € 2014 0,00 € 2.000.000,00 € Summe: 10.700.000,00 € 10.700.000,00 € Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 1,2 MB) Anlage _Kostendeckblatt (ca. 173 KB) Anlage _zur_Begruendung (ca. 10 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Juni 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.09.2012 im KAV angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 7
Sitzung 15 · 21.08.2012
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 12 · 23.08.2012
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerPiraten
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass ausschließlich die zur Verbesserung der Trainingsbedingungen notwendigen Maßnahmen genehmigt und umgesetzt werden) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 12 · 27.08.2012
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerPiratenStv. Ochs
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass ausschließlich die zur Verbesserung der Trainingsbedingungen notwendigen Maßnahmen genehmigt und umgesetzt werden); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 04.09.2012
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerPiratenRömerREP
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass vor der Durchführung die extrem hohen Kosten nach weiteren Einsparmöglichkeiten untersucht werden) und FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass ausschließlich die zur Verbesserung der Trainingsbedingungen notwendigen Maßnahmen genehmigt und umgesetzt werden) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 06.09.2012
TO I, TOP 8
Angenommen
a) Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Trinklein, Emmerling, Heuser und Czerny dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die RÖMER vier Minuten Redezeit an die FDP übertragen haben.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerPiratenRömerREP
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass vor der Durchführung die extrem hohen Kosten nach weiteren Einsparmöglichkeiten untersucht werden) und FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass ausschließlich die zur Verbesserung der Trainingsbedingungen notwendigen Maßnahmen genehmigt und umgesetzt werden)

KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2019,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen