Entwurf Fortschreibung der Finanzplanung mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2011-2014
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Vortrag des Magistrats vom 18.04.2011, M 72
Betreff: Entwurf Fortschreibung der Finanzplanung mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2011-2014 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7831 (M 237)
- Die nach § 114h Abs. 5 HGO für die Jahre 2011 bis 2014 fortgeschriebene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlagen 1 und 2) wird beschlossen. Sie wird mit der Aufstellung des nächsten Haushaltsplans für das Jahr 2012 fortgeschrieben. Die in der Anlage 1 ausgewiesene Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen und der daraus resultierenden geplanten Jahresergebnisse wurde dem fortgeschriebenen Gesamtfinanzhaushalt (Anlage 2) zu Grunde gelegt. Die Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung und Verwendung der Rücklagen ist dieser Anlage nachrichtlich beigefügt.
- Es dient zur Kenntnis, dass das der Finanzplanung zugrunde liegende Investitionsprogramm vollständig dem mit dem Doppelhaushalt 2010/2011 beschlossenen Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2013 entspricht. Es wurden keine Investitionsmaßnahmen gestrichen, hinzugefügt oder verändert. Die Einschätzung der Investitionsbedarfe für die Planjahre 2014 und 2015 ff. wurde den aktuellen Sachständen entsprechend vorgenommen.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Maßnahmen der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessens ebenso wie die hieraus resultierenden Finanzmittelflüsse in der Finanzplanung bis 2014 nicht enthalten sind, da die Abwicklung der Konjunkturprogramme weitgehend im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2009 bis 2011 erfolgt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die zum 31.12.2010 bestehenden Überschüsse aus Kassenliquidität (nach derzeitigen Erkenntnissen erwarteter Kassenmittelbestand zum 31.12.2010: rd. 490 Mio. €) vorrangig zur Deckung der bis 2014 aus dem Ergebnishaushalt resultierenden Finanzmittelbedarfe aus Verwaltungstätigkeit (318,57 Mio. € kumuliert) herangezogen werden. Zur Finanzierung der in der Finanzplanung ausgewiesenen Investitionsbedarfe wäre die Aufnahme von Krediten in Höhe von (kumuliert) 1,37 Mrd. € und damit ein Anstieg der fundierten Schulden bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 2,18 Mrd. € (voraussichtlicher Schuldenstand inkl. Konjunkturprogramme zum 31.12.2010: 1,08 Mrd. €) erforderlich. Zur Vermeidung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug der Jahre 2011 ff. sind daher geeignete Maßnahmen zur Liquiditätssteuerung zu ergreifen.
- Es dient zur Kenntnis, dass im Finanzplanungszeitraum 2011 bis 2014 kumulierte Fehlbeträge im Ergebnishaushalt in Höhe von 947,94 Mio. € planerisch abgebildet sind. Hierin sind die Zuführungen und Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen (Gebührenbereiche und nicht-selbständige Stiftungen) nicht enthalten. Die planmäßigen Jahresergebnisse unter Einbeziehung der Rücklagen belaufen sich für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 auf einen kumulierten Fehlbetrag von 929,46 Mio. €. Zur Deckung der Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2011 bis 2012 stehen Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung (Stand der Rücklage zum 31.12.2009: 802,67 Mio. €). Sofern im Rahmen der künftigen Haushaltsplanungen keine wesentlichen Ergebnisverbesserungen ersichtlich werden, die zu einer Vermeidung der derzeit nicht aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckten Defizite 2013 und 2014 führen, wäre ab dem Haushaltsjahr 2013 ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. Begründung:
- Vorbemerkung Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist gemäß § 114 h Abs. 5 HGO jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Die derzeit gültige Finanzplanung umfasst den Zeitraum von 2010 bis
- Aufgrund der Regelung des § 7 Abs. 2 GemHVO-Doppik zu einem Haushaltsplan über zwei Jahre ist der Stadtverordnetenversammlung im Hinblick auf den Doppelhaushalt 2010/2011 der Stadt Frankfurt am Main eine Fortschreibung der Finanzplanung für den Zeitraum bis 2014 vorzulegen. Die vorliegende Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung von 2011 bis 2014 basiert auf dem Ergebnis des Jahres 2009, Erkenntnissen aus dem vorläufigen Ergebnis des Jahres 2010 und der von der Stadtverordnetenversammlung mit dem Doppelhaushalt 2010/2011 am 25.03.2010 beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung
- Darüber hinaus wurden gesetzliche Neuregelungen und Änderungen in der Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dabei wurden für die wesentlichen Steuererträge entsprechend der geänderten Gesetzes- und Wirtschaftslage und unter Beachtung der im September 2010 bekannt gegebenen Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport Neueinschätzungen vorgenommen. Die Fachbereichsbudgets wurden im Hinblick auf eine angestrebte Ergebnisverbesserung mit Ausnahme der Veranschlagungen in den Bereichen Soziale Sicherung und Kinderbetreuung unverändert fortgeschrieben. Insbesondere wurden keine Veränderungen am beschlossenen Investitionsprogramm 2010 bis 2013 vorgenommen, sondern lediglich im Rahmen der bereits beschlossenen Gesamtkosten die geplanten Ein- und Auszahlungen für das Jahr 2014 in der Gesamtfinanzrechnung separat ausgewiesen. Ein Ausweis der Einzelmaßnahmen des Investitionsprogramms ist in der vorliegenden Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten, da die Investitionsmaßnahmen in Band 2 des Haushaltsplans 2010/2011 ausführlich dargestellt werden.
- Entwicklung des Gesamtergebnishaushalts (laufende Verwaltungstätigkeit) 2.1 Gesamtergebnis Die Finanz- und Wirtschaftskrise sorgte im Jahr 2009 für einen Einbruch bei der Gewerbesteuer, der zu einem hohen Defizit im Ergebnishaushalt führte. In der Planung des Doppelhaushalts 2010/2011 wurden die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise bereits berücksichtigt, was sich in den geplanten Fehlbeträgen von 404,50 Mio. € (2010) und 358,82 Mio. € (2011) deutlich ausdrückt. Die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung zeigt, dass für den Zeitraum bis 2014 aufgrund der gegenwärtigen Erkenntnisse durchgehend Fehlbeträge in einer Größenordnung von mehr als 200 Mio. € per anno zu erwarten sind. Trotz der Erwartung einer Ergebnisverbesserung bei der Ausführung des laufenden Haushalts, die auch der weiteren Planung zugrunde gelegt wurde, belaufen sich die von 2011 bis 2014 zu erwartenden Defizite kumuliert auf 947,94 Mio. €. Abbildung 1: Entwicklung des Ergebnisses in T€ Der Ausgleich des Ergebnishaushalts ist unter Einbeziehung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aufgrund der Erwartung deutlicher Ergebnisverbesserungen in den Jahren 2010 und 2011 voraussichtlich bis 2012 möglich. Hierfür steht derzeit eine Rücklage in Höhe von 802,67 Mio. €[1] zur Verfügung. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die geplante Entwicklung des Gesamtergebnishaushalts. Als Ausgangspunkt für die Planung des Finanzplanungszeitraums von 2012 bis 2014 wurde eine Prognose für das laufende Haushaltsjahr 2011 erstellt, welche die wesentlichen Änderungen aufgrund der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen enthält. Dabei wurde insbesondere die Planung der Gewerbesteuer den aktuellen Erkenntnissen angepasst und der Ertragsausfall durch den Entzug der Grunderwerbsteuerzuweisung berücksichtigt. Aufgrund der sich im Jahr 2010 abzeichnenden deutlichen Verbesserung der Ertragslage bei der Gewerbesteuer ergibt sich für die Prognose des Ergebnisses 2011 eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Haushaltsplan. Abbildung 2: Übersicht Gesamtergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen Ist 2009 Soll 2010 Soll 2011 Prog.2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 ** Summe der ordentlichen Erträge 2.563.295 2.446.115 2.590.112 2.708.512 2.777.457 2.864.741 2.946.131 ** Summe der ordentlichen Aufwendungen -2.869.234 -2.829.875 -2.910.922 2.934.074 2.982.448 3.040.223 3.081.972 *** Verwaltungsergebnis -305.940 -363.760 -320.810 -225.562 -204.991 -175.482 -135.841 * Finanzerträge 83.606 32.821 34.263 34.263 34.962 33.760 33.760 * Zinsen und sonst. Finanz- aufwendungen -72.092 -73.556 -72.268 -72.268 -77.580 -90.881 -102.084 ** Finanzergebnis 11.514 -40.735 -38.005 -38.005 -42.618 -57.121 -68.324 **** Ordentliches Ergebnis -294.426 -404.495 -358.815 -263.567 -247.609 -232.603 -204.165 * Außerordentliche Erträge 4.757 0 0 0 0 0 0 * Außerordentliche Aufwendungen -21.180 0 0 0 0 0 0 ** Außerordentliches Ergebnis -16.424 0 0 0 0 0 0 ***** Jahresergebnis -310.849 -404.495 -358.815 -263.567 -247.609 -232.603 -204.165 2.2 Erträge Bei der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung wurden Neueinschätzungen bei den Erträgen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben, den Erträgen aus Transferleistungen und den Zuwendungen für laufende Zwecke vorgenommen, weil diese aufgrund geänderter wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen erforderlich wurden. Alle weiteren ordentlichen Erträge wurden gemäß den Einschätzungen des Haushalts 2010/2011 fortgeschrieben. Der Planung der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushaltes liegt in Anlehnung an die Orientierungsdaten für die Finanzplanung bis 2014 des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport die Annahme einer Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmendaten zugrunde. Demzufolge beruht die Einschätzung der Entwicklung der Steuereinnahmen auf stetigen Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts. Aufgrund der überragenden Bedeutung der Steuereinnahmen für die Finanzierung des Frankfurter Haushalts nimmt damit auch die Summe der ordentlichen Erträge im Finanzplanungszeitraum stetig zu. Abbildung 3: Ordentliche Erträge Erträge in T€ Ist 2009 Soll 2010 Soll 2011 Prog.2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 * Privatrechtliche Leistungsentgelte 89.344 73.587 73.629 73.629 73.627 73.624 73.624 * Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 231.618 217.673 218.674 218.674 227.674 227.674 227.674 * Kostenerstattungen und -umlagen 59.240 60.777 60.169 60.169 60.303 60.173 60.173 * Steuern und ähnliche Abgaben 1.747.674 1.689.425 1.808.645 1.958.645 2.034.500 2.110.460 2.184.850 * Erträge aus Transferleistungen 136.820 131.760 131.837 131.837 137.219 136.917 136.917 * Erträge aus Zuwendungen und Zuschüssen für laufende Zwecke 145.235 160.815 163.444 131.844 109.577 122.589 129.589 * Erträge aus Auflösung Sonder- posten aus Investitionszuweisungen 44.450 41.442 42.728 42.728 42.284 41.843 41.843 * Sonstige ordentliche Erträge 108.913 90.636 90.986 90.986 92.273 91.461 91.461 Summe ordentliche Erträge 2.563.295 2.466.115 2.590.112 2.708.512 2.777.457 2.864.741 2.946.131 Bei den Erträgen aus Transferleistungen wurden ab 2012 höhere Leistungen für Unterkunft sowie Zahlungen aus dem Familienleistungsausgleich aufgrund der Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport geplant. Weitere Neueinschätzungen wurden für die Erträge aus Zuwendungen und Zuschüssen vorgenommen. Aufgrund des Entzugs der Grunderwerbsteuerzuweisung durch das Land Hessen wurden die diesbezüglichen Veranschlagungen von 80 Mio. € jährlich ab 2012 gestrichen. Auch in der Prognose für 2011 wird ein Wegfall von Grunderwerbssteuerzuweisungen in Höhe von 60 Mio. € berücksichtigt. Zudem wird ab dem Jahr 2012 die Streichung des mit 4,5 Mio. € p.a. veranschlagten Härteausgleichs im Bereich Soziales unterstellt. Ausgeglichen werden diese Ergebnisbelastungen zumindest teilweise durch höhere Veranschlagungen bei den Schlüsselzuweisungen. Für das Jahr 2011 sind Mehrerträge in Höhe von 28,40 Mio. € bei den Schlüsselzuweisungen vorgesehen, da das Land Hessen Steuermehreinnahmen an die Kommunen weitergeben wird. Dabei wurde auch die Kompensationsumlage der kreisangehörigen Gemeinden an die kreisfreien Städte berücksichtigt. Nach den außerordentlich hohen Zahlungen des Jahres 2010 werden ab 2012 wieder geringere Schlüsselzuweisungen erwartet, die aber die im Haushaltsplan 2010/2011 geplanten Erträge um 6,10 Mio. € (2012), 15,10 Mio. € (2013) und 22,10 Mio. € (2014) übersteigen. Die nachfolgende Tabelle gibt die Einschätzung zu den einzelnen Steuerarten wieder. Mit Ausnahme der Gewerbesteuer wurden für die Prognose 2011 bei allen Steuerarten die Einschätzungen gemäß dem Haushaltsplan 2010/2011 unterstellt. Abbildung 4: Steuern und steuerähnliche Erträge Erträge in T€ Ist 2009 Soll 2010 Soll 2011 Prog.2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 Einkommensteuer 292.241 296.200 309.500 309.500 331.170 351.040 368.590 Umsatzsteuer 119.510 120.800 123.200 123.200 123.820 126.300 129.460 Grundsteuer A 126 200 200 200 200 200 200 Grundsteuer B 172.637 173.400 176.900 176.900 180.440 184.050 187.730 Gewerbesteuer 1.151.660 1.090.000 1.190.000 1.340.000 1.390.000 1.440.000 1.490.000 Spielapparate u. Vergnügungs- steuer 3.574 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 Hundesteuer 1.359 1.250 1.250 1.250 1.250 1.250 1.250 Gaststättenerlaubnissteuer -6 0 0 0 0 0 0 Abgaben von Spielbanken 118 130 150 150 175 175 175 Erträge aus der Bodenordnung 6.458 4.945 4.945 4.945 4.945 4.945 4.945 * Steuern und steuerähnliche Erträge 1.747.674 1.689.425 1.808.645 1.958.645 2.034.500 2.110.460 2.184.850 Für die Gewerbesteuereinnahmen wird die Entwicklung deutlich günstiger eingeschätzt als im Zeitraum der Aufstellung des Haushaltsplans 2010/2011. Die Verbesserung begründet sich in der guten Ertragssituation des Jahres
- Bei einem Haushaltsansatz von 1,09 Mrd. € werden voraussichtlich rd. 1,3 Mrd. € an Erträgen aus der Gewerbesteuer gebucht. Ausgehend von diesem Basiswert ergibt sich für den Finanzplanungszeitraum bis 2014 aufgrund der Annahme des anhaltenden Wirtschaftswachstums eine stetige Zunahme der Planwerte. Nach den Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport können für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ab 2012 Steigerungen von 7 % (2012), 6 % (2013) und 5 % (2014) kalkuliert werden, die die bisherigen Veranschlagungen im Finanzplanungszeitraum bis 2013 weitgehend bestätigen. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mussten die Erwartungen jedoch nach unten korrigiert werden, da diese auf der Annahme einer deutlichen Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beruhten. Aus der Neueinschätzung der Umsatzsteueranteile resultiert daher eine Ergebnisverschlechterung in den Jahren 2012 und 2013 von 2,4 bzw. 2,9 Mio. €. 2.3 Aufwendungen In der mittelfristigen Finanzplanung ist eine stetige Zunahme der ordentlichen Aufwendungen zu verzeichnen, die insbesondere durch den geplanten Ausbau der Kinderbetreuung (Zuwendungen, Zuschüsse, Kostenerstattungen) und zunehmende Sozialleistungen (Transferaufwendungen) verursacht wird. Schließlich ergeben sich erhöhte Aufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage (Steueraufwendungen und Umlagen) sowie bei den Abschreibungen, letzteres infolge der geplanten Umsetzung des Investitionsprogramms. Abbildung 5: Ordentliche Aufwendungen Aufwendungen in T€ Ist 2009 Soll 2010 Soll 2011 Prog.2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 * Personalaufwendungen 427.205 448.013 448.769 448.769 448.763 448.963 448.963 * Versorgungsaufwendungen 151.364 109.156 112.277 112.277 112.277 112.277 112.277 * Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 622.913 557.001 565.726 565.726 545.227 539.576 539.576 * Abschreibungen 182.260 151.194 169.111 169.111 176.921 181.515 181.515 * Zuwendungen, Zuschüsse, Kostenerstattungen 515.900 581.908 607.252 607.252 630.891 661.175 679.554 * Steueraufwendungen und Umlagen 368.339 381.264 396.699 419.851 433.547 450.655 464.025 * Transferaufwendungen 596.468 597.552 607.044 607.044 630.648 642.113 652.113 * Sonstige ordentliche Aufwendungen 4.784 3.787 4.044 4.044 4.174 3.949 3.949 Summe ordentliche Aufwendungen 2.869.234 2.829.875 2.910.922 2.934.074 2.982.448 3.040.223 3.081.972 Im Vergleich zum Haushaltsplan 2010/2011 wurden bei der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung bei den ordentlichen Aufwendungen nur unvermeidbare Anpassungen bei den gesetzlich verpflichtenden Sozialleistungen und den gesetzlichen Umlagen vorgenommen. Im Hinblick auf die Budgets der Dezernate und Ämter erfolgten mit Ausnahme der Kinderbetreuung keine Veränderungen. Aufgrund der im Jahr 2013 in nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen zu schaffenden Betreuungsplätze wurden im Folgejahr um rd. 18 Mio. € erhöhte Zuschüsse an die Träger der freien Kindertageseinrichtungen in der Finanzplanung vorgesehen. Bei den Sozialleistungen wurde aufgrund der überplanmäßigen Entwicklung der Aufwendungen im Haushaltsjahr 2010 eine Anpassung für die Folgejahre erforderlich. Bei einem Haushaltsansatz von 597,55 Mio. € mussten 2010 voraussichtlich Sozialleistungen von rd. 609 Mio. € aufgewendet werden. Für die Folgejahre wird trotz wirtschafllicher Erholung mit einem weiteren Anstieg der Aufwendungen für soziale Leistungen gerechnet. Analog zur Ausgabenentwicklung bei den städtischen Sozialleistungen wird auch bei der Entwicklung der Umlage an den Landeswohlfahrtsverband für die überörtliche Sozialhilfe eine höhere Ausgabendynamik als im Haushalt 2010/2011 eingeplant. Dies führt zu zusätzlichen Belastungen von 9 Mio. € (2012), 18 Mio. € (2013) und 27 Mio. € (2014). Schließlich wurden für die Krankenhausumlage Steigerungen von je 0,5 Mio. € in den Jahren 2013 und 2014 aufgenommen. Weitere planerische Belastungen bei den ordentlichen Aufwendungen ergeben sich bei der Gewerbesteuerumlage aufgrund der Erwartung höherer Brutto-Gewerbesteuererträge (2011 bis 2014 kumuliert rd. 49 Mio. €). 2.4 Finanzergebnis Die prognostizierte Entwicklung des Finanzergebnisses bleibt weiterhin negativ. Konstante Finanzerträge vor allem aus Wohnungsbaudarlehen und kurzfristigen Geldanlagen, sowie Dividendenzahlungen aus Beteiligungen (z.B. Messe, Eigenbetrieb Stadtentwässerung) stehen steigenden Zinsaufwendungen aus fundierten Schulden gegenüber. Insbesondere die Kreditaufnahmen aus den Konjunkturprogrammen des Landes und des Bundes 2009 führen zu einem Anstieg der Zinsen und zu langfristigen Belastungen des Ergebnishaushaltes, da die Umlage zur Refinanzierung der Kreditaufnahmen aus dem Konjunkturprogramm des Landes in voller Höhe von den Kommunen als Zinsaufwendungen zu tragen sind. Zwar müssen für die im Finanzplanungszeitraum vorgesehenen Investitionsausgaben planerisch Kreditaufnahmen vorgesehen werden, da aber im Haushaltsvollzug 2010/2011 voraussichtlich eine Nettokreditaufnahme vermieden werden kann, wird dies faktisch erst ab 2012 zu einem Schuldenanstieg führen. Während für die Finanzerträge in der fortgeschriebenen Finanzplanung im Vergleich zum Planungszeitraum 2010 - 2013 keine Anpassung erforderlich war, mussten die Zinsaufwendungen trotz des in den letzten Jahren fortgeführten Schuldenabbaus aus den genannten Gründen zum Ende des Finanzplanungszeitraums nach oben korrigiert werden. Abbildung 6: Finanzergebnis Erträge in Mio. € Ist 2009 Soll 2010 Soll 2011 Prog.2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 Finanzerträge Gr. 55, 56 83,61 32,82 34,26 34,26 34,96 33,76 33,76 Finanzaufwendungen Gr. 77 -72,09 -73,56 -72,27 -72,27 -77,58 -90,88 -102,08 * Finanzergebnis 11,51 -40,74 -38,01 -38,01 -42,62 -57,12 -68,32 Die Zinslastquote, die das Verhältnis der Finanzaufwendungen zu den Ordentlichen Aufwendungen insgesamt[2] angibt, steigt entsprechend von 2,40 % im Jahr 2011 (Prognose) auf knapp 3,2 % am Ende des Planungszeitraumes (zum Vergleich: Ist 2009 = 2,45 %).
- Entwicklung des Gesamtfinanzhaushalts Der Gesamtfinanzhaushalt weist die erwarteten zahlungswirksamen Vorgänge der fortgeschriebenen Haushaltsplanung aus. Abbildung 7: Gesamtfinanzhaushalt Finanzpositionen in Mio. € Soll 2010 Prog. 2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltung -267 -111 -89 -74 -45 Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit -371 -357 -363 -255 -280 Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit 371 357 291 229 218 Summe = Finanzmittelfluss des Haushaltsjahres -267 -111 -160 -100 -107 Finanzmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres 617 490 379 219 119 Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres 490 379 219 119 12 Nettoneuverschuldung 2011 - 2014 = 1.096 Der Finanzmittelbestand zu Beginn des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von rd. 490 Mio. € wurde abweichend von den Planzahlen 2010 bereits auf den voraussichtlichen Stand zum Jahresende 2010 korrigiert. Die ursprüngliche Planung im Doppelhaushalt 2010/2011 ging noch von einem Kassenbestand Anfang 2011 von 269 Mio. € aus. Die Verbesserung der Kassenlage ist im Wesentlichen auf Mehreinnahmen insbesondere bei der Gewerbesteuer und auf geringere Mittelabflüsse bei den Investitionen 2010 zurückzuführen. Mit dem zum 31.12.2010 erwarteten Kassenmittelbestand kann der Finanzmittelbedarf aus Verwaltungstätigkeit voraussichtlich bis zum Ende des fortgeschriebenen Finanzplanungszeitraums 2014 vollständig gedeckt werden. Darüber hinaus können auch Liquiditätsbedarfe aus Investitionstätigkeit teilweise aus vorhandenen Mitteln abgedeckt werden, so dass die planerische Kreditaufnahme entgegen den Annahmen zum Doppelhaushalt 2010/2011 um rund 160 Mio. € unter dem Finanzierungsbedarf aus Investitionstätigkeit liegt. Die Grafik stellt den erwarteten Finanzbedarf aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit dar, sowie den voraussichtlichen Abbau der Liquidität. Abbildung 8: Entwicklung des Finanzmittelbedarfe und der Liquidität in Mio. € [3] 3.1 Finanzmittelbedarf aus Verwaltungstätigkeit Der Finanzmittelbedarf aus Verwaltungstätigkeit hat sich mit der Fortschreibung 2011 bis 2014 zumindest in den ersten Finanzplanungsjahren aufgrund positiver Ertragseinschätzungen bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen verbessert. Die erwarteten Mehreinzahlungen kompensieren die Mindereinzahlungen durch den Wegfall der Grunderwerbsteuerzuweisung und die Mehrauszahlungen im Bereich Soziales zumindest 2011 vollständig. In den nachfolgenden Jahren überwiegen die erwarteten Einzahlungsausfälle und Mehrauszahlungen die positiven Gewerbesteuerannahmen, so dass bis zum Ende des Planungszeitraumes unter derzeitigen Annahmen keine Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit zu erwarten sind. Die Fehlbedarfe können aber vollständig aus bestehenden Kassenmitteln finanziert werden (voraussichtlicher Stand zum 31.12.2010 rd. 490 Mio. €), eine Aufnahme von Kassenkrediten wird demnach auch weiterhin nur unterjährig zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsbedarfen erforderlich werden. 3.2 Finanzmittelbedarfe aus Investitionstätigkeit Der Finanzmittelbedarf aus Investitionstätigkeit wurde auf Basis des zum Doppelhaushalt 2010/2011 beschlossenen Investitionsprogramms fortgeschrieben. Neue Investitionen wurden bis 2014 nicht aufgenommen. Die Auszahlungen für das fortgeschriebene Planjahr 2014 belaufen sich auf ca. 494 Mio. €, die geplanten Einzahlungen auf ca. 214 Mio. €[4] , die Refinanzierungsquote beläuft sich damit auf knapp 44 %. Dabei tragen neben den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen (20 Mio. €) insbesondere Zuschüsse im Bereich Nahverkehr und ÖPNV in Höhe von 169 Mio. € zu der positiven Refinanzierungsquote bei. Die Schwerpunkte der Investitionstätigkeit liegen im fortgeschriebenen Finanzplanungsjahr 2014 weiterhin in den Bereichen Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen (340 Mio. €) sowie Bildung (46 Mio. €) und erreichen damit 69 % des für dieses Jahr geplanten investiven Auszahlungsvolumens. Für Investitionen in das Sachanlagevermögen sind 337 Mio. €, für Zuschüsse und Zuwendungen an Dritte ca. 130 Mio. € eingeplant. Auf die Gewährung von Krediten und den Erwerb von Finanzanlagen entfallen lediglich 15 bzw. 12 Mio. €. 3.3 Finanzmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Der ausgewiesene Finanzmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit unterstellt eine planerische Nettoneuverschuldung im Zeitraum 2011 bis 2014 von rd. 1.096 Mio. €. Die planerische Kreditaufnahme (1.368 Mio. €) deckt die Finanzierungsbedarfe aus im Finanzplanungszeitraum anstehenden Umschuldungen [5] in Höhe von 272 Mio. €, sowie die nicht aus investitiven Einzahlungen oder Kassenmitteln finanzierten Investitionen in Höhe von rd. 1.084 Mio. €. Darüberhinaus sollen in der Haushaltsplanausführung 2011 realisierte Einsparungen und Ergebnisverbesserungen zu einer Vermeidung der planerischen Nettoneuverschuldung eingesetzt werden. Die planerische Schuldenentwicklung wird sich ausgehend vom voraussichtlichen Schuldenstand zum 31.12.2010 in Höhe von 1,08 Mrd. € [6] wie folgt entwickeln: Abbildung 7: Entwicklung des Schuldenstandes und der Nettoneuverschuldung in Mio. € [7] * ohne sonstige Schuldenzu- und -abgänge (z.B. Ausgliederung Eigenbetrieb Städtische Kitas) Anlage 1 (ca. 18 KB) Anlage 2 (ca. 9 KB)
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Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. April 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.06.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Bunte (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE. und Bunte (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung)