Gesamtbereinigung des Rechtsverhältnisses der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Lindner AG wegen des Bauvorhabens "SPG Sanierung Palmengartengesellschaftshaus"
Zusammenfassung
In dem Vorschlag wird die Gesamtbereinigung des Rechtsverhältnisses zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Lindner AG zur Sanierung des Gesellschaftshauses im Palmengarten vorgeschlagen. Nachdem jahrelange Rechtsstreitigkeiten vor dem Landgericht Frankfurt dringend eine Einigung empfohlen haben, wird eine Gesamtzahlung zur Regelung aller wechselseitigen Ansprüche angestrebt. Dies wird als wirtschaftlich sinnvoll erachtet, um weitere Kosten und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass wegen der Baumaßnahme "Sanierung des Gesellschaftshauses im Palmengarten" nach jahrelangem Rechtsstreit das Landgericht Frankfurt eine vergleichsweise Beendigung der derzeit anhängigen o.g. Rechtsstreite dringend angeraten hat. Dem Vergleichsvorschlag gemäß Anlage, der sowohl die (vorgenannten) Rechtsstreitigkeiten zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Lindner AG beendet, also auch alle weiteren etwaigen Ansprüche der Parteien wegen der Sanierung und teilweisen Neuerrichtung des Gesellschaftshauses im Palmengarten erledigt, wird zugestimmt.
- Die von der Lindner AG bisher gerichtlich mit Abschlagszahlungsklage in einem angeblichen Umfang von weiteren 21.893 T€ geltend gemachten Forderungen für zusätzliche Leistungen und Bauzeit gem. § 631 ff. BGB und § 2 Nr. 5 VOB/B sowie alle andere weiteren mit Schlussrechnung eventuell noch geltend zu machenden Ansprüche gegen die Stadt Frankfurt werden mit einer Gesamtzahlung von € 7.353 T€ zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erledigt. Der Betrag ist nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung binnen 10 Tagen auszuzahlen. Die Auszahlung wird in der Produktgruppe 22.11 geleistet. Soweit die Kosten aktivierungsfähig sind, erfolgt die Buchung auf der Projektdefinition 5.001409 "Sanierung des Gesellschaftshauses im Palmengarten", ansonsten im dortigen Ergebnishaushalt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten des Projektes von 39.357 T€ (netto) auf 45.279 T€ (netto) steigen und damit um 15% über der zuletzt bewilligten Summe liegen (M 99/2010). Die Mehrkosten wurden dem Revisionsamt zur Prüfung vorgelegt und werden entsprechend des Prüfungsergebnisses bezogen auf die Überschreitung der bislang bewilligten Bausumme genehmigt.
- Diese überplanmäßigen Auszahlungen / Aufwendungen werden in der vom Revisionsamt festgestellten Höhe genehmigt. Der Magistrat wird beauftragt, die noch fehlende Deckung im Zuge des Jahresabschlusses 2017 herzustellen.
- An die Klägerin sind keine Zinsen zu entrichten. Es dient zur Kenntnis, dass der Zinslauf ab dem im Vergleich genannten Fälligkeitstermin mit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz, derzeit also mit 8,12 % (§ 288 Abs. 2 BGB n.F. i. V. m. Art. 229 § 34 S. 1 EGBGB) einsetzt.
Begründung
Der Hintergrund der mit dem Vergleich zu erledigenden Rechtsstreitigkeiten zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Lindner AG ist die Baumaßnahme "Sanierung und teilweise Neuerrichtung des Gesellschaftshauses im Palmengarten", die 02/2009 als Generalunternehmerleistung an eine ARGE Palmengarten Gesellschaftshaus - bestehend aus der Lindner AG und der Imtech Deutschland GmbH & Co. KG - vergeben wurde. Infolge der bei Vertragsschluss unbekannten Bestandsrisiken aus der unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäudesubstanz und wegen umfassenden Änderungen des Bauprogramms sowie stadtseitig verlangter Zusatzleistungen, wurden während des 3,5 Jahre dauernden Bauablaufs nicht unerhebliche Änderungen des beauftragten Bauprogramms sowie Zusatzleistungen erforderlich. Diese haben zu einer großen Vielzahl von eingereichten Nachträgen und Forderungen wegen der Überschreitung der vertraglich vereinbarten Bauzeit geführt. Über die von der ARGE seit Ende 2013 verfolgten Nachtragsforderung in Höhe eines Gesamtbetrages von ca. 21 Mio. € konnte zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden. Auch wegen der in 2013 und 2014 nach und nach bekanntwerdenden Mangelsituation sah sich die Stadt veranlasst, jegliche weitere Forderung der Auftragnehmerin zurückzuweisen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Oktober 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.12.2017 im OBR 2 angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung)