Ankauf von BKRZ zum Neubau der Kita Feuerwehrstraße Gemarkung Eckenheim, Flur 11, Flurstück 224/39, Teilfläche von ca. 2.197,43 m2
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Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M 196
Betreff: Ankauf von BKRZ zum Neubau der Kita Feuerwehrstraße Gemarkung Eckenheim, Flur 11, Flurstück 224/39, Teilfläche von ca. 2.197,43 m2
- Dem Abschluss der Grundstückskaufverträge auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienst-Zentrum Grundstücksgesellschaft mbH Co KG (BKRZ) Paulsplatz 9 60311 Frankfurt am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Eckenheim, Flur 11, Flurstück 224/39 Teilfläche von ca. 2.197,43 m2 Kaufpreis: vorläufige Grunderwerbskosten der BKRZ 568.424,44 € zuzüglich Abrisskosten (bezogen auf das Kita-Grundstück) 92.480,95 € vorläufig ca. 660.905,39 € zzgl. Erschließungskosten in noch nicht näher bezifferter Höhe Besondere Bedingungen: Die Stadt Frankfurt am Main tritt das Kaufgrundstück betreffend als Rechtsnachfolger in die der BKRZ gemäß Grundstückskaufvertrag vom 19.11.2011 von der BIMA auferlegten Verpflichtungen ein und verpflichtet sich etwaige Rechtsnachfolger in gleicher Art und Weise zu binden. Die BKRZ GmbH Co KG veräußert das Kaufgrundstück zum seinerzeitigen Kaufpreis 501.425,91 € (= 228,19 €/m2) zzgl. ant. Vermessungkosten 898,39 € zzgl. ant. Gutachtenkosten 515,62 € zzgl. ant. Notar-/Gerichtskosten 20.724,14 € zzgl. ant. Grunderwerbssteuer 17.549,68 € zzgl. ant. Kosten Projektsteuerung 2.833,09 € zzgl. ant. 3% Zinsen ab 9.1.12 vorl. 24.477,61 € insgesamt vorläufig 568.424,44 € an die Stadt Frankfurt am Main. Bei der Kaufpreisfindung des zwischen der BIMA und der BKRZ am 19.11.2011 geschlossenen Kaufvertrages wurden die anfallenden Abbruchkosten und die Kosten für die Entsiegelung der Flächen mit jeweils 20,-- € / m2 berücksichtigt. Die Abbruchkosten des auf dem Kaufgrundstück aufstehenden baufälligen Gebäudes in Höhe von 92.480,95 € trägt die Stadt Frankfurt am Main. Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen der BKRZ GmbH & Co KG und der Stadt Frankfurt am Main für das bislang straßenmäßig und medial nicht erschlossene Kaufgrundstück. Die Erschließungskosten für das noch unerschlossene Kaufgrundstück gehen zu Lasten d. Stadt Frankfurt am Main Für eventuell zusätzlich anfallende Sanierungskosten aufgrund von Altlasten und Bodenverunreinigungen auf dem Kaufgrundstück können Regressansprüche gegen die BIMA als Voreigentümerin geltend gemacht werden. Übernahme des Grundstückes in dem Zustand, in dem es sich zurzeit des Vertragsabschlusses befindet. Nachzahlungsverpflichtung auf den Kaufpreis sollte innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsabschluss eine nach Art und / oder Maß höherwertige Nutzungsmöglichkeit als Gemeinbedarf zulässig werden. Kosten und Steuern: Die Kosten und Steuern des Kaufvertrages, der Grundstücksvermessung und der Vertragsdurchführung trägt die Stadt. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 200,00 €/m2 beträgt. Begründung: Mit Kaufvertrag vom 19.12.2011, UR.-Nr. 177/2011 des Notars Dr. Hinrich Thieme mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main hat die BKRZ GmbH & Co KG die nordöstlich Teilfläche der ehemaligen Gibbs-Kaserne Grundstück Gemarkung Eckenheim Flur 11 Nr. 224/39 mit einer Größe von insgesamt 9.230 m2 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) für die Errichtung eines geplanten Katastrophenschutzlagers, sowie die Teilfläche entlang der Gießener Straße für die Errichtung einer städtischen Kita erworben. Die BKRZ GmbH & Co KG veräußert der Stadt Frankfurt am Main die für den Neubau der Kita Feuerwehrstraße benötigte ca. 2.197,43 m2 große Fläche dieses Grundstücks zum Selbstkostenpreis. Da der dieser Vorlage zugrunde gelegte Kaufpreis lediglich die von der BKRZ GmbH & Co KG bereits für das Kaufgrundstück verauslagten Grunderwerbskosten umfasst, besteht hier kein weiterer Verhandlungsspielraum. Maßstab 1:500 Gemarkung Eckenheim Flur 11, Flurstück 224/39 tlw. Maßstab 1:2000 Gemarkung Eckenheim Flur 11, Flurstück 224/39 tlw.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 06.11.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. November 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP