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Verkauf des städtischen Grundstücks Gemarkung Sindlingen, Flur 20, Flurstück 809/1, Mockstädter Straße

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 191

Betreff: Verkauf des städtischen Grundstücks Gemarkung Sindlingen, Flur 20, Flurstück 809/1, Mockstädter Straße

  1. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Garten- und Landschaftsbau GbR Gebr. Bernd und Markus Krämer Huthmacher Straße 7 65931 Frankfurt am Main Kaufgegenstand: Gemarkung Sindlingen, Flur 20, Flurstück 809/1 hält 382 m2 Kaufpreis: Für 382 m2 ergibt sich ein Kaufpreis von 80.220,00 EUR (210,00 EUR/m2). Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Grundstück verlegte Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind grundbuchlich zu sichern. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Der bestehende Pachtvertrag mit dem Käufer endet mit Eigentumsübergang. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung Der Magistrat, das Dezernat V - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für das Flurstück 210,00 EUR/m2 beträgt. Begründung: Das städtische Flurstück ist derzeit als Erweiterungsfläche des Gewerbebetriebs der Gebrüder Krämer verpachtet. Auf dem Nachbargrundstück Gemarkung Sindlingen, Flur 20, Flurstück 809/2 unterhält der TV Sindlingen eine Sporthalle. Der Grundstücksstreifen zwischen der Sporthalle und dem städtischen Grundstück wird durch einen Gestattungsvertrag ebenfalls von dem Gewerbebetrieb der Gebrüder Krämer genutzt. Das städtische Grundstück kann eigenständig nicht sinnvoll genutzt und bebaut werden. Seitens des TV Sindlingen besteht kein Bedarf an der Erweiterung der bisherigen Flächen. Daher stellt das städtische Flurstück eine klassische Arrondierungsfläche dar und soll an den Gewerbebetrieb der Gebrüder Krämer verkauft werden. Anlage _Plaene_Mockstaedter_Strasse (ca. 1,7 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 14.11.2017, NR 452 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.09.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2017Sie sind hier
    MM 191Verkauf des städtischen Grundstücks Gemarkung Sindlingen, Flur 20, Flurstück 809/1, Mockstädter Straße
    Magistratsvortrag
  2. 14. November 2017NRNR 452Erbpacht statt Verkauf für städtische LiegenschaftenSTVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 15 · 06.11.2017
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung)

OBR 6
Sitzung 16 · 07.11.2017
TO I, TOP 50
Angenommen
Der Vorlage M 191 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFREPFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, REP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 14.11.2017
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Der Vorlage M 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 452 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 191 = Ablehnung, NR 452 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 191 = Ablehnung, NR 452 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 16.11.2017
TO II, TOP 44
Angenommen
1. Der Vorlage M 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 452 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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