Erbpacht statt Verkauf für städtische Liegenschaften
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Liegenschaften Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 191/17 wird abgelehnt. Der Magistrat wird beauftragt, den Erbpachtvertrag für die betreffenden 382 m2 städtische Fläche mit dem bisherigen Vertragspartner zu verlängern. Begründung: Bisher verkauft die Stadt Frankfurt immer wieder Flächen; häufig geht es um kleinere Erschließungs-, Arrondierungs- oder Ergänzungsflächen. Finanziell hat sie dies aufgrund ihrer Haushaltslage nicht nötig, und die rechtlichen Voraussetzungen für ein anderes Vorgehen sind gegeben - denn durch Erbpacht- oder Nutzungsverträge kann die Nutzung der Flächen durch Dritte umfassend geregelt werden. Nur wenn die Stadt Frankfurt Flächen im Eigentum (be-)hält, stellt sie sicher, dass diese Flächen in Zukunft in einer für die Allgemeinheit angemessenen Weise (um-)genutzt werden können. Damit bleibt für die Stadt Frankfurt auch in Zukunft Spielraum in der Liegenschaftspolitik und der Gestaltung des öffentlichen Raums erhalten. Flächen, die langfristig in städtischem Eigentum sind, können auch nicht mehr Teil der Spekulationstaktiken privater Investoren sein. Aus diesen Gründen verzichtet die Stadt Frankfurt darauf, Grundstücke zu verkaufen und hält sie stattdessen in Erbpacht. In der Magistratsvorlage M 191/2017 geht es um den Verkauf von 382 m2 Grundfläche zur Erweiterung der Geschäftsfläche eines Gartenbaubetriebes. Diese Fläche wird schon jetzt durch ebendiesen Betrieb genutzt. Warum diese Nutzung nicht mit einer Verlängerung des Vertrages sinnvoll fortgeführt werden kann, ist der Vorlage nicht zu entnehmen.
Inhalt
Antrag vom 14.11.2017, NR 452
Betreff: Erbpacht statt Verkauf für städtische Liegenschaften Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 191/17 wird abgelehnt. Der Magistrat wird beauftragt, den Erbpachtvertrag für die betreffenden 382 m2 städtische Fläche mit dem bisherigen Vertragspartner zu verlängern.
Begründung: Bisher verkauft die Stadt Frankfurt immer wieder Flächen; häufig geht es um kleinere Erschließungs-, Arrondierungs- oder Ergänzungsflächen. Finanziell hat sie dies aufgrund ihrer Haushaltslage nicht nötig, und die rechtlichen Voraussetzungen für ein anderes Vorgehen sind gegeben - denn durch Erbpacht- oder Nutzungsverträge kann die Nutzung der Flächen durch Dritte umfassend geregelt werden. Nur wenn die Stadt Frankfurt Flächen im Eigentum (be-)hält, stellt sie sicher, dass diese Flächen in Zukunft in einer für die Allgemeinheit angemessenen Weise (um-)genutzt werden können. Damit bleibt für die Stadt Frankfurt auch in Zukunft Spielraum in der Liegenschaftspolitik und der Gestaltung des öffentlichen Raums erhalten. Flächen, die langfristig in städtischem Eigentum sind, können auch nicht mehr Teil der Spekulationstaktiken privater Investoren sein. Aus diesen Gründen verzichtet die Stadt Frankfurt darauf, Grundstücke zu verkaufen und hält sie stattdessen in Erbpacht. In der Magistratsvorlage M 191/2017 geht es um den Verkauf von 382 m2 Grundfläche zur Erweiterung der Geschäftsfläche eines Gartenbaubetriebes. Diese Fläche wird schon jetzt durch ebendiesen Betrieb genutzt. Warum diese Nutzung nicht mit einer Verlängerung des Vertrages sinnvoll fortgeführt werden kann, ist der Vorlage nicht zu entnehmen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 191 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.11.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2017MM 191Verkauf des städtischen Grundstücks Gemarkung Sindlingen, Flur 20, Flurstück 809/1, Mockstädter StraßeMagistratsvortrag
- 14. November 2017Sie sind hierNRNR 452Erbpacht statt Verkauf für städtische LiegenschaftenSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 191 = Ablehnung, NR 452 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)