Einbeziehung der Grundstücke der Gemarkung Seckbach mit zusammen 5.927 m2 in das bestehende Erbbaurecht Frankfurt e. V. Gemarkung Seckbach Haenischstraße 15…
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Einbeziehung der Grundstücke der Gemarkung Seckbach mit zusammen 5.927 m2 in das bestehende Erbbaurecht Frankfurt e. V. Gemarkung Seckbach Haenischstraße 15 sowie Verlängerung der Erbbaurechtslaufzeit auf 60 Jahre
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Einbeziehung der Grundstücke in das bestehende Erbbaurecht und der Verlängerung der Laufzeit wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Erbbauberechtigte: | Eintracht Frankfurt e.V. | Alfred-Pfaff-Straße 1 | 60386 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück : | Gemarkung Seckbach Flur 41, | Nr. 18/1 | hält 3.980 m², | | Nr. 17/6 | hält 1.386 m² | Flur 38 | Nr. 217 | hält 122 m² | | Nr. 213/2 | hält 104 m² | | Nr. 213/1 | hält 143 m² | | Nr. 212 | hält 88 m² | | Nr. 211 | hält 104 m² | | zusammen | 5.927 m² | Die Fläche ist im beigefügten Lageplan blau umrandet. Die bereits bestehende Erbbaurechtsfläche ist rot umrandet. Erbbauzweck : | Errichtung und Betrieb einer Tennishalle und Tennisplätzen. Erbbauzins: | Sportfläche 1,00 €/m² somit 5.927,00 € p.a. Anpassung : | Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel. Der Erbbauzins passt sich alle fünf Jahre entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex an. Laufzeitverlängerung: | von derzeit 31.12.2036 | bis 31.12.2082 Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Das Erbbaugrundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: | Sofern im Erbbaugrundstück Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind, für die die Stadt zur Sicherung von Rechten bei Veräußerung verpflichtet ist, räumt der Erbbauberechtigte auf Verlangen der Träger dieser Einrichtungen zu deren Gunsten entgeltfrei beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Sinne der §§ 1090 ff. BGB zur Sicherung des Anlagenfortbestands und -betriebes ein. Vorkaufsrecht: | Der Stadt Frankfurt am Main steht ein Vorkaufsrecht für jeden Fall der Veräußerung zu. Anlieger- und Erschließungsbeiträge: | Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB für Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung dieses Vertrages bautechnisch abgeschlossen sind, trägt der Grundstückseigentümer unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld. Erschließungsbeiträge für nach der Beurkundung fertiggestellte Erschließungsmaßnahmen sowie Kosten, Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den Kanalanschlussbeitrag trägt in jedem Fall der neue Erbbauberechtigte. Kosten und Steuern: | Sämtliche Kosten und Steuern des Erbbauvertrages und seiner Durchführung, insbesondere die Kosten des Notars und mit Vollzug im Grundbuch verbundene Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Erbbauberechtigte. Dies gilt auch für alle Nachtragsverträge zum Erbbauvertrag. | Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) trägt jede Partei für sich. Verrechnung: | Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Kontengruppe 50, Erträge aus Erbbaurechten Es dient zur Kenntnis, dass die Bodenrichtwertkarte für den maßgeblichen Bereich einen Richtwert von 28 €/m² für Freizeitgartenflächen ausweist.
- Der Magistrat, das Dezernat XI - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Das einzubeziehende Grundstück 18/1 ist bereits mit Tennisplätzen bebaut, auf der weiteren Fläche soll auch ein Tennisplatz entstehen. Die Flächen werden aktuell von der Eintracht Frankfurt gepflegt und unterhalten. Der Verein wünscht sich eine höhere Planungssicherheit. Die Weiterentwicklung der Sportanlage sowie die Weiterentwicklung des Sports im Verein werden gestärkt. Die Einbeziehung dient der Arrondierung.
B. Alternativen
Keine Weiterentwicklung.
C. Lösung
Durch die Einbeziehung und somit Arrondierung der Flächen in das Erbbaurecht und die Verlängerung der Laufzeit, erhält die Eintracht Frankfurt die erwünschte Planungssicherheit.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine
In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich bei Zugrundelegung eines mittleren Zinssatzes von 1,5 % über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt in Höhe von 181.687,44 €.
Anlage _Lageplan_1_zu_1000 (ca. 541 KB) Anlage _Lageplan_1_zu_2000 (ca. 761 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2023Sie sind hierMM 187Einbeziehung der Grundstücke der Gemarkung Seckbach mit zusammen 5.927 m2 in das bestehende Erbbaurecht Frankfurt e. V. Gemarkung Seckbach Haenischstraße 15 sowie Verlängerung der Erbbaurechtslaufzeit auf 60 JahreMagistratsvortrag
- 3. Dezember 2023NRNR 826Grünes auch Grün darstellenSTVV-Antrag · Gartenpartei
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 187 = Annahme, NR 826 = Ablehnung) Gartenpartei (M 187 = Ablehnung, NR 826 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 187 = Ablehnung, NR 826 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)