Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 17
Betreff: Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Kleyerstraße / Ackermannstraße in Frankfurt am Main - Gallus ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 02.07.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll für das Gebiet nördlich der Kleyerstraße und südöstlich der Rebstöcker Straße Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Die ehemals gewerblich genutzten Flächen lassen auf Grund der zentralen Lage und der bereits bestehenden angrenzenden Wohnbebauung eine Konversion in Wohnnutzungen sinnvoll erscheinen. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zu beantragen.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE
Zu I. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 905 - Kleyerstraße / Ackermannstraße liegt im Stadtteil Gallus und umfasst eine Fläche von etwa 10,6 ha. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden durch die Wohnbebauung südlich der Mainzer Landstraße, im Osten durch die Rebstöcker Straße, im Süden durch die Kleyerstraße und im Westen durch die Ackermannstraße begrenzt. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Ziel des Bebauungsplans Nr. 905 ist die Schaffung von Planungsrecht für ein innerstädtisches Wohnquartier für Familien, Senioren, Singles und Studenten mit einem Anteil von 30% an öffentlich gefördertem Wohnungsbau und gebietsergänzenden Infrastruktureinrichtungen. Bisher wurden die Flächen durch die Firmen "Avaya" und "Teves" gewerblich genutzt. Der als schutzwürdig beurteilte Baumbestand soll nach Möglichkeit erhalten werden. Der Anschluss des Plangebiets an den ÖPNV erfolgt über die Haltestellen Rebstöcker Straße der Straßenbahnlinie 11, Ordnungsamt der Straßenbahnlinie 21 sowie über die Haltestelle Kleyerstraße der Buslinie 52. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans im westlichen Bereich "gewerbliche Baufläche - Bestand" und im östlichen Bereich "gemischte Baufläche - Bestand" dar. Der Bebauungsplan ist somit nicht aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt und eine Änderung in "Wohnbaufläche" erforderlich. Darüber hinaus ist im nordöstlichen Teil quer durch das Gebiet eine "Schienennahverkehrsstrecke - Bestand" dargestellt. Für den Bereich des Plangebietes gelten der Fluchlinienplan F1634 - förmlich festgestellt am 10.08.1953, der den größten Teil des Geltungsbereichs abdeckt, sowie die Fluchtlinienpläne F36 - förmlich festgestellt am 26.08.1884, F108 - förmlich festgestellt am 19.05.1893, F627 Blatt 2 - förmlich festgestellt am 10.12.1907, F682 - förmlich festgestellt am 30.08.1910, F1540 - förmlich festgestellt am 23.01.1950 und F1570 - förmlich festgestellt am 20.08.1951. Alle Fluchtlinienpläne enthalten lediglich Aussagen zu Straßen- und Baufluchtlinien. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich für das Plangebiet im Übrigen nach § 34 BauGB. Zu II. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu ändern. Anlage _Lageplan (ca. 4,8 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Januar 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: FDP, ELF Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP; NPD (= Enthaltung)