Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Hafenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2012
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Vortrag des Magistrats vom 16.09.2013, M 167
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Hafenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2012
- Von dem vorgelegten Jahresabschluss und dem Lagebericht der Hafenbetriebe für das Jahr 2012 sowie dem Prüfungsbericht der SWS Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich, wird Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss, der einen Gewinn von 763.683,81 € ausweist, und der Lagebericht gelten hiermit als festgestellt.
- Von dem Gewinn in Höhe von 763.683,81 € werden 400.000,00 € für die Altlastensanierung des Grundstücks Franziusstraße 25 - 27 in die zweckgebundene Rücklage eingestellt und der verbleibende Betrag in Höhe von 363.683,81 € an den städtischen Haushalt abgeführt. Die Ausschüttung wird drei Wochen nach Feststellung fällig. Begründung: Für den Jahresabschluss 2012 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) vom 09.06.1989 Anwendung. Nach § 27 Abs.3 EigBGes sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht nach Prüfung durch den Abschlussprüfer mit dessen Bericht und den Stellungnahmen der Betriebsleitung und der Betriebskommission über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen, die über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes beschließt. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den von der Gemeindevertretung bestimmten Abschlussprüfer, die SWS Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich, ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes erfolgt, wobei die Prüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex mit einschloss. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Betriebskommission hat keine Einwendungen und empfiehlt, von dem Gewinn in Höhe von 763.683,81 € einen Betrag von 400.000,00 € in die zweckgebundene Rücklage einzustellen und den verbleibenden Betrag von 363.683,81 € an den städtischen Haushalt abzuführen. Hinweis: Anlagen Jahresabschluss und Prüfungsbericht stehen digital nicht zur Verfügung.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.09.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. September 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)