Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main hier: Mittelvergabe 2019, Teil 2
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 07.10.2019, M 158
Betreff: Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main hier: Mittelvergabe 2019, Teil 2 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4491 (M 91)
- Gemäß den nachstehenden Bestimmungen werden Frankfurter Sportvereine im Rahmen des "Förderprogramms zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" durch Zuwendungen gefördert. Die im Förderprogramm zur Begutachtung der Anträge vorgesehene Kommission, in der das Energiereferat, das Amt für Bau und Immobilien (Abteilung Energiemanagement) und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, befürwortet für die Umstellung der Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik bei einem Frankfurter Sportverein den Fördersatz von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
- Für den nachstehenden Verein wird die folgende Zuwendung auf der Grundlage des unter I. genannten Förderprogramms bewilligt. Sportverein Blau-Gelb Frankfurt e.V.: Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED-Technik 31.973,15 €
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Begründung: A) Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine dabei zu unterstützen, ihre vereinseigenen Sportanlagen energetisch zu ertüchtigen. Auf vereinseigenen Sportanlagen sollen Ressourcen effizienter genutzt und zum Klimaschutz beigetragen werden. Zu diesem Zweck wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 (M 180) das o.g. "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. B) Alternativen Ohne die hier vorgeschlagene Förderung wäre der Verein nicht in der Lage, die Flutlichtanlagen auf zeitgemäße LED-Technik umzurüsten; es würde vielmehr aufgrund der veralteten Flutlichtanlagen weiterhin ein überhöhter Energieverbrauch verursacht - im Sinne der Zielsetzung des von der Stadt beschlossenen Förderprogramms und der von der Kommission ergangenen Empfehlung gibt es insofern keine Alternativen. C) Lösung Gefördert wird eine beantragte Maßnahme auf einer Frankfurter vereinseigenen Sportanlage, die der Energieeinsparung auf dieser Sportstätte dient und als solche dem Verein empfohlen wurde, entsprechend dem im November 2008 beschlossenen im Betreff genannten Förderprogramm (M 180). Im Vorfeld wurde - wie im Förderprogramm vorgesehen - vom Landessportbund Hessen e.V. eine Energie-Beratung für die vereinseigene Sportstätte durchgeführt, um die dort sinnvollen Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. zur Gewinnung von erneuerbaren Energien zu ermitteln. Die Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED-Technik wurde dem SV Blau-Gelb Frankfurt e.V. als sinnvolle Maßnahme empfohlen. Der 2019 eingereichte Antrag des SV Blau-Gelb Frankfurt e.V. auf Förderung der Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED-Technik wurde von der im Programm vorgesehenen Kommission, in der das Energiereferat, das Amt für Bau und Immobilien (Abteilung Energiemanagement) und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form des hier vorliegenden Fördervorschlags dargestellt. D) Kosten 1. Zuwendungshöhe Die zuwendungsfähigen Kosten betragen lt. Kostenschätzung des Vereins 63.946,29 €. Bei dem von der Kommission befürworteten Fördersatz von 50 % ergibt sich eine städtische Förderung von max. 31.973,15 €. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von max. 31.973,15 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Kosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sachliche Folgekosten keine c) Kapitalkosten Abschreibung keine kalkulatorische Verzinsung keine 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Oktober 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.11.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL