Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main hier: Mittelvergabe 2014
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 27.10.2014, M 183
Betreff: Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main hier: Mittelvergabe 2014 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4183 (M 241) Gemäß den nachstehenden Bestimmungen werden Vereine im Rahmen des "Förderprogramms zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" durch Zuwendungen gefördert. Die entsprechenden Mittel werden bewilligt (s. Punkt III.).
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Förderung von Sportvereinen nach dem "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" im Haushalt 2014 in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben -) Mittel veranschlagt sind.
- Die im Förderprogramm zur Begutachtung der Anträge vorgesehene Kommission, in der das Energiereferat, das Hochbauamt und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, befürwortet 2014 für alle vier beantragten zuwendungsfähigen Projekte gleichmäßig den Fördersatz von 50 % der geltend gemachten Kosten.
- Für die nachstehenden Vereine werden die folgenden Zuwendungen auf der Grundlage des unter I. genannten Förderprogramms geleistet: Club Fidele Nassauer 1931 e.V. (Erneuerung der Heizungsanlage mit Einbau einer Deckenstrahlungsheizung) 31.912,76 € Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. (Erneuerung der Fensteranlagen) 3.514,34 € Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e.V. (Dachabdichtung mit Wärmedämmung) 47.405,26 € Turnverein Niederrad e.V. (Erneuerung der Heizungsanlage) 13.108,17 € Summe: 95.940,53 € Hinzuzurechnen sind die Kosten für die Durchführung von Energie-Check-Beratungen (s. Punkt IV.) in Höhe von insgesamt 2.142,-- €.
- Es dient zur Kenntnis, dass sich die Kosten für Energie-Check-Beratungen auf vereinseigenen Anlagen 2014 auf 2.142 € (incl. Mehrwertsteuer) belaufen. Diese werden aus den Mitteln des Förderprogramms beglichen. Begründung: Gefördert werden Maßnahmen auf Frankfurter vereinseigenen Sportanlagen, die der Gewinnung erneuerbarer Energien oder der Energieeinsparung auf diesen Sportstätten dienen und als solche den Vereinen empfohlen wurden, entsprechend dem im November 2008 beschlossenen im Betreff genannten Förderprogramm (M 180). In Vorbereitung von Energiespar-Projekten der Vereine wurden - wie im Programm vorgesehen - vom Landessportbund Hessen e.V. Energie-Check-Beratungen durchgeführt, um die auf der jeweiligen Sportstätte sinnvollen Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. zur Gewinnung von erneuerbaren Energien zu ermitteln. Die Kosten für diese Energie-Checks (2014: 1.800 € zzgl. 19 % MWSt) werden aus den Mitteln für das Förderprogramm finanziert. Die 2014 nach den durchgeführten Energie-Checks eingereichten vier Anträge der Frankfurter Turn- und Sportvereine wurden von der im Programm vorgesehenen Kommission, in der das Energiereferat, das Hochbauamt und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, geprüft und auf dieser Basis der hier vorliegende Fördervorschlag erarbeitet. Das "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" soll sich mit höheren Fördersätzen deutlich von der normalen Sportförderung abheben, um auch finanziell schlecht gestellten Sportvereinen die notwendigen Investitionen in die energetische Ertüchtigung ihres Gebäudebestandes zu ermöglichen. Der Fördersatz von 50 % für die 2014 beantragten Projekte trägt dieser Absicht des Förderprogramms Rechnung. Da seit seiner Einführung (2008) zahlreiche Vereinsprojekte aus dem Förderprogramm Energiesparen umfangreich unterstützt werden konnten und die Zahl der Anträge im Vergleich zu den ersten Jahren rückläufig ist, soll - auch in Anbetracht der Haushaltslage - ab 2015/2016 nur noch ein Betrag von 50.000 Euro jährlich für dieses Programm zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Oktober 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.12.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP