„Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main“ hier: Mittelvergabe 2011
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 27.05.2011, M 106
Betreff: "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" hier: Mittelvergabe 2011 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.09.2010, § 8627 (M 145) Gemäß den nachstehenden Bestimmungen werden Vereine im Rahmen des "Förderprogramms zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" durch Zuwendungen gefördert. Die entsprechenden Mittel werden bewilligt (s. Punkt III.).
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Förderung von Sportvereinen nach dem "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" im Haushalt 2011 in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben -) ein Betrag von 200.000,- Euro veranschlagt ist.
- Der Fördersatz kann lt. Förderprogramm bei "bis zu 75 %" liegen. Nach Beschluss der Kommission zur Prüfung der Anträge soll für alle Projekte derselbe Fördersatz verwendet werden. Die Kommission befürwortet 2011 einen Fördersatz von 50 % der geltend gemachten Kosten. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Vereine, die Anträge auf Fördermittel aus dem "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" gestellt haben, zum großen Teil aufgrund ihres hohen Jugendanteils für die beantragten Bauprojekte lt. Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main (Abschnitt III., Abs. 3.) auch Anspruch auf Zuschüsse aus der "Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten" (Produktgruppe 21.16) hätten (35 % zu den zuwendungsfähigen Kosten bei einem Jugendanteil über 20 %). Es werden daher Mittel im Bereich Sportförderung umgeschichtet, um die unter III. angegebene volle Bezuschussung aller aus dem "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" beantragten Projekte zu ermöglichen. Die nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2011 zu gewährenden Zuschüsse und Zuwendungen an die Frankfurter Vereine werden durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigt.
- Für die nachstehenden Vereine werden 2011 die folgenden Zuwendungen auf der Grundlage des unter I. genannten Förderprogramms geleistet: Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße (Sanierung der Hallenbeleuchtung) 3.459,70 € Höchster Tennis- und Hockeyclub 1899 (Sanierung der Hallenbeleuchtung) 4.614,17 € Frankfurter Tennisclub 1914 Palmengarten (Heizungsanlage und Klein-BHKW) 41.743,75 € (Sanierung der Hallenbeleuchtung) 14.524,50 € Turnerschaft 1856 Griesheim (Heizungsanlage und Klein-BHKW) 19.345,40 € (Fenstererneuerung) 8.633,85 € Sportverein Blau-Gelb Frankfurt (Heizungsanlage und Klein-BHKW) 35.941,18 € VfL Germania 1894 Frankfurt (Heizungsanlage) 8.842,-- € Turngemeinde Höchst 1847 (Fenstererneuerung) 31.864,50 € Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße (Wärmedämmung) 35.907,15 € Tennisclub Cassella (Thermostatventile, Wasserspar-Duschköpfe) 1.851,70 € Summe *: 206.727,90 € * Hinzuzurechnen sind die Kosten für die Durchführung der Energie-Checks (s. Punkt IV.) in Höhe von insgesamt 3.570,-- €.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass sich die Kosten für Energie-Checks 2011 auf 3.570 € (incl. Mehrwertsteuer) belaufen. Diese werden aus den Mitteln des Förderprogramms beglichen.
- Die Durchführung des Förderprogramms steht unter dem Vorbehalt der Rechtswirksamkeit des Haushaltsplans. Begründung: Gefördert werden Maßnahmen auf Frankfurter vereinseigenen Sportanlagen, die der Gewinnung erneuerbarer Energien oder der Energieeinsparung auf diesen Sportstätten dienen, entsprechend dem im November 2008 beschlossenen im Betreff genannten Förderprogramm. Für die beantragten Projekte wurde - wie im Programm vorgesehen - vom Landessportbund Hessen e.V. eine Energie-Check-Beratung durchgeführt, um die auf der jeweiligen Sportstätte sinnvollen Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. zur Gewinnung von erneuerbaren Energien zu ermitteln. Die Kosten für diese Energie-Checks (2011: 3.000 € zzgl. 19 % MWSt) werden aus den Mitteln für das Förderprogramm finanziert. Die nach den durchgeführten Energie-Checks eingereichten Anträge der Frankfurter Turn- und Sportvereine wurden von der im Programm vorgesehenen Kommission, in der das Energiereferat, das Hochbauamt und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, geprüft, eine Prioritätenliste der beantragten Maßnahmen aufgestellt und auf dieser Basis der vorliegende Fördervorschlag erarbeitet. Das "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" soll sich mit höheren Fördersätzen deutlich von der normalen Sportförderung abheben, um auch finanziell schlecht gestellten Sportvereinen die notwendigen Investitionen in die energetische Ertüchtigung ihres Gebäudebestandes zu ermöglichen. Der Fördersatz von 50 % für die 2011 beantragten Projekte trägt dieser Absicht des Förderprogramms Rechnung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Mai 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.08.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen Bunte (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und AGP gegen Bunte (= Ablehnung)