Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main hier: Mittelvergabe 2019
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 24.06.2019, M 91
Betreff: Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main hier: Mittelvergabe 2019 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2019, § 3645 (M 221)
- Gemäß den nachstehenden Bestimmungen werden Frankfurter Sportvereine im Rahmen des "Förderprogramms zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" durch Zuwendungen gefördert. Die im Förderprogramm zur Begutachtung der Anträge vorgesehene Kommission, in der das Energiereferat, das Amt für Bau und Immobilien (Abteilung Energiemanagement) und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, befürwortet für die Umstellung der Beleuchtungsanlage auf LED-Technik bei einem Frankfurter Sportverein den Fördersatz von 50 %.
- Für den nachstehenden Verein wird die folgende Zuwendung auf der Grundlage des unter I. genannten Förderprogramms bewilligt: Turnverein 1882 Harheim e. V.: Umrüstung der Beleuchtungsanlage in der Sporthalle auf LED-Technik 20.627 € Hinzuzurechnen sind die Kosten für die Durchführung von Energie-Check-Beratungen in Höhe von insgesamt 1.071 €
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 -Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Begründung: A) Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine dabei zu unterstützen, ihre vereinseigenen Sportanlagen energetisch zu ertüchtigen. Auf vereinseigenen Sportanlagen sollen Ressourcen effizienter genutzt und zum Klimaschutz beigetragen werden. Zu diesem Zweck wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 (M 180) das o.g. "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. B) Alternativen Ohne die hier vorgeschlagene Förderung wäre der Verein nicht in der Lage, eine zeitgemäße Beleuchtungsanlage in die Vereinshalle einzubauen; es würde vielmehr aufgrund der veralteten Beleuchtungsanlage weiterhin ein überhöhter Energieverbrauch verursacht - im Sinne der Zielsetzung des von der Stadt beschlossenen Förderprogramms und der von der Kommission ergangenen Empfehlung gibt es insofern keine Alternativen. C) Lösung Gefördert wird eine beantragte Maßnahme auf einer vereinseigenen Sportanlage in Frankfurt am Main, die der Energieeinsparung auf dieser Sportstätte dient und als solche dem Verein empfohlen wurde, entsprechend des genannten Förderprogrammes. Im Vorfeld wurde - wie im Förderprogramm vorgesehen - vom Landessportbund Hessen e. V. eine Energie-Check-Beratung auf der vereinseigenen Sportstätte durchgeführt, um die dort sinnvollen Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. zur Gewinnung von erneuerbaren Energien zu ermitteln. Der Austausch der Beleuchtungsanlage in der Vereinshalle wurde dem Turnverein 1882 Harheim e.V. als sinnvolle Maßnahme empfohlen. Der 2019 eingereichte Antrag des Turnverein 1882 Harheim e. V. auf Förderung des Austausches der Beleuchtungsanlage wurde von der im Programm vorgesehenen Kommission, in der das Energiereferat, das Amt für Bau und Immobilien (Abteilung Energiemanagement) und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e. V. vertreten sind, geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form des hier vorliegenden Fördervorschlags dargestellt. D) Kosten 1. Zuwendungshöhe Die zuwendungsfähigen Kosten betragen lt. Kostenschätzung des Vereins 41.254 €. Bei dem von der Kommission befürworteten Fördersatz von 50 % ergibt sich eine städtische Förderung von max. 20.627 €. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von max. 20.627 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Kosten 1.071 € brutto für Energie-Checks 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sachliche Folgekosten keine c) Kapitalkosten Abschreibung keine kalkulatorische Verzinsung keine 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Juni 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.08.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL