Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main hier: Mittelvergabe 2019, Teil 3
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 201
Betreff: Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main hier: Mittelvergabe 2019, Teil 3 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 07.11.2019, § 4846 (M 158)
- Gemäß den nachstehenden Bestimmungen werden Frankfurter Sportvereine im Rahmen des "Förderprogramms zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" durch Zuwendungen gefördert. Die im Förderprogramm zur Begutachtung der Anträge vorgesehene Kommission, in der das Energiereferat, das Amt für Bau und Immobilien (Abteilung Energiemanagement) und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, befürwortet für die Ausstattung der Duschanlage mit wasser- und energiesparenden Duscharmaturen bei einem Frankfurter Sportverein den Fördersatz von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
- Für den nachstehenden Verein wird die folgende Zuwendung auf der Grundlage des unter I. genannten Förderprogramms bewilligt. Ruderverbindung Rheno-Franconia Frankfurt e.V.: Ausstattung der Duschanlage mit wasser- und energiesparenden Duscharmaturen 4.695,55 €
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 -Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Begründung: A) Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine dabei zu unterstützen, ihre vereinseigenen Sportanlagen energetisch zu ertüchtigen. Auf vereinseigenen Sportanlagen sollen Ressourcen effizienter genutzt und zum Klimaschutz beigetragen werden. Zu diesem Zweck wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, § 4881 (M 180), das o.g. "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" beschlossen. B) Alternativen Ohne die hier vorgeschlagene Förderung wäre der Verein nicht in der Lage, die Duschanlagen mit wasser- und energiesparenden Armaturen auszustatten; es würde vielmehr aufgrund der veralteten Anlagen weiterhin ein überhöhter Wasser- und Energieverbrauch verursacht - im Sinne der Zielsetzung des von der Stadt Frankfurt am Main beschlossenen Förderprogramms und der von der Kommission ergangenen Empfehlung gibt es insofern keine Alternativen. C) Lösung Gefördert wird eine beantragte Maßnahme auf einer Frankfurter vereinseigenen Sportanlage, die der Energieeinsparung auf dieser Sportstätte dient und als solche dem Verein empfohlen wurde, entsprechend dem im November 2008 beschlossenen Förderprogramm (§ 4881, M 180). Im Vorfeld wurde - wie im Förderprogramm vorgesehen - vom Landessportbund Hessen e.V. eine Energieberatung für die vereinseigene Sportstätte durchgeführt, um die dort sinnvollen Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. zur Gewinnung von erneuerbaren Energien zu ermitteln. Die Ausstattung der Duschanlage mit wasser- und energiesparenden Duscharmaturen wurde der Ruderverbindung Rheno-Franconia Frankfurt e.V. als sinnvolle Maßnahme empfohlen. Der 2019 eingereichte Antrag der Ruderverbindung Rheno-Franconia Frankfurt e.V. auf Förderung der Ausstattung der Duschanlage mit wasser- und energiesparenden Duscharmaturen wurde von der im Programm vorgesehenen Kommission, in der das Energiereferat, das Amt für Bau und Immobilien (Abteilung Energiemanagement) und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form des hier vorliegenden Fördervorschlags dargestellt. D) Kosten 1. Zuwendungshöhe Die zuwendungsfähigen Kosten betragen lt. Kostenschätzung des Vereins 9.391,10 €. Bei dem von der Kommission befürworteten Fördersatz von 50 % ergibt sich eine städtische Förderung von max. 4.695,55 €. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von max. 4.695,55 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Kosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sachliche Folgekosten keine c) Kapitalkosten Abschreibung keine kalkulatorische Verzinsung keine 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. November 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 30.01.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung)