Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Frankfurter Sportvereine bei der Umrüstung ihrer Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik zu unterstützen. Dies soll zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz beitragen. Die Förderung wird auf zwei Sportvereine verteilt und umfasst eine Gesamtzuwendung von maximal 32.210 €.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine dabei zu unterstützen, ihre vereinseigenen Sportanlagen energetisch zu ertüchtigen. Auf vereinseigenen Sportanlagen sollen Ressourcen effizienter genutzt und zum Klimaschutz beigetragen werden. Zu diesem Zweck wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, § 4881 (M 180), das o.g. "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" beschlossen.
C. Lösung
Gefördert werden beantragte Maßnahmen auf zwei Frankfurter vereinseigenen Sportanlagen, die der Energieeinsparung auf diesen Sportstätten dienen und als solche den Vereinen empfohlen wurden, entsprechend dem im November 2008 beschlossenen Förderprogramm (§ 4881, M 180).
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die 2020 eingereichten Anträge der Sektion Frankfurt a.M. des Deutschen Alpenvereins e.V. und des Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e.V. auf Förderung der Umrüstung der Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik wurden von der im Programm vorgesehenen Kommission, in der das Energiereferat, das Amt für Bau und Immobilien (Abteilung Energiemanagement) und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landessportbund Hessen e.V. vertreten sind, geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form des hier vorliegenden Fördervorschlags dargestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. August 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.10.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL