Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt", Förderstandort Sossenheim Einrichtung eines Stadtteilbeirats
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Einrichtung eines Stadtteilbeirats in Sossenheim im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Sozialer Zusammenhalt" vor. Ziel ist es, die soziale Stadterneuerung zu fördern und die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken. Der Beirat soll bis Ende 2026 aktiv sein und die Entwicklung des Stadtteils unterstützen.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Einrichtung des Stadtteilbeirats Sossenheim in dem Bund-Länder-Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" wird für die Förderlaufzeit von November 2019 bis Dezember 2026 gemäß den in der Anlage 1 beigefügten Grundsätzen zugestimmt.
- Der Zusammensetzung des Stadtteilbeirats entsprechend der in Anlage 3 aufgeführten Liste wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Laufzeit für den Beirat von der konstituierenden Sitzung am
- November 2019 bis zum offiziellen Ende des Erneuerungsverfahrens Ende Dezember 2026 beträgt.
Begründung
A. Zielsetzung
Der Stadtteil Sossenheim wurde beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" (heute: "Sozialer Zusammenhalt") beantragt und mit dem Bewilligungsbescheid vom 16. November 2017 verbindlich aufgenommen. Ziel des Programms "Sozialer Zusammenhalt" ist, das Stadterneuerungsgebiet Sossenheim als ein lebenswertes Quartier mit positiver Zukunftsperspektive zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Wesentlich für die Nachhaltigkeit der sozialen Stadterneuerung ist die Beteiligung und engagierte Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner. Auch in Sossenheim ist ein kontinuierlich wirkender Stadtteilbeirat eingerichtet worden. Dieses Beteiligungsgremium hat sich bereits in den vorangegangenen Stadterneuerungsverfahren Unterliederbach "Engelsruhe" und Gallus bewährt. Der Stadtteilbeirat hat die Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) begleitet und maßgeblich mitgestaltet. Dieses ist Grundlage für das Städtebauförderungsprogramm und für den Einsatz der gewährten Fördermittel. In enger und kooperativer Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, dem lokal ansässigen Gewerbe und den verschiedenen Akteuren aus Bildungs-, Freizeit- und Erziehungseinrichtungen sind in den vergangenen Monaten konkrete Projekte für den Stadtteil Sossenheim definiert worden. Die Mitglieder des Stadtteilbeirats werden über die vorgeschlagenen Projektideen abstimmen. Daher arbeiten die Stadtteilbeiratsmitglieder kontinuierlich am ISEK mit und sind durch ihre besondere Einarbeitung stimmberechtigt. Das ISEK "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" soll bis Ende des Jahres 2020 abgeschlossen sein und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden, sodass alle darin genannten Projekte für das anschließende Handeln sowie darüber hinaus benannt und bindend sind. Nach Beschluss des ISEK wird der Stadtteilbeirat bei der konkreten Entwicklung der im ISEK verankerten Projekt- und Maßnahmenvorschläge regelmäßig beteiligt. Auch bei teilräumlichen Projektentwicklungen werden die Mitglieder des Stadtteilbeirates die Bewohnerschaft beraten und unterstützen. Dabei übernehmen die Beiratsmitglieder die Rolle kontinuierlich kommunizierender Multiplikatoren und übermitteln so auch die Ziele und Sachstände des Erneuerungsprozesses an die Nachbarschaften in Sossenheim, an die engagierten Institutionen sowie an die Stadtteilpolitik. Ziel ist die maßgeschneiderte Entwicklung und Durchführung der Projekte des ISEK im Einvernehmen und mit der Unterstützung der Nachbarschaften im Projektgebiet. Nach dem Ende der insgesamt zehnjährigen Programmlaufzeit im Dezember 2026 wird sich eine Nachsorge- und Verstetigungsphase von insgesamt drei Jahren anschließen, in denen der Stadtteilbeirat die vereinbarten Programmziele auf der Basis eines dann zu entwickelnden Nachhaltigkeitskonzeptes weiterhin begleiten und fördern wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. August 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.10.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung)