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Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim"

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Zustimmung zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" vor, um die Lebensqualität im Stadtteil Sossenheim durch gezielte Maßnahmen zu verbessern. Ziel ist es, die Defizite im Stadtteil abzubauen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

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Beschlussvorschlag

  1. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" stellt gemäß § 171e Abs. 4 BauGB die Ziele und Maßnahmen im Stadterneuerungsgebiet "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" dar. Es zeigt die Eigenschaften, Potenziale und Herausforderungen des Ist-Zustandes in Sossenheim auf und beschreibt, mit welchen Projekten und Maßnahmen eine nachhaltige Verbesserung des Wohnumfeldes, der Wohnfolgeinfrastruktur und der stadtteilbezogenen Nahmobilität erreicht werden kann. Die investiven Maßnahmen erfolgen in Verbindung mit dem Aufbau selbsttragender und sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  2. Das Fördergebiet "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" wird räumlich gemäß § 171e Abs. 3 BauGB auf den im ISEK festgelegten Bereich als finaler Fördergebietsumgriff festgesetzt (ISEK, Kapitel 2.7). Die mit § 3177 vom 27.09.2018 (M 140/2018) beschlossene vorläufige räumliche Abgrenzung wird hiermit aufgehoben.
  3. Die erforderlichen Mittel zur weiterführenden Planung sowie für die Maßnahmen Quartiersmanagement und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 4.072 T€ stehen unter der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.008247 Programm "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim", zur Verfügung, werden bewilligt und freigegeben.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass a) Mittel zur weiterführenden Planung sowie für die Maßnahmen Quartiersmanagement, Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 3.872 T€ in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.008247 sowie 200 T€ im Ergebnishaushalt (PSP 1.13.01.07.14) zur Verfügung stehen. b) das ISEK 49 Einzelmaßnahmen enthält, für deren Umsetzung der Gesamtinvestitionsbedarf auf 31.198 T€ geschätzt wird und bei einer durchschnittlichen Förderquote von ca. 60% mit Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von insgesamt ca. 18.719 T€ gerechnet wird. c) ca. 91 % der Mittel im IPG und ca. 9 % der Mittel im Ergebnishaushalt verausgabt werden und die zukünftige Haushaltsplanung ab 2022 ff entsprechend angepasst wurde. d) in der Produktgruppe 13.01 insgesamt Ausgabenansätze in Höhe von 16.000 T€ und Einnahmenansätze aus Fördermitteln in Höhe von 4.796 T€ geplant wurden. Die darüber hinaus notwendigen Mittel in Höhe von 15.198 T€ werden in zukünftigen Haushalten bereitgestellt. e) bisher 860 T€ (516 T€ konsumtiv und 343 T€ investiv) verausgabt und 499 T€ (Stand 31.12.2021) an Fördermitteln vereinnahmt wurden. f) Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" im November 2017 in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufgenommen wurde und im Rahmen der Neuausrichtung der Städtebauförderung in 2020 in das Bund-Länder-Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" überführt wurde. g) mit den verwaltungsinternen Planungsvorarbeiten und der Ausschreibung mit Blick auf das Ende des Förderzeitraums schon parallel zur Antragstellung begonnen wurde. h) für das Projekt "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" bisher (Zeitraum 2017-2021) bereits Zuschussförderungen von insgesamt 2.237 T€ (entspricht 3.580 T€ förderfähige Gesamtkosten) bewilligt worden sind. i) auf eine separate städt. Richtlinie verzichtet wird, da alle Zuwendungen aus dem Förderprogramm an private Dritte der geltenden Landesrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) entsprechen (s. Anlage).
  5. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage dieses Beschlusses für die jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen eine baureife Planung zu erstellen und den Stadtverordneten Beschlussvorlagen zur Bau- und Finanzierung vorzulegen. Für Investitionskostenzuschüsse an Dritte sind den Stadtverordneten entsprechende Finanzierungsvorlagen vorzulegen. b) innerhalb des Förderzeitraums (bis 2026) alle förderfähigen Ausgaben beim Fördergeber geltend zu machen.

Begründung

A. Zielsetzung

Sossenheim wurde 2017 in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufgenommen. Die Aufnahme in das Programm eröffnet die Möglichkeit, mit Hilfe von Fördermitteln von Bund und Land, die Defizite im Stadtteil durch gezielte und aufeinander abgestimmte Maßnahmen abzubauen und so einen positiven Wandel für den Stadtteil zu erreichen. Das Programm läuft 10 Jahre und endet nach Ablauf der Verstetigungsphase voraussichtlich 2031. Die Voraussetzung für die anteilige Förderung der Projekte durch Bund und Land ist die Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für ein räumlich zweckmäßig festgelegtes Gebiet. Das ISEK soll für alle Beteiligten nachvollziehbar darstellen, wie die Projektvorschläge mit Beteiligung der Bewohnerschaft entwickelt wurden und wie diese im Rahmen des Programms umgesetzt werden können. Das ISEK "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" verfolgt das Ziel, das Fördergebiet im Sinne einer ganzheitlichen sowie nachhaltigen Aufwertung und Entwicklung unter Akzeptanz und Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokaler Akteure zu verbessern und zu stabilisieren. Zudem hat es den Anspruch, ziel- und handlungsorientiert, ganzheitlich, offen und prozesshaft zu sein. Die Bewohnerschaft, die verschiedenen Ämter und Fachbereiche der Stadt Frankfurt am Main sowie die Akteure der unterschiedlichen Handlungsfelder wurden an der Erarbeitung des ISEK beteiligt. Das ISEK stellt die gemeinsam erarbeitete Analyse der Ausgangslage, der Bedarfe, Herausforderungen und Potenziale im Fördergebiet dar. Auf dieser Basis wurden 49 Projektideen und Maßnahmen entwickelt, die den folgenden acht Handlungsfeldern zugeordnet sind:

  1. Aktivierung und Beteiligung
  2. Städtebauliche Stabilisierung und Entwicklung
  3. Wohnen und Wohnumfeld
  4. Verkehr und Mobilität
  5. Bildung, soziale und kulturelle Infrastruktur
  6. Lokale Ökonomie und Beschäftigung
  7. Umwelt, Klima und Gesundheit
  8. Image und nachbarschaftliches Zusammenleben Auf der Grundlage des ISEK können die benötigten Fördermittel für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen bis zum Ende des formellen Förderzeitraums beim Land Hessen beantragt werden. Bei Bedarf kann das ISEK im weiteren Verlauf des Erneuerungsverfahrens fortgeschrieben werden. Das ISEK soll darüber hinaus auch nach 2026 als Wegweiser für die zukünftige Entwicklung und Verbesserung Sossenheims dienen.

B. Alternativen

Sollte das ISEK nicht von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden, sind die bereits in Anspruch genommenen Fördermittel für realisierte und bereits begonnene Projekte in Höhe von 499 T € dem Fördermittelgeber zurückzuzahlen. Eine weitere Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Städtebauförderprogramms wäre nicht mehr möglich.

Ohne die Umsetzung der investiven Projekte aus dem ISEK fehlt dem Stadtteil Sossenheim der wichtige Impuls für eine zukunftsfähige und nachhaltige Weiterentwicklung.

C. Lösung

Im Jahr 2019 wurde die Bietergemeinschaft Stadtberatung Dr. Sven Fries und bierbaum.aichele. Landschaftsarchitekten im Rahmen der Erstellung des ISEK auch mit der Durchführung eines innovativen Bürgerbeteiligungsprozesses beauftragt. Bei aufeinander aufbauenden Veranstaltungen, am Plantisch, in Werkstätten und bei Freiluftaktionen sowie intensiven Gesprächen bestand für alle Sossenheimer Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, die Entwicklungsziele für die Stadterneuerung mitzuerarbeiten.

Darüber hinaus hat der Beirat "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim", der sich aus interessierten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Vertreterinnen und Vertretern lokaler Institutionen und Initiativen zusammensetzt, die Erstellung des ISEK kontinuierlich begleitet und maßgeblich an der Leitbildentwicklung und dem Entwurf des Logos mitgearbeitet (Kapitel 5). Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.10.2020 die Einrichtung des Stadtteilbeirats beschlossen (Beschlussausfertigung § 6448/M 121).

Die Inhalte des ISEK sind maßgeblich durch die Beiträge der Bewohnerschaft entstanden (Kapitel 3.1). Viele Projektideen aus der Bewohnerschaft wurden bei der weiteren Ausarbeitung des ISEK berücksichtigt und in insgesamt 49 Einzelmaßnahmen gebündelt. Zur räumlichen Einordnung sind diese in einem Rahmenplan (Kapitel 6) abgebildet.

Für die Aufnahme in das Förderprogramm "Soziale Stadt" wurde in 2017 das vorläufige Fördergebiet räumlich festgelegt und am 27.09.2018 förmlich durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Beschlussausfertigung § 3177). Im Rahmen der Erarbeitung des ISEK wurde das Fördergebiet in den Verknüpfungsbereichen zum Sossenheimer Unterfeld und im Bereich der Unterführungen nach Nordosten kleinräumig angepasst, um die hier vorgesehenen Maßnahmen in den Geltungsbereich aufzunehmen (Kapitel 2.7). Mit der vorliegenden Beschlussfassung zum ISEK "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" soll auch der finale Fördergebietsumgriff beschlossen werden, der den Beschluss aus dem Jahr 2018 ersetzt.

Alle benannten Projekte und Maßnahmen befinden sich in dem aktuellen Geltungsbereich und können gemäß der geltenden Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt" gefördert werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf:

Im Rahmen der Antragstellung für die Programmaufnahme wurden Gesamtkosten für den zehnjährigen Förderzeitraum zuzüglich Verstetigungsphase in Höhe von ca. 16 Mio. € prognostiziert.

Im Rahmen der Erarbeitung des ISEK wurde eine aktuelle Kosten- und Finanzierungsübersicht zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und Projekten erstellt, die den finanziellen Umfang der Gesamtmaßnahme bis 2026 auf Basis von Kostenschätzungen neu ermittelt. Im Zuge dessen hat sich ein Gesamtfinanzierungsrahmen von 31.198 T€ ergeben.

  1. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten:

Der Förderzeitraum durch Bund und Land ist von 2017 bis 2026 (zehn Förderjahre) festgelegt. Der Finanzierungsbedarfszeitraum erstreckt sich von 2017 bis voraussichtlich Ende

2031.

Die Tabelle Kostenschätzung und Zeitplanung (Kapitel 9) stellt sowohl den Durchführungszeitraum als auch eine Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen dar. Die Kostenschätzungen erfolgen auf Grundlage von Erfahrungswerten, Bodenrichtwerten und berücksichtigen den Baupreisindex nach prognostizierten Umsetzungsjahren. Alle Maßnahmen sind grundsätzlich förderfähig und entsprechen der Richtlinie des Landes Hessen zur nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE).

  1. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

- entfällt -

  1. Jahresfolgekosten:

- entfällt -

  1. Jahreserträge:

- entfällt -

  1. Leistungen Dritter:

Bei einer durchschnittlichen Förderquote von ca. 60% sind voraussichtlich je ein Anteil von Städtebaufördermittel des Bundes und des Landes in Höhe von insgesamt ca. 18.719 T€ enthalten. Seit 2021 beträgt die Förderquote einheitlich 66 %.

  1. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

- entfällt -

  1. Sonstiges:

- entfällt -

Anlage ISEK_Sossenheim_A (ca. 243,2 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Juli 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 13 · 06.09.2022
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 115 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 10 · 08.09.2022
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 10 · 13.09.2022
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 22.09.2022
TO II, TOP 52
Angenommen
Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

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