Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a.F.
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 114
Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a.F. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.1988, § 6790 (M 272)
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 679 wird - wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 20.04.2005 dargestellt - geändert. Es dient zur Kenntnis, dass der Titel des Bebauungsplans von "Östlich Ludwig-Landmann-Straße / südlich Am Industriehof" in "Am Industriehof" umbenannt wurde. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Ziel ist es, die in Teilen noch erhaltene städtebauliche Struktur der 30er Jahre zu erhalten und weiter zu entwickeln und ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe durch Nutzungsabstufung und durch getrennte Verkehrserschließung zu erreichen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung am 31.01.1989 gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt worden ist.
- Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit vorgelegter Begründung zum Bebauungsplanentwurf sind nach § 3 (2) BauGB a.F. öffentlich auszulegen. Die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB a.F. durchgeführt - 4 (1) Satz 2 BauGB a.F. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich) Zu I.: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 679 - Am Industriehof - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Süden um ca. 8 m erweitert um die Querverbindung zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Wilhelm-von-Steuben-Straße zu sichern. Zu III.: Nach § 3 (2) BauGB a.F. ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung vorgeschrieben. Die gleichzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange soll durchgeführt werden, da Stellungnahmen zu erwarten sind, die nicht zu einer Änderung des Planentwurfs führen und somit eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden kann. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Hinweis: Anlage Landschaftsplanerisch-ökologisches Gutachten steht digital nicht zur Verfügung. Anlage Begruendung (ca. 802 KB) Anlage Textteil (ca. 17 KB) #Nebenvorlage: Anregung vom 28.06.2005, OA 2018 Anregung vom 28.06.2005, OA 2019 Antrag vom 26.06.2005, OF 695/7 Antrag vom 27.06.2005, OF 696/7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2005Sie sind hierMM 114Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a.F.Magistratsvortrag
- 26. Juni 2005OFOF 695/7Bebauungsplan 679 IndustriehofOrtsbeiratsantrag · DIE_FARBECHTEN
- 27. Juni 2005OFOF 696/7Bebauungsplan Nr. 679 . Am IndustriehofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2005OAOA 2019Bebauungsplan Nr. 679 . Am Industriehof Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 114Anregung
- 28. Juni 2005OAOA 2018Bebauungsplan Nr. 679 Industriehof Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 114Anregung
- 30. November 2005STST 1200Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier : Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a.F.Stellungnahme
- 16. Dezember 2005Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 839Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a. F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE zu 3. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 2018 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2018 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Dem ersten Absatz der Vorlage OA 2019 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der zweite Absatz der Vorlage OA 2019 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) Ziffer 2.: CDU und SPD gegen GRÜNE, FAG und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Ziffer 3.: CDU und SPD gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) sowie FAG und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FAG und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die Linke. und E.L. (OA 2018 und OA 2019 = Annahme) BFF (OA 2018 und OA 2019 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 2018 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2018 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Dem ersten Absatz der Vorlage OA 2019 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der zweite Absatz der Vorlage OA 2019 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) b) Ziffer 2.: CDU und SPD gegen GRÜNE und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Ziffer 3.: CDU und SPD gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 2018 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 2018 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Dem ersten Absatz der Vorlage OA 2019 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der zweite Absatz der Vorlage OA 2019 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP, Die Linke. und E.L. gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG und REP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) b) Ziffer 2.: CDU und SPD gegen GRÜNE, FAG und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, Die Linke. und E.L. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, Die Linke. und E.L. (= Annahme) sowie FAG und REP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) zu 3. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke. und E.L.; BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FAG, REP, Die Linke. und E.L. (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und ÖkoLinX-ARL gegen NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)