Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a. F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F.
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Bericht des Magistrats vom 16.12.2005, B 839
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a. F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F.
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2005, § 9913 Ziff. 3. a)
- OA 2019 OBR 7 -
Eine Linksabbiegemöglichkeit von der Ludwig-Landmann-Straße in die Rossittener Straße, deren entwurfs- und verkehrstechnische Machbarkeit noch zu prüfen wäre, könnte den Geradeausstrom Ludwig-Landmann-Straße – Am Industriehof um einen Teil des Zielverkehrs des südwestlichen Industriehofgebietes und der Neuen Börse entlasten, der gegenwärtig über die Tilsiter- oder die Friedrich- von – Steuben-
Straße zugeführt wird.
Die verbesserte Verkehrsanbindung des südlichen Bereichs des Industriehofs von der Autobahn aus über die Ludwig- Landmann- Straße in die Rossittener Straße könnte allerdings zu Lasten des angrenzenden Wohngebiets gehen. Zum Schutz des Wohngebietes wurde 1997 der Bereich zwischen Rossittener und Insterburger Straße, Hohensteiner und Elbinger Straße als Tempo- 30 – Zone ausgewiesen.
In Zukunft soll durch die Festsetzung von bestehenden Wohngebieten und geplanten Mischgebieten entlang der Königsberger und der Rossittener Straße mittelfristig der Wohnanteil erhöht und stabilisiert werden. Eine Belastung durch Zusatzverkehr würde dieser Planung widersprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2005MM 114Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a.F.Magistratsvortrag
- 27. Juni 2005OFOF 696/7Bebauungsplan Nr. 679 . Am IndustriehofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2005OAOA 2019Bebauungsplan Nr. 679 . Am Industriehof Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 114Anregung
- 30. November 2005STST 1200Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier : Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a.F.Stellungnahme
- 16. Dezember 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 839Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a. F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP