Bebauungsplan Nr. 679 . Am Industriehof
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
- Die Straßenanbindung des Industriehofs ist durch eine weitgehende Abschottung von den Nachbarstadtteilen gekennzeichnet. So begrüßenswert es ist, dass der Industriehof, der zwischen der dicht befahrenen Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der ebenfalls stark frequentierten Ludwig-Landmann-Straße liegt, nicht für den Durchgangsverkehr geöffnet ist, so stellt sich doch die Frage, ob durch eine behutsame Öffnung die Anfahrtswege für Anlieger im Industriehof verkürzt und das Verkehrsaufkommen an neuralgischen Punkten reduziert werden kann. - Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit hier bereits einige Veränderungen auf den Weg gebracht, die sich inzwischen eindeutig bewährt haben.
- Für den Ortsbeirat ist von Bedeutung, ob die genannte Wegverbindung nur in ihrer jetzigen Form planungsrechtlich gesichert oder aber ausgebaut werden soll. Lediglich ersterer Fall wäre aus Sicht des Ortsbeirates eine unbedenkliche Maßnahme, alles andere würde Antragstellende Fraktion: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 114 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse:
- Sitzung des OBR 7 am 28.06.2005, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 2018 2005 Anregung OA 2019 2005
- Der Vorlage M 114 wird unter Hinweis auf die OA 2018 und OA 2019 zugestimmt.
- Die Vorlage OF 695/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Die Vorlage OF 696/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE zu
- Annahme bei Enthaltung FARBECHTE
Inhalt
Antrag vom 27.06.2005, OF 696/7
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 679
- zu prüfen und zu berichten, ob eine Öffnung der Zufahrt zum Industriehof über die Rossittener Straße, von der Ludwig-Landmann-Straße aus nördlicher Richtung kommend, die Zufahrtsmöglichkeiten zum Industriehof sinnvoll ergänzen und zu einer Reduktion des Verkehrsaufkommens am stark belasteten Fischsteinkreisel bzw. an der Zufahrt über die Straße "Am Industriehof von der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße beitragen könnte sowie
- dem Ortsbeirat zu erläutern, inwieweit die Ausdehnung des Bebauungsplangebietes um 8 m nach Süden tatsächlich "zur Sicherung einer Wegeverbindung" erforderlich ist bzw. welche Veränderung zum derzeitigen Zustand auf diesem Wege erreicht werden soll.
Begründung:
- Die Straßenanbindung des Industriehofs ist durch eine weitgehende Abschottung von den Nachbarstadtteilen gekennzeichnet. So begrüßenswert es ist, dass der Industriehof, der zwischen der dicht befahrenen Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der ebenfalls stark frequentierten Ludwig-Landmann-Straße liegt, nicht für den Durchgangsverkehr geöffnet ist, so stellt sich doch die Frage, ob durch eine behutsame Öffnung die Anfahrtswege für Anlieger im Industriehof verkürzt und das Verkehrsaufkommen an neuralgischen Punkten reduziert werden kann. - Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit hier bereits einige Veränderungen auf den Weg gebracht, die sich inzwischen eindeutig bewährt haben.
- Für den Ortsbeirat ist von Bedeutung, ob die genannte Wegverbindung nur in ihrer jetzigen Form planungsrechtlich gesichert oder aber ausgebaut werden soll. Lediglich ersterer Fall wäre aus Sicht des Ortsbeirates eine unbedenkliche Maßnahme, alles andere würde
Antragstellende Fraktion: CDUHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 114 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2005MM 114Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a.F.Magistratsvortrag
- 27. Juni 2005Sie sind hierOFOF 696/7Bebauungsplan Nr. 679 . Am IndustriehofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2005OAOA 2019Bebauungsplan Nr. 679 . Am Industriehof Vortrag des Magistrats vom 10.06.2005, M 114Anregung
- 30. November 2005STST 1200Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier : Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a.F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a.F.Stellungnahme
- 16. Dezember 2005Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 839Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB a. F. Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE zu 3. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE